21. April 2009
TV-Moderatorin Katja Stauber: Stauber hat im Zivilverfahren wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzung nicht bestritten, dass sie Botox verwendet. Juristisch gilt alles, was nicht bestritten wird, als zugestanden. Damit hat Stauber rechtlich verbindlich zugegeben, dass sie dieses Tierquälerprodukt verwendet. Näheres dazu in der Beschwerde an das Bundesgericht, 21.4.2009 Sieh auch Der Bund, 18.4.2009 Im parallelen Strafverfahren wegen angeblicher Ehrverletzung, das Stauber gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler führt, macht sie nicht geltend, dieser habe etwas Unwahres über sie veröffentlicht. Sie macht weder Verleumdung noch üble Nachrede geltend, sondern lediglich Beschimpfung (Strafanzeige von Stauber). Beim Tatbestand der Beschimpfung geht es grundsätzlich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern lediglich um negative Wertungen. Stauber wagt es offensichtlich nicht, die Verwendung von Botox zu bestreiten, da sie weiss, dass ein unbestimmter Personenkreis - von ihren Bekannten bis zu Praxisaisstentinnen in Botoxinstiuten - davon weiss und sie bei einem Abstreiten sehr wahrscheinlich früher oder später als Lügnerin entlarvt würde.
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