11. März 2009, aktualisiert am 2. Mai 2009 Motion für ein Einzehaltungsverbot von Kaninchen Nationalrat Lukas Reimann (SVP, SG) reicht am 11. März 2009 die folgende vom VgT vorgeschlagene Motion ein (wörtlich vom VgT übernommen): Am 22. April 2009 hat Lukas Reimann die Motion auf massiven Druck der Parteileitung (einschliesslich SVP-Parteipräsident Toni Brunner) zurückgezogen. Am 28. April erklärte Reimann gegenüber Radio DRS, er habe nicht mit dem VgT zusammengearbeitet und er habe die Motion nicht auf Druck der Partei, sondern der Kaninchenzüchter zurückgezogen: Verlogene Behauptungen von Lukas Reimann und Toni Brunner in Radio DRS Regionaljournal Ostschweiz Lügen gehören zum selbstverständlichen, normalen politischen Werkzeug dieser verlogenen Partei. Die Parteiinteressen heiligen alles.
Reimann rechtfertigt
seine Lügen mit einer neuen Lüge: Radio DRS Regionaljournal Ostschw
29.4.09 Inzwischen reagiert Reimann auf Zuschriften enttäuschter Wähler, indem er sich als grosser Tierschützer outet, der sich wie kein anderer für Tierschutz engagiere. Dazu nennt er folgende Themen für, die er sich eingesetzt habe: Deklarationspflicht über Tierhaltung bei Fleisch, gegen das grausame Schächten, gegen Pelzhandel, gegen EU-Schlachttiertransporte. Das ist jua gut und recht, aber dies alles betrifft Tierquälereien im Ausland (auch die Deklarationspflicht richtet sich gegen ausländische Produkte). Inländische Tierquälereien deckt Reimann feige, weil es die Partei so will.
Der VgT hoffte, dass nun ein
Parlamentarier aus dem links-grünen Lager die Motion erneut einreichen
werde. Die grüne Nationalrätin Edith Graf (TG) fand den Vorschlag keine
Antwort wert. Erläuterungen des VgT zum Motionstext: Der VgT wird zuhanden der nächsten Wahlen auswerten, welche Parlamentarier diese Motion unterstützten und welche nicht bzw welche bei der Abstimmung durch Abwesenheit glänzen. Während die Käfighaltung von Hühnern dank grossem Publikumsinteresse schon vor Jahren verboten wurde, erlaubt der Bundesrat die nicht minder tierquälerische Käfig- und Einzehaltung von Kaninchen weiterhin, das weniger im Fokus des öffentlichen Interesses. Als erfolgreiches und gleichzeitig einziges wirksames Mittel gegen die traditionelle, aus heutiger Sicht ganz klar tierquälerische Käfighaltung von Kaninchen hat sich die öffentliche Anprangerung der Uneinsichtigen erwiesen: -
Blacklist der uneinsichtigen Käfigkaninchenhalter Die vorliegende Motion strebt ein Verbot der grausamsten Form der Käfighaltung an, der Einzelhaltung (soziale Deprivation). Die sachlichen Gründe, die für ein solches Verbot sprechen, sind überwältigend. Dagegen sprechen einzig egoistische Gruppeninteressen, einerseits der glücklicherweise aussterbenden Rassezüchter (Nachwuchsmangel!), und andererseits der Tierversuchsindustrie (insbesondere der daran beteiligten Pharma-Industrie), welche ein Interesse daran hat, ihre Versuchskaninchen möglichst billig auf kleinstem Raum zu halten. Der Einfluss der Pharma-Industrie auf den Bundesrat ist sprichwörtlich. Nur so ist das hartnäckige Festhalten des Bundesrates an der tierquälerischen Käfighaltung erklärbar. Dass die Einzelhaltung von sozialen Tieren tierquälerisch und mit den Artikeln 1 und 4 des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar ist, ist unbestritten und mit Artikel 13 auch in der Tierschutzverordnung anerkannt. Auch das BVET vertritt schon lange diese Auffassung in seinen Veröffentlichungen:
Artikel 13 der Tierschutzverordnung verbietet die Einzelhaltung:
Artikel 64 Absatz 2 der Tierschutz-Verordnung lautet:
Das kann/muss so verstanden
werden, dass Einzelhaltung für Tiere älter als 8 Wochen erlaubt ist.
Die "Erläuterungen" des EVD enthalten keine Begründung für den Widerspruch zwischen Artikel 64 Absatz 2 und Artikel 13. Der Kommentar erschöpft sich in folgendem Satz:
Wurde einfach vergessen, die
Kaninchenvorschriften an den neuen Artikel 13 anzupassen? Eine Artikel 6 Absatz 2 TSchG verlangt vom Bundesrat:
Politischer Druck und
(wirtschaftliche) Partikulärinteressen legitimieren den Bundesrat nicht,
diese Das
BVET hat den Artikel 13 der Tierschutzverordnung bisher wider besseres Wissen
dahingehend interpretiert, dass Geruch und Geräusche von Artgenossen als Sozialkontakt
genügten - eine abwegige, unhaltbare Auffassung. Siehe dazu die
folgenden Nagerstation Morgenegg:
www.vgt.ch/doc/kaninchen/einzelhaltung\stellungnahme-morgenegg.pdf Unter dem Druck der vorliegenden Motion hat das Bundesamt für Veterinärwesen Sozialkontakte für Kaninchen auf "Sichtkontakt" ausgeweitet. Eine sachliche Begründung, warum Kaninchen nicht wirklichen Sozialkontakt haben sollen, gibt es nicht. Das Bundesamt für Veterinärwesen betreibt unter der zuständigen Bundesrätin Doris Leuthard (als wenig tierfreundlich bekannt) Interessenpolitik statt Tierschutz. Der Bundesrat und seine Ämter halten sich nur soweit an die Gesetze (hier: Tierschutzgesetze), wie es ihnen gerade passt - und niemand hat das Recht, gegen diese vortwährenden Gesetzesverletzungen ein Gericht anzurufen. Genau wissend, dass
Einzelhaltung tierquälerisch ist, auch bei Sichtkontakt (siehe die
beiden obigen Stellungnahmen von Fachleuten), hat das BVET unter dem
Druck der Motion anfangs Mai 2009 eine Kaninchen-Richtlinie "Sozialkontakte"
herausgegeben. Darin wird aber die Gruppenhaltung nur empfohlen, nicht
verbindlich vorgeschrieben: "Kaninchen sind gesellige
Tiere und sollten wenn immer möglich in Gruppen gehalten werden." Es ist
indessen nicht einzusehen, warum jemand überhaupt Kaninchen halten darf,
dem es nicht möglich ist, sie in sozialen Gruppen zu halten. Niemand
muss unbedingt Kaninchen halten- erst recht, da die Rassenzucht nur ein
(perverses) Hobby ist. Landwirtschaftliche Kaninchenmäster halten in der
Schweiz die Kaninchen in Gruppen und sind von der Motion nicht
betroffen. Manche der sogenannten "Rassenzüchter" (zum Glück selber eine aussterbende Rasse) behaupten, Böcke könnten nicht zusammen gehalten werden, da sie sonst "auf einander los" gingen. Tatsächlich können geschlechtsreife männliche Kaninchen (auch Rammler genannt) nicht auf engem Raum zusammen gehalten werden. Ohne Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten würden sie sich bei den Rangkämpfen verletzten. Dennoch ist dieser Einwand nicht stichhaltig, denn die Tierquälerei beginnt eben schon bei der Haltung der Kaninchen auf engem Raum in winzigen Käfigen:
Typisches Kaninchen-KZ eines sogenannten "Rassezüchters" Es ist logisch, dass in solchen winzigen Käfigen nicht mehrere Böcke zusammen eingesperrt werden können. Das Problem ist aber nicht die Gruppenhaltung, welcher der Natur der Kaninchen entspricht, sondern an der unnatürlichen, tierquälerischen Käfighaltung. Das Einzelhaltungsverbot wird die Züchter zwingen, die Kaninchenhaltung zu verbessern oder dieses tiequälerische Hobby aufzugeben. Das ist ein durchaus erwünschter Nebeneffekt des Einzelhaltungsverbotes. Ausführliche Dokumentation über Kaninchen: www.vgt.ch/doc/kaninchen Medienspiegel zur
Motion: Medienspiegel zum Rückzug
der Motion: |