30. Juli 2008  

Vergrösserung einer üblen Schweinefabrik in Güttingen Gott sei Dank verhindert

Nachtrag vom 26. August 2008:
Heute ist bei mir eine Einladung des Besitzers dieser Tierfabrik eingegangen. Er lädt die Medien zu einer Stallbesichtigung ein, wobei er zu seiner Unterstützung auch seinen Tierarzt, einen Vertreter der Schweinebranche (Suissag), das Veterinäramt sowie den Gemeindeammann von Güttingen (welcher Neuenschwanders Baugesuch um Vergrösserung dieser Tierfabrik befürwortet hat) eingeladen hat.
Ich werde an dieser Einladung nicht teilnehmen, weil ich kein Interesse habe, diese für eine öffentliche Schau herausgeputzte Tierfabrik zu besichtigen und mir seine Rechtfertigungen und die seines Tierarzes anzuhören. Ich habe diese Sprüche satt und rede mit solchen Typen nicht mehr. Ich bin sehr gut informiert, wie es in dieser Tierfabrik im Alltag aussieht, wenn keine öffentliche Schau angekündigt ist. Der vorliegende Bericht gibt eine gute Beschreibung, wie es dann aussieht.
Erwin Kessler, VgT

Bericht in der Thurgauer-Zeitung vom 30. August 2008

Nachtrag vom 16. Juli 2009: Neues Baugesuch

Am 24. Juni 2008 haben die Güttinger einen Umzonungs-Antrag des Gemeinderates abgelehnt. Die Umzonung hätte die Vergrösserung der Schweinefabrik der Käserei Neuenschwander von 580 auf 2100 Mastschweine ermöglicht.

580

Schweinefabrik Neuenschwander: 580 Schweine vegetieren in dieser Tierfabrik an der Schützenhausgasse in Güttingen dahin - auf engstem Raum im eigenen Kot, im Dauergedränge mit Artgenossen. KZ-artige Bedingunen.

Die Güttinger haben von dieser Massentierhaltung bisher nur den Gestank wahrgenommen. Nun zeigt der VgT wie es im Innern dieser Tierfabrik aussieht:

Der Boden besteht aus einem geschlitzen Betonrost. Auf der Foto ist zu sehen, wie das Schwein in der Mitte gerade mit dem Vorderfuss in einem Bodenschlitz hängen bleibt. Die jungen, spielfreudigen Tiere können sich kaum bewegen. Sie müssen im eigenen Kot fressen, liegen und schlafen (aus mehr besteht ihr trauriges Leben nicht). Deutlich zu sehen, wie sie mit Kot verschmiert sind. Entgegen ihrem angeborenen Verhalten, können sie in dieser extremen Enge Kot und Liegeplatz nicht trennen. Sie müssen auf dem harten, einstreulosen Betonrostboden schlafen, ihre empfindliche Nase im Kot.

Die meisten Schweine in der Schweiz werden, wie hier, so gehalten wie in Ländern, die kein Tierschutzgesetz haben. Der Bundesrat hat das vom Volk mit grosser Mehrheit gutgeheissene Tierschutzgesetz mit gesetzwidrigen Ausführungsvorschriften in der Tierschutzverordnung so verwässert, dass praktisch alles erlaubt ist, was bei rücksichtslosen Schweinemästern üblich ist. Die wenigen Vorschriften in der Tierschutzverordnung, welche das elende Schicksal dieser wehrlosen Tiere etwas erleichtern könnten, zeigen keine Wirkung, werden mit untauglichen, vom Bund abgesegneten Alibi-Massnahmen abgedeckt. So zum Beispiel die Beschäftigung. Schweine sind sehr intelligente, neugierige und spielfreudige Tiere, vergleichbar mit Hunde. Eine solche Hundehaltung würde sofort geschlossen, aber Heimtiere sind halt in den Augen der egoistischen Masse "mehr wert" als Nutztiere, die sie fressen und ihren Heimtieren verfüttern.

In Tierfabriken wie hier in Güttingen verbringen die Schweine ihr Leben in unvorstellbarer Eintönigkeit und extremer Enge. Sie sehen nie den Himmel, die Sonne, können nie auf einer Wiese herumspringen oder im Erdboden wühlen. Der wissenschaftlich belegten grossen Bedeutung einer Beschäftigungsmöglichkeit für Schweine hat der Bundesrat mit einer Alibi-Vorschrift "Rechnung getragen" (so macht es der Bundesrat mit fast allen Bedürfnissen der Nutztiere). Vom Bundesamt für Veterinärwesen abgesegnet, wird die Beschäftigungsvorschrift mit untauglichen Alibimassnahmen "erfüllt" - hier wie in vielen anderen Tierfabriken mit einem vertikalen Rohr, in welches gepresste Strohwürfel eingefüllt weden, welche die Schweine theoretisch unten abknabbern können und die dann theoretisch nachrutschen sollen. Wenig genug als lebenslange Beschäftigung. Der VgT hat jedoch nur selten Fälle angetroffen, wo dieses Wenige auch funktioniert. Meistens sind diese Rohre leer, werden gar nicht erst gefüllt. Und wo etwas drinn ist, dann so, dass der Mäster nie nachfüllen muss: Strohwürfel im Rohr verklemmt oder sonst am Nachrutschen gehindert, wie auf dieser Aufnahme aus der Güttinger Tierfabrik:

Unten am vertikalen Rohr schaut ein kleines Stück eines Pressstrohwürfels hervor - so weit möglich von den Schweinen angeknabbert, mehr geht nicht mehr und der Würfel rutscht nicht nach. Fertig mit Beschäftigung. Vorschrift erfüllt. Den Tieren hats nichts gebracht - und das war auch nicht die Absicht des von der Aggro-Lobby gesteuerten Bundesrat und dessen Beamten im Bundesamt für Veterinärwesen. Tierschutzorganisationen haben kein Klagerecht, gegen solche Missachtungen des Tierschutzgesetzes zu klagen.

Auf diese raffinierte Weise mit Alibimassnahmen und tausend Ausnahmebestimmung, wobei niemand ein Klagerecht hat, hat der Bundesrat auf Druck der Aggrolobby dafür gesorgt, dass die Schweiz angeblich ein "gutes Tierschutzgesetz" hat zur Beruhigung der Konsumenten, aber ohne Auswirkungen, die Mehrkosten oder Mehrarbeit bedeuten könnten.

Der Fall Güttingen zeigt auch die übliche Verzahnung zwischen Käseproduktion und Tierfabriken. Auch Bio-Käsereien betreiben meistens noch eine üble Schweinefabrik zur Verwertung der bei der Käseproduktion anfallenden Molke (auch Schotte genannt). Die Schweinefabrik sei nicht Bio, rechtfertigt sich Bio-Suisse dann jeweils, wenn der VgT entsetzliche Missstände in der Schweinefabrik von Bio-Käsereien aufdeckt.

Wer (Bio-)Käse kauft, unterstützt damit fast immer auch schlimme Tierquälerei. Der VgT empfiehlt deshalb, den Käsekonsum möglichst einzuschränken und auf Demeter-Käse (erhältlich in Bio-Läden) zu beschränken - das einzige Label, bei dem die Käseproduktion nicht mit üblen Tierfabriken verbunden ist (siehe www.vgt.ch/vn/0901/demeter.htm).

Übrigens sind Schweine keine stinkenden Tiere. Von Natur aus liegen sie nicht in ihren Kot. In dieser Tierfabrik werden sie aber dazu gezwungen, denn sie müssen am gleichen Platz fressen, koten und schlafen. Auch die kürzlich revidierte Tierschutzverordnung des Bundesrates hat daran nichts geändert. Nicht einmal mit der elementaren Forderung, dass Tiere nicht gezwungen werden dürfen, in ihren Kot zu liegen, ist der VgT durchgedrungen. Und einem Mastschweinsteht weiterhin weniger als 1 Quadratmeter zur Verfügung.

Wenn 580 Menschen unter solchen KZ-artigen Bedingungen auf engstem Raum im eigenen Kot eingesperrt würden, würde es nicht weniger stinken. Die Güttinger haben gut daran getan, eine Vergrösserung dieses Elendes zu verhindern und diesem skrupellosen Käsermeister und Schweinemäster Einhalt zu gebieten. Nicht alles, was gesetzlich nicht verboten ist, ist auch moralisch verantwortbar.


"Warum nur dieses KZ-Leben?" scheint dieses Mutterschwein zu fragen.

Warum nicht so:

und so

Besser kein Leben als ein KZ-Leben.
Darum: Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe


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