25. August 2008    

Ein schwarzer Tag für den VgT:

Das Bundesgericht bejaht die diskriminierende
Postzensur der VgT-Zeitschriften

In einem heute zustellten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde des VgT gegen die Postzensur seiner Zeitschriften abgewiesen (BGE 4A_144/2008 vom 20. August 2008).

Namhafte Juristen hatten diese Zensur in Gutachten und Stellungnahmen als verfassungs- und menschenrechtswidrig beurteilt:

Gutachten von Prof Karl Spühler, ehemaliger Bundesrichter

Gutachen von Dr Lucas David

Gutachten von Prof Hans Giger

Auch der bekannte Medienrechtler und ehemaliger Präsident des Schweizerischen Presserates, Dr Peter Studer, hat diese Diskriminierung der VgT-Zeitschriften durch Schweizerische Staatspost kritisiert.

Die Urteilsbegründung steht noch aus.

Wegen dieser Diskriminierung der VgT-Zeitschriften gegenüber anderen Gratiszeitungen kann der VgT nur noch rund die halbe Bevölkerung der Schweiz erreichen.

Der VgT wird beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde erheben. Der VgT hat vor dem EGMR schon drei mal gegen das schweizerische Bundesgericht gewonnen.

Ausführlicher Bericht zur Postzensur: www.vgt.ch/justizwillkuer\postzensur07
 


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