15. Juli 2008, ergänzt am 15. Januar 2010 bezüglich Drohung, ergänzt am 16. Juli 2010 betr Strafbefehl   

Ein verlogener Kaninchenquäler:          
Erwin Fritschi, Wald

Nachtrag:
Fritischi hat keine Kaninchen mehr und wohnt nicht mehr hier.

Kaninchenkäfige von Fritschi an  der Girenbadstrasse 107 in 8340 Hinwil-Girenbad

Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Auch das Bundesamt für Veterinärwesen weist in seinen Richtlinien darauf hin, dass diese Mindesmasse für eine artgerechte Kaninchenhaltung nicht genügen.

Dass Käfigkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat.


Aufnahme Juli 2008

Fritschi rechtfertigt sich damit, die Käfige würden den gesetzlichen Mindestmassen genügen. Diese Mindestmasse wurden jedoch vom Bundesrat tierquälerisch klein gewählt mit Rücksicht auf die Tierversuchsindustrie, welche ihre Opfer möglichst billig auf kleinstem Raum halten möchte. Skrupellose Kaninchenzüchter wie Fritschi nützen dies aus, um ihre wehrlosen Tiere ebenso tierquälerisch einzusperren. Seinen brutalen Charakter hat Fritschi auch am Telefon sofort offenbart mit Wörtern wie "Arschloch".

Fritschi hat schriftlich Stellung genommen (Eingang beim VgT am 15. Juli 2008). All denjenigen zur Lektüre empfohlen, die glauben, man brauche mit Kaninchenquälern nur nett zu reden, dann hätten sie ein Einsehen und würden aufhören:

Fritschi hat - entgegen seinem schriftlichen Versprechen - weiterhin Kaninchen. Verlogenheit und Tierquälerei sind Charaktermängel, die nach unserer Erfahrung sehr oft zusammenhängen.

Stellungnahme von Fritschi: Er habe nur noch zwei Kaninchen, in einer grossen "Schublade". Er habe den Rechtsschutz des BEOBACHTERS eingeschaltet.

Antwort: Zwei Kaninchen bei Fritschi sind zwei Kaninchen zuviel. Ein anständiger Mensch hält Tiere nicht in einer Schublade. Und beim BEOBACHTER weiss man von nichts. Lügner Fritschi plaudert offenbar einfach, was ihm gerade einfällt.

Am 6. November 2009 schrieb er nochmals einen ähnlichen Brief wie oben. Die Antwort des VgT:

Wir haben Ihr Schreiben vom 6. November erhalten. Sie haben uns schon mal angelogen und uns am 13. Juli 2008 einen gleichen Brief geschickt. Für wie dämlich halten Sie uns eigentlich? Sie gehen von der falschen Annahme aus, alle anderen seien auch so dämlich wie Sie.

Sobald Sie Ihr Kaninchengefängnis abgebrochen und verschreddert haben, können Sie sich wieder bei uns melden.

Darauf reagierte Fritschi mit einer Telefondrohung gegen VgT-Präsident Erwin Kessler, er werde erschossen...    Telefondrohung hören.

Am 12. November 2009 - 6 Tage nach seiner breiflichen Mitteilung, er habe keine Kaninchen mehr - sagte er einer Zeugin am Telefon, sie könne vorbeikommen und sehen, wie gut er seine Kaninchen halte. Verlogenheit und Tierquälerei gehen sehr oft Hand in Hand. Fritischi lügt auch sonst bei jeder Gelegenheit: Bei seiner Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft am 16. März 2010 behauptete er - frei erfunden -, über VgT-Präsident Erwin Kessler folgendes:

Frage des Staatsanwaltes: "Wieso denken Sie, er dürfe sich nicht zeigen?"
Fritschi: "Weil er Angstt hat, es schlage ihn einmal jemand. Er wurde ja vor zwei Monaten verchlagen in einem Loch aufgefunden."
Staatsanwalt: "Wieso denken Sie, er müsse Angst haben, dass er geschlagen wird?"
Fritschi: "Weil er schon einmal Schweine freigelassen hat irgendwo im Thurgau. Er wurde vom Bauer dann erwischt und dieser hat ihn in einen Graben geworfen. Er wurde dann von Wanderern gefunden, sonst wäre er vielleicht nicht mehr hier."

Am 17. März 2010 wurde Fritschi wegen Drohung verurteilt: Strafbefehl. Die Verurteilung ist rechtskräftig.
Fritschi war schon vorher vorbestraft. Am 28.11.2001 wurde er wegen Fahren im angetrunkenen Zustand, Körperverletzung, Führerflucht und anderen Verkehrsdelikten verurteilt. Am 10.12.2007 kam es erneut zu einer Verurteilung, diesmal wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz. Fritschi hat ein Alkoholproblem und erhält monatlich Besuch vom Betreibungsamt, um seine Schulden abzuzahlen. Solchen Charakteren sind Tiere relativ schutzlos ausgeliefert. Nur selten kommen Tierschutzvergehen ans Tageslicht und werden dann regelmässig sehr milde, ohne abschreckende Wirkung geahndet. So auch hier: Obwohl Fritschi vorbestraft und noch in der Probezeit war, wurde er jetzt erneut nur bedingt verurteilt.
Eine Einsprache gegen den Kostenentscheid in diesem Strafbefehl, mit welchem die Entschädigung des Anwaltes des VgT ohne jede Begründung verweigert wurde, hat das Bezirksgericht am 24. Juni 2010 vollumfänglich gutgeheissen. Fritisch muss nun auch die Kosten des VgT-Anwaltes in Höhe von 854 CHF übernehmen. Die Verfahrenskosten muss der Steuerzahler tragen.Im Entscheid des Bezirksgerichts wird der Strafbefehl - in juristischer Sprache - recht massiv kritisiert. Der Strafbefehl wurde von einer juristischen Sekretärin (Sandra Schärer) selbständig erlassen! Nach Züricher Recht ist das zulässig. Die finanziellen Folgen dieses seltsamen Rechtsstaates muss der Steuerzahler tragen.

Ende 2010 ist Fritschi umgezogen an die Chefistrasse 16 in 8636 Wald

Frau Brunner, gleiche Adresse, unterstützt diese tierquälerische Kaninchenhaltung und rechtfertigt die Einzelhaltung mit der dummen Behauptung, die Kaninchen könnten nicht zusammengelassen werden, sonst würden sie sich beissen. Sie ist - wie Fritschi - zu bequem, sich über die Bedürfnisse von Kaninchen und über artgerechte Haltung zu lesen,  zB das  Kaninchen-Buch von Ruth Morgenegg oder die Kaninchendokumentation des VgT, und behauptet statt dessen einen derartigen Unsinn.

Kaninchen-Dokumentation: www.vgt.ch/doc/kaninchen


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