Fragestunde im Nationalrat am 29.
September 2008
Auslauf für Stiere Erich von Siebenthal (SVP/BE) runzelte seine Stirn ob des neuen Tierschutzgesetzes. Es verlangt, dass Zuchtstiere im Winter in den Auslauf und im Sommer geweidet werden müssen. Ob sich der Bundesrat der grossen Gefahr dieses neuen Gesetzes für Tierhalter und Angehörige bewusst sei, wollte von Siebenthal wissen. Denn Stiere im Auslauf und auf Weiden seien unberechenbar. Eine Auslaufvorschrift für Rinder – und damit auch für Zuchtstiere – bestehe seit 1997, antwortete der Bundesrat (zuständig und verantwortlich: Bundesrätin Doris Leuthard). Man sei sich einig, dass Zuchtstieren nicht freier Auslauf gewährt werden muss, sondern dass es genügt, wenn sie im Freien geführt werden. Dabei könne ein Führstab verwendet werden. Wenn viele Stiere gehalten würden, sei auch der Einsatz einer automatischen Führvorrichtung denkbar, macht der Bundesrat Vorschläge. So könnten sich angebundene Stiere regelmässig bewegen, ohne Personen zu gefährden. Dazu meint der VgT:
Verbot der Suppenfütterung von Schweinen dank EU Marcel Scherers (SVP/ZG; mehr über diesen Typ hier: www.vgt.ch\news_bis2001\000414A.htm und hier: www.vgt.ch/vn/0003/scherer.htm) Anliegen ist die Verfütterung von Speiseresten. Ob der Bundesrat ein Verbot der Verfütterung anstrebe, obwohl gleichzeitig jeden Tag Hunderte von Menschen verhungern würden, wollte Scherer wissen. Von der Verfütterung von Küchen- und Speiseresten gehe nach wie vor ein nicht vernachlässigbares Seuchenrisiko aus, entgegnet der Bundesrat (zuständig und verantwortlich: Bundesrätin Doris Leuthard). Um den Handel mit Tieren sowie Fleisch- und Milchprodukten mit der EU zu erleichtern, habe die Schweiz gleichwertige Tierseuchenregeln wie die EU eingeführt. In allen EU-Staaten sei die «Schweinesuppe» seit Herbst 2006 verboten. In der EU finde man, dass die Vorschriften der Schweiz nicht die gleiche Sicherheit bieten wie ein Verbot. Der Bundesrat setzt sich zwar für eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Verfütterung von Speiseresten ein, will allerdings die Marktöffnung gegenüber der EU nicht gefährden. Sollte es zu einem Verbot der Schweinesuppe kommen, würde sich die Schweiz für eine dreijährige Übergangsfrist einsetzen. Dazu meint der VgT: |