13. Mai 2009 Menschenrechtswidriges Willkür-Urteil des Bundesgerichts zum Gegendarstellungsrecht Dem Fall liegt ein Bericht der
Gratiszeitung "20minuten" zu folgender Veröffentlichung des VgT
zugrunde: Der VgT musste dazu sein Gegendarstellungsrecht auf dem Gerichtsweg durchsetzen. Er erhielt diesbezüglich Recht. Soweit so gut. Im vorliegend zu besprechenden Bundesgerichtsurteil ist diese ganze Geschichte um das Hotel Rössli und der Inhalt der Gegendarstellung irrelevant. Es geht vielmehr um die grundsätzliche Rechtsfrage, ob ein Gegendarsteller ein Anrecht auf Zustellung eines Belegexemplars hat, um zu überprüfen, ob das Medienunternehmen die gerichtlich verfügte Veröffentlichung einer Gegendarstellung auch tatsächlich vornimmt. Nein, meint das Bundesgericht, es sei dem vor Gericht obsiegenden Gegendarsteller zuzumuten, dass er während Wochen täglich in die nächste Stadt zum Bahnhof fahre, um sich dort ein Exemplar der Gratiszeitung zu beschaffen, da er nicht weiss, wann das Medienunternehmen die Veröffentlichung vorsieht. Das Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau Die Beschwerde des VgT an das Bundesgericht Stellungnahme des VgT zur Vernehmlassung des Obergerichts Stellungnahme des VgT zur Vernehmlassung von "20minuten"
Urteilsbesprechung
in medialex Beschwerde des VgT vom 13. Mai 2009 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - Verfahren hängig
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