26. Mai 2008

Russland blockiert üble Machenschaften des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Offener Brief an die Russische Botschaft

An die
Botschaft der Russischen Föderation  
Postfach 268 
3000 Bern - 15

Sehr geehrter Herr Botschafter,

wir begrüssen die Nicht-Ratifzierung des 14. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch Ihr Land und möchten Sie ermuntern, an dieser Blockade einer üblen Entwicklung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festzuhalten. Dies aus folgenden Gründen:

Als Opfer des Missbrauchs der Justiz zu politischen Zwecken in der Schweiz (politische Willkürjustiz durch das schweizerische Bundesgericht) sind wir dankbar, dass Russland das Inkrafttreten des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK durch seine Weigerung, dieses zu Ratifizieren, blockiert. Damit würde nämlich der EGMR ermächtigt, praktisch nach Belieben auf Beschwerden nicht einzutreten.
Dies praktiziert der EGMR heute schon illegal, indem er das Zulassungsverfahren dazu missbraucht, berechtigte, effektiv zulässige und gut begründete Beschwerden willkürlich als angeblich unzulässig zurückzuweisen.

Wir machen die Richter des EGMR nicht dafür verantwortlich, dass ihnen die Mitgliedstaaten der EMRK nicht genug Mittel zur Verfügung stellen, um alle berechtigten und zulässigen Beschwerden seriös zu behandeln, aber wir werfen den Richtern Unehrlichkeit und Menschenverachtung vor, weil sie die über 95 % der Beschwerden, die sie wegen der Überlastung des Gerichtshofes nicht behandeln können, nicht ehrlich mit dieser Begründung zurückweisen, sondern – wie der renommierte Rechtsprofessor Franz Riklin dies treffend formuliert hat – „verlogen“ als angeblich unzulässig, weil kein Anschein einer Menschenrechtsverletzung bestehe (siehe www.vgt.ch/justizwillkuer/egmr-zulassung.htm).

Oft nehmen politisch Verfolgte in der Schweiz – wie der VgT und dessen Präsident – den langen und aufwändigen Weg durch die nationalen Instanzen hindurch in Kauf einzig in der Hoffnung, vor dem EGMR Gerechtigkeit zu erfahren. Wenn nun der EGRM solche Beschwerden nur aus Gründen der Arbeitsbelastung mit der Lüge abspeist, sie seien haltlos und unbegründet, dann ist das zutiefst menschenverachtend.

Wir danken Russland, dass es die Legalisierung und Legitimierung dieser Machenschaften verhindert, nachdem alle anderen Mitgliedstaaten des Europarates, auch die Schweiz, dieses verlogene, scheinheilige Spiel mit Menschenrechten und mit der Menschenwürde ratifiziert haben.

Mit freundlichen Grüssen

Dr Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz VgT


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