20. Mai 2008

Missbrauchter "Rechtsstaat"

Kann ein Politiker, der vom Volk nicht gewählt wird, die Gerichte anrufen? Nein, kann er nicht. Der Volksentscheid ist definitiv. Wenn eine Gemeindeversammlung die Einbürgerung eines Ausländers ablehnt, soll der Volksentscheid nicht definitiv sein, sondern von den Gerichten aufgehoben werden können. In beiden Fällen geht es um politische Entscheid. Ausländer hatten bisher ebensowenig ein Anrecht auf Einbürgerung wie ein Politiker auf ein Gewählt-werden. Es ist natürlich und notwendig, dass ein Volk frei entscheiden kann, wen es als Volksvertreter wählt und wen es in seine Gemeinschaft aufnimmt - oder eben nicht.

Volksentscheide können falsch sein. Gerichtsentscheide etwa nicht? Die politische Willkür der Gerichte ist in diesem Land keineswegs geringer als die Willkür von Volksentscheiden. Wer das noch nicht gemerkt hat, weil darüber wenig in den Medien berichtet wird, kann sich hier informieren: file:///D:/Daten-online/FrontPageWebs/vgt/justizwillkuer/index.htm.

In einer Demokratie hat das Volk als Souverän das letzte Wort. Ausgerechnet der Bundesrat und viele Politiker, die es sonst nicht interessiert, wenn der Rechtsstaat mit den Füssen getreten wird - wie etwa bei der systematischen Verletzung des vom Volk mit grossem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetzes -, bemühen nun am falschen Ort lautstark eine angebliche Verletzung des Rechtsstaates. Das ist scheinheilig und sollte von mündigen Bürgern durchschaut werden: ein Missbrauch des Begriffs "Rechtsstaat".

Erwin Kessler, VgT


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