23. August 2008    

"Arschlöcher"-Email vom Migros-Server

Beim VgT ging über das Internet folgende anonyme Nachricht ein: "Ihr seid alle ein grosser Haufen Arschlöcher." Die Nachricht wurde vom Migros-Server aus abgeschickt. Zuerst zeigte sich Migros kooperativ beim Ermitteln des Absenders, dann wurde plötzlich abgeblockt. Vermutlich residiert der Absender in den oberen Etagen und es wäre peinlich gewesen, dessen Namen preiszugeben.

In einer Strafuntersuchung gegen Unbekannt verhinderte die Migros die Identifizierung des Verantwortlichen. Das Bezirksgericht Zürich stellte deshalb das Verfahren ein und überband dem VgT in der Einstellungsverfügung die Verfahrenskosten plus pauschal "allfällige weitere Kosten"  des Gerichts, die sich bei der internen Abrechnung allenfalls noch ergeben könnte. Gegen diese rechtswidrige Blanko-Kostenauflage, mit welcher die Kosten faktisch dem Rechtsmittelschutz entzogen wurde, führte der VgT Beschwerde. Obergericht und Bundesgericht (BGE 6B_826/2008) wiesen die Beschwerde mit faulen Sprüchen ab, wie das so üblich ist. Der VgT erhob hierauf Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht wegen mehrfacher, systematischer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Zürcher Obergericht und das Bundesgericht.

EGMR-Beschwerde vom 15. Dezember 2008                     

Am 31. Januar 2013 von einem Einzelrichter des EGMR ohne Begründung für "unzulässig" erklärt. Zu dieser EGMR-Praxis siehe hier.


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