30. August 2008, aktualisiert am 28. November 2009
Tierquälerei
in der Sendung "Heimspiel"
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde des VgT gutgeheissen. Ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen wurde von einem Luzerner Statthalteramt in tierverachtender Weise eingestellt. UBI-Beschwerde Am 20. Februar 2009 hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) die VgT-Beschwerde gegen diese Tierquälerei gutgeheissen. Lebende Tiere zur blossen Belustigung und Unterhaltung in Angst zu versetzen, verletzt die in der Verfassung geschützte Würde der Kreatur, stellte die UBI fest. Gegen die Gutheissung der Beschwerde stimmten Alice Reichmuth-Pfamatter und Mariangela Wallimann-Bornatico, unterlagen aber deutlich. Die UBI brauchte sage und schreibe ein halbes Jahr für die Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung (am 7. September 2009 eingegangen): schriftliches Urteil der UBI Strafverfahren Am 30. August 2008 reichte der VgT gegen die Verantwortlichen des Schweizer Fernsehens eine Strafanzeige ein. Staatsanwalt Daniel Kloiber lehnte die Einleitung einer Strafuntersuchung ab mit der Begründung, es seien ja nur Fische.... ähh ... pardon: nein, so hat es dieser Staatsanwalt nicht direkt formuliert, sondern in Juristendeutsch verpackt: "Als Misshandlulng hat sowohl eine Beeinträchtigung der körperlichen als auch eine solche der psychischen Integrität des Tieres zu gelten, worunter namentlich auch das Versetzen des Tieres in einen Angstzustand zu subsumieren ist. Letzteres kann deoch freilich nur dann als objektive tatbestandsmässige Handlung betrachtet werden, wenn der Angstzustand, welcher beim Tier hervorgerufen wird, als von einiger Intensität qualifziert werden muss. Davon kann in casu bereits wegen der kurzen Dauer des gegenständlichen Fangen-Spiels nicht ausgegangen werden."
Staatsanwalt Kloiber stützte seine Nichtanhandnahmeverfügung
ausschliesslich auf einen kurzen
Ausschnitt (!) der Sendung auf der Website des Tages-Anzeigers: Der VgT beantragte hierauf - da Tierschutzorganisationen kein Klage- und Beschwerderecht haben - dem kantonalen Tierschutz-Anwalt, gegen die Nichteintretensverfügung Rekurs einzulegen. Tieranwalt Goetschel hat sich daraufhin bei der Staatsanwaltschaft beschwert, dass er über das Verfahren nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - informiert wurde (das passt zu dieser liederlichen Nichtanhandnahmeverfügung von Staatsanwalt Kloiber). Er verlangte zudem, dass ihm die Akten zugestellt werden unter Gewährung der gesetzlichen Rechtsmittelfrist. Nach Durchsicht der Akten hat Tieranwalt Goetschel gegen die Nichtanhandnahmeverfügung beim Obergericht Rekurs erhoben. Mit Beschluss der III. Strafkammer des Obergerichts vom 12. Januar 2009 (Geschäfts-Nr. UK080346) wurde die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft aufgehoben und die Staatanwaltschaft angewiesen, das Verfahren an die örtlich zuständige Strafbehörde im Kanton Luzern abzutreten, da das Forellenfangen vom Schweizer Fernsehen im Kanton Luzern gefilmt wurde. In der Sache selber hat das Obergericht nicht entschieden. Damit geht das Verfahren nun ausserhalb des Einflussbereiches des Zürcher Tierschutzanwaltes weiter.
Pressespiegel: Für die Abtretung an den Kanton Luzern brauchte Staatsanwalt Daniel Kloiber sage und schreibe mehr als halbes Jahr. Verschleppen ist das beliebte Mittel querulierender Beamten. Das Luzerner Amststatthalteramt Sursee, an welches das Verfahren abgetreten werden musste, stellte das Verfahren sofort ein (Entscheid vom 1. September 2009, zugestellt am 9. Oktober 2009). Die Begründung ist skandalös und tierverachtend. Im Kanton Luzern kann ein tierschutzfeindlicher, kleinkarierter Bürokrat ein solches Verfahren nach Belieben willkürlich abwürgen. Vor Jahren erledigte der gleiche Amtsstatthalter, Othmar Kost, einen Fall von unglaublicher Tierquälerei auf ähnlich tierverachtend-skandalöse Art: Ein Bauer, der auf seinem Acker Krähen lebendig an einen Pfahl genagelt hatte, büsste Kost mit einem Trinkgeld von 400 Franken! Siehe den ausführlichen Bericht: www.vgt.ch/news2002/020802A.htm Die Einstellung des Verfahrens gegen die für die Fernsehunterhaltung mit lustiger Tierquälerei Verantwortlichen des Schweizer Fernsehens, namentlich Moderator Nick Hartmann, begründete Kost damit, dieses Fangspiel sei keine Tierquälerei gewesen, es liege "in der Natur der Fische, dass sie sich jeglichem Zugriff irgendwelcher Art durch Flucht zu entziehen versuchen." "Die geltend gemachte Panik" sei "weder dargetan noch bewiesen." Weder dargetan noch bewiesen? Der VgT wie auch der kantonale Zürcher Tieranwalt haben dies sehr wohl dargetan. Darüber kann sich dieser windige Surseer Justiz-Bürokrat, dem jegliche Sachkenntnisse über Tiere und Tierschutz abgehen und der seelisch so krank ist, dass er auch für jeden gesunden Menschen offensichtliches Leiden von Wirbeltieren nicht zu erkennen vermag, nach belieben willkürlich hinwegsetzen. Solch willkürlicher Torpedierung des Tierschutzgesetzes müsssen Tierschutzorganisationen mangels Klage- und Beschwerderecht ohnmächtig passiv zusehen. Das in der Schweiz herrschende tierschutzfeindliche Regime in Form einer Mehrheit der tierschutzfeindlichen Parteien SVP, FDP und CVP hat zwar zur Beruhigung des Bevölkerung ein Tierschutzgesetz erlassen, aber raffiniert so organisiert, dass es keine Wirkung entfalten kann: Mit der Tierschutzverordnung des Bundesrates (unter Federführung der für Tierschutz zuständigen, tierverachtenden CVP-Bundesrätin Doris Leuthart) wird das vom Volk mit grosser Mehrheit gutgeheissene Tierschutzgesetz praktisch aufgehoben und beim Nichtvollzug durch Veterinärämter und die Justizverwaltung haben Tierschutzorganisationen mangels Klage- und Beschwerderecht nichts zu sagen. Skandalös-willkürliche Entscheide wie die des Luzerner Amtsstatthalters Othmar Kost können nicht angefochten werden. Die Interessen der Tiere und des Tierschutzes werden von niemandem vertreten.
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