15. Juli 2008, ergänzt am 15. Januar 2010 bezüglich Drohung, ergänzt am 16. Juli 2010 betr Strafbefehl
Ein
verlogener Kaninchenquäler: Nachtrag:
Kaninchenkäfige von Fritschi an der Girenbadstrasse 107 in 8340 Hinwil-Girenbad Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Auch das Bundesamt für Veterinärwesen weist in seinen Richtlinien darauf hin, dass diese Mindesmasse für eine artgerechte Kaninchenhaltung nicht genügen. Dass Käfigkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat.
Fritschi rechtfertigt sich damit, die Käfige würden den gesetzlichen Mindestmassen genügen. Diese Mindestmasse wurden jedoch vom Bundesrat tierquälerisch klein gewählt mit Rücksicht auf die Tierversuchsindustrie, welche ihre Opfer möglichst billig auf kleinstem Raum halten möchte. Skrupellose Kaninchenzüchter wie Fritschi nützen dies aus, um ihre wehrlosen Tiere ebenso tierquälerisch einzusperren. Seinen brutalen Charakter hat Fritschi auch am Telefon sofort offenbart mit Wörtern wie "Arschloch". Fritschi hat schriftlich Stellung genommen (Eingang beim VgT am 15. Juli 2008). All denjenigen zur Lektüre empfohlen, die glauben, man brauche mit Kaninchenquälern nur nett zu reden, dann hätten sie ein Einsehen und würden aufhören:
Fritschi hat - entgegen seinem schriftlichen Versprechen - weiterhin Kaninchen. Verlogenheit und Tierquälerei sind Charaktermängel, die nach unserer Erfahrung sehr oft zusammenhängen. Stellungnahme von Fritschi: Er habe nur noch zwei Kaninchen, in einer grossen "Schublade". Er habe den Rechtsschutz des BEOBACHTERS eingeschaltet. Antwort: Zwei Kaninchen bei Fritschi sind zwei Kaninchen zuviel. Ein anständiger Mensch hält Tiere nicht in einer Schublade. Und beim BEOBACHTER weiss man von nichts. Lügner Fritschi plaudert offenbar einfach, was ihm gerade einfällt. Am 6. November 2009 schrieb er nochmals einen ähnlichen Brief wie oben. Die Antwort des VgT:
Darauf reagierte Fritschi mit einer Telefondrohung gegen VgT-Präsident Erwin Kessler, er werde erschossen... Telefondrohung hören. Am 12. November 2009 - 6 Tage nach seiner breiflichen Mitteilung, er habe keine Kaninchen mehr - sagte er einer Zeugin am Telefon, sie könne vorbeikommen und sehen, wie gut er seine Kaninchen halte. Verlogenheit und Tierquälerei gehen sehr oft Hand in Hand. Fritischi lügt auch sonst bei jeder Gelegenheit: Bei seiner Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft am 16. März 2010 behauptete er - frei erfunden -, über VgT-Präsident Erwin Kessler folgendes:
Am 17. März 2010 wurde Fritschi wegen Drohung
verurteilt:
Strafbefehl. Die
Verurteilung ist rechtskräftig. Ende 2010 ist Fritschi umgezogen an die Chefistrasse 16 in 8636 Wald Frau Brunner, gleiche Adresse, unterstützt diese tierquälerische Kaninchenhaltung und rechtfertigt die Einzelhaltung mit der dummen Behauptung, die Kaninchen könnten nicht zusammengelassen werden, sonst würden sie sich beissen. Sie ist - wie Fritschi - zu bequem, sich über die Bedürfnisse von Kaninchen und über artgerechte Haltung zu lesen, zB das Kaninchen-Buch von Ruth Morgenegg oder die Kaninchendokumentation des VgT, und behauptet statt dessen einen derartigen Unsinn. Kaninchen-Dokumentation: www.vgt.ch/doc/kaninchen |