28. Oktober 2007, letztmals aktualisiert am 23. Mai 2008

Perverses Sonderangebot im Hotel Rössli in Kronbühl-Wittenbach/SG:
Übernachtung im Kaninchen-KZ-Zimmer

Man glaubt es kaum. Aber es ist kein Witz. Das Hotel Rössli in Kronbühl-Wittenbach im Kanton St Gallen bietet Hotelzimmer an mit eingebautem Kaninchen-KZ:

Hier dieses perverse Angebot auf der Website des Hotels:

http://www.roessli-wittenbach.ch/hotel/hasenstall-zimmer.htm 

(Print-Screen dieser Seite vom 20. Oktober 2007)

"So steht der Betrieb heute auf 3 Beinen: Restaurant, Hotel und Erlebniswelt." heisst es auf der Website dieses Tierquäler-Hotels.

 

Hotel zum Rössli, Familie Jean Müller-Eigenmann
Romanshornerstrasse 10, 9302 Kronbühl-Wittenbach
Telefon 071 / 298 40 30, Telefax 071 / 298 48 30
E-Mail: hotel-roessli-wittenbach@bluewin.ch

Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung von Kaninchen eine grobe Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Und jeder der nicht seelisch völlig blind ist und hie und da mal eine gute Zeitung liest, weiss, dass Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist.

Infos über tiergerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/doc/kaninchen

Es sind keine lebenden Kaninchen, welche in diesem Zimmer des Hotels Rössli zur Schau gestellt werden. Es ist eine Attrappe, welche das wirkliche Kaninchen-KZ von Hotelier Müller-Eigenmann abbildet und pervers zur Schau stellt.

Die lebenden Kaninchen von Hotelier Jean Müller-Eigenmann, in einem Schuppen hinter dem Hotel:

 

Die Gratiszeitung 20minuten brachte am 29. Oktober 2007 einen einseitig verzerrten Bericht mit Halbwahrheiten und stellte dieses Kaninchen-KZ-Zimmer als harmlose, lustige Sache und die Kritik als völlig daneben dar, für die sich der VgT entschuldigen müsste. Eine Gegendarstellung wurde verweigert und musste gerichtlich durchgesetzt werden.

Aus der Klagebegründung von VgT-Präsident Dr Erwin Kessler:

In den letzten zehn Jahren hat sich in der Einstellung der Gesellschaft gegenüber den Tieren viel verändert. Das hat sich auch auf die traditionelle Kaninchenhaltung in Kasten-Käfigen ausgewirkt. Diese Haltungsform sieht man immer seltener und man weiss heute aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen, dass dies objektiv eine Tierquälerei darstellt.

Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass diese Käfighaltung, insbesondere die Einzelhaltung, eine grausame Tierquälerei ist, die das Tierschutzgesetz verletzt und in der Tierschutzverordnung des Bundesrates rechtswidrig erlaubt ist (www.vgt.ch/doc/kaninchen).

Dass diese Tierquälerei immer noch erlaubt ist, nützen vor allem Rassezüchter aus, welche ihre Tiere als Ausstellungsobjekte betrachten und kaum als beseelte, empfindungsfähige Wesen mit angeborenen Bedürfnissen. Zucht und Haltung ist einseitig auf Ausstellungen ausgerichtet, nicht auf das Wohlbefinden der Tiere.

Im vorliegenden Fall geht es um einen Rassezüchter, der die besonders grausame Einzelhaltung betreibt und es sogar noch originell findet, diese Tierquälerei in seinem Hotel öffentlich zur Schau zu stellen. Auf seiner Homepage präsentiert er ein Hotelzimmer, in dem - als besondere Attraktion - ein richtiger Kaninchenkasten steht.

Wir finden das Zur-Schau-Stellen von Tierquälerei pervers. Ähnlich pervers, wie wenn ein Hotelier eine "Erlebniswelt" einrichten würde durch Tapezieren seiner Hotelzimmer mit lebensgrossen Aufnahmen von KZ-Opfern. Das würde breite Empörung auslösen, auch wenn es nur Fotos wären, keine lebende KZ-Häftlinge. Wenn es dagegen "nur" um Tierleid geht, finden es manche ethisch und seelisch unterentwickelte Menschen und primitive Gratisblätter völlig in Ordnung.

Die Beklagte hat den Sachverhalt stark verdreht veröffentlicht und so dargestellt, der Hotelier habe erst im Nachhinein, nach der Veröffentlichung, Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten.

Die chronologisch falsche Darstellung wird noch dadurch verstärkt, dass mir vorgehalten wird, ich würde mich bei diesem Hotelier nicht entschuldigen. Bei richtiger Sachverhaltsdarstellung gibt es offensichtlich keinen Grund für eine Entschuldigung. Der Hotelier hat ja bewusst den Irrtum stehen lassen, obwohl er ihn vor Veröffentlichung hätte richtigstellen können. In der Darstellung der Beklagten, wird der falsche Eindruck erweckt, der betroffene Hotelier hätte erst im Nachhinein Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten. Damit ist es für den Leser unverständlich, dass ich eine Entschuldigung verweigerte. Gegen diese falsche Sachdarstellung richtet sich die Gegendarstellung.

Die Beklagte wendet ein, meine Gegendarstellung beziehe sich nicht auf das, was effektiv im inkriminierten Artikel stehe, sondern auf mögliche Schlussfolgerungen des Lesers, was nicht gegendarstellungsfähig sei. Damit liegt die Beklagte gleich mehrfach falsch.

Erstens geht es nicht um mögliche Schlussfolgerungen, sondern um eine effektiv chronologisch falsche Tatsachendarstellung.

Zweitens kommt es im Persönlichkeitsrecht nach ständiger Praxis des Bundesgerichts darauf an, wie ein unbefangener Leser einen Text versteht, nicht wie der Verfasser ihn im Nachhinein gemeint haben will.

Gegendarstellungsfähig sind nach konstanter Lehre und Praxis auch Anspielungen, Andeutungen und einseitige Tatsachendarstellungen (Hotz, "Kommentar zum Recht auf Gegendarstellung", Seite 65; Pedrazzini/Oberholzer, "Grundriss des Personenrechts", S 164; Bänninger, "Die Gegendarstellung in der Praxis, S 111; Bucher, "Natürliche Personen und Persönlichkeitsschutz", 3. Auflage, S 174).

Die Beklagte wendet ein, gemäss BGE 130 III 5 und BGE 114 II 293 bestehe kein Gegendarstellungsrecht auf blosse Schlussfolgerungen, welche der Leser aus den dargestellten Tatsachen ziehe. Dieser Fall liegt hier jedoch gar nicht vor und diese Bundesgerichtsentscheide stützten im Gegenteil genau das, was ich ausgeführt habe. So hält das Bundesgericht in BGE 130 III 6 fest:

Unter Darstellungen sind allerdings nicht nur Äusserungen i.e.S. zu verstehen, sondern auch Andeutungen, die sich z.B. bei einem Bild für den Durchschnittsbetrachter auf die betreffende Person beziehen können.
Um eine Darstellung handelt es sich auch dann, wenn der Autor einer Veröffentlichung beim Adressaten auf irgendeine Weise eine gewisse  Tatsachenverbindung hervorruft (BGE 112 II 465 E. 2a S. 468 mit Hinweisen).

Dass es der Beklagten nicht um eine wahrheitsgemäss Berichterstattung, sondern darum ging, den VgT in ein schlechtes Licht zu rücken, zeigt sich auch daran, dass kein einziger Leserbrief dazu veröffentlicht wurde. Ich habe zahlreiche Kopien von Leserbriefen erhalten. Insgesamt dürften es ein Mehrfaches davon gewesen sein.  Die Beklagte hat alle ebenso unterdrückt wie meine Gegendarstellung. Das ist tiefes journalistisches Niveau.

 

Das Bezirksgericht Münchwilen hat diese Klage des VgT gutgeheissen (Urteil, eingegangen am 22. Februar 2008). Darin wird 20minuten verpflichtet, die Gerichtskosten zu bezahlen, den VgT zu entschädigen und die folgende, verweigerte Gegendarstellung in der nächstmöglichen Ausgabe zu veröffentlichen:

Der Bericht "VgT beklagt Tierquälerei - doch Tiere sind nur Fotos" vom 30.10.07 erweckt den Eindruck, der betroffene Hotelier und Kaninchenzüchter habe erst nachträglich Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu unserer Veröffentlichung erhalten und der VgT hätte sich deshalb entschuldigen sollen. Diese Darstellung ist unzutreffend. Wahr ist, dass wir ihm vor der Veröffentlichung Gelegenheit gegeben haben, um zum Entwurf Stellung zu nehmen, und er dabei nicht klar gestellt hat, dass im Kaninchenstall im Hotelzimmer keine lebenden Kaninchen, sondern nur Attrappen ausgestellt sind.
Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch

Es hat bereits Tradition, dass bei 20minuten Gegendarstellungen auf dem Gerichtsweg erzwungen werden müssen. Nachdem der VgT letztes mal vor Gericht Recht erhalten hat, weigerte sich der 20minuten/Tamedia-Verlag solange, die ihm auferlegten Gerichtskosten zu bezahlen, bis ganz kurz vor der Konkurseröffnung. Zensurieren und querulieren scheinen das Markenzeichen dieses Blattes zu sein. Mehr dazu hier: www.vgt.ch/news2004/040619.htm

Die 20minuten-Journalistin (K. Reimann), welche meint, der VgT müsse sich beim Hotelier für das (von ihm selbst verursachte) Misssverständnis entschuldigen, hat sich übrigens beim VgT für die Falschmeldung nicht entschuldigt, der Hotelier habe erst nach der Veröffentlichung Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten.

20minuten berichtet nichts über die vom VgT aufgedeckten Missstände und hat den VgT ausdrücklich aufgefordert, der Redaktion keine Pressemitteilungen mehr zuzustellen. Ausnahmsweise berichtet 20minuten aber doch über den VgT, nämlich wenn es vermeintlich Negatives über den VgT zu berichten gibt, wie zB über eine Kaninchenbefreiung in Pfungen: Grosse Empörung, wenn Füchse Kaninchen fressen. Alles bestens und feinstens in Ordnung ist es jedoch in den Köpfen der 20minuten-Journalisten, wenn Menschen Kaninchen fressen, die sie zuvor lebenslänglich unter KZ-Bedingungen gemästet haben. So brutal ist kein Fuchs. Mehr dazu: www.vgt.chvn\0401\kaninchen-pfungen.htm.

Wir haben Kopien vieler Leserbriefe erhalten, welche empörte Leser an 20minuten schickten; keiner wurde veröffentlich:

Werbung mit Abbildungen von Kaninchen in Kastenhaltung sind verwerflich und der ethische Grundsatz, wenn denn vorhanden, sollte auch Hotelier Müller dazu bewegen, auf solche bedenklichen
Anpreisungen seiner Zimmer zu verzichten. Ich werde unter diesen Umständen auf jeden Fall einen weiten Bogen um dieses Hotel machen.
Marina Wagner

Dieser Hotelier und Kaninchenzüchter zeigt mit Attrappen, wie tierquälerisch er seine (lebenden) Kaninchen hält. Der VgT hat Recht, wenn er sowas in einem Hotelzimmer als pervers bezeichnet.
Claudia L

Wieso ist das "20-Minuten" nicht gleich rasch zur Stelle, wenn es darum geht, über die vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) regelmäßig aufgedeckten Missstände und Tierquälereien bei lebenden Tieren, zu berichten? Da machen Sie nie eine grosse Geschichte daraus wie in diesem Falle. Wollen Sie als Zeitung eigentlich richtig informieren oder wollen Sie Ihre Leser nur etwas unterhalten? Dass es sich im Hotel Rössli "nur" um Fotografien (wohl verstanden: nicht an der Wand präsentiert, sondern in kleinen Käfigen ausgestellt) und nicht um lebende Hasen handelt, ändert nichts an der Tatsache, dass die Idee pervers und abartig ist. Dadurch wird nämlich das Bewusstsein weiterhin untermauert und verbreitet, dass es völlig normal ist, Hasen in solchen tierquälerischen Kastenställen zu
halten! 
Claudia Zeier Kopp

Im Gegensatz zum Blick Online welchen ich aufgrund diverser unsinnigen Hetzkampanien gar nicht mehr lese, schaue ich doch des Öfteren bei "Ihnen" auf 20min.ch vorbei.  Heute habe ich einen interessanten Artikel gelesen, in welchem Sie u.a über den VgT berichtet haben. Es geht um ein kleines Hotel, welches ein sogenanntes Hasenstallzimmer anbietet. Sie enthüllten, dass die vom VgT
kritisierten Kaninchenkästen in dem jeweiligen Zimmer nur Fotos von Kaninchen enthalten, demnach die Kritik des VgT völlig ungerechtfertigt wäre. Ich teile diese Meinung überhaupt nicht! Auch wenn es nur Kaninchen-Attrappen bzw. Fotos in diesen Kästen sind, ist diese Geschäftsidee grundsätzlich als solches sehr fragwürdig.  Tagtäglich fristen in der Schweiz mehrere tausend, wenn nicht mehrere
zehntausend, Kaninchen in genau solchen Kaninchenkästen vor sich hin. Diese Kästen entsprechen zwar den gesetzlichen Bestimmungen bzw. Mindestvorschriften, sind aber in keinster Weise tiergerecht was diverse Tierschutzorganisationen immer wieder bestätigen. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf diese makabre Geschäftsidee zurückkommen, auf welche Sie überhaupt nicht eingegangen sind. In was für einer kaltherzigen Welt leben wir mittlerweile eigentlich wenn man nicht einmal mehr wahrnimmt, dass es sich hierbei, wenn anscheinend auch nur
symbolisch angedeutet, um ganz reales Tierleid handelt. In diesem Sinne "Zum Glück gibt's den VgT!"
J.P

Kommentar zum Artikel "VgT beklagt Tierquälerei - doch 'Tiere' sind nur Fotos" vom 29.10.07: In diesem Artikel wird der vom VgT "angeklagte" Hotelier Jean Müller aus dem Kreuzfeuer genommen, indem die 20minuten Redaktion klar stellt, dass die zur Schau gestellten Kaninchenkästen nur Attrappen seien. Wie, bedauerlicherweise, des öfteren, bediente sich die Redaktion (hier Autorin "kar") unlauteren Methoden und behauptete, Erwin Kessler hätte dem Hotelier Tierquälerei als solches vorgeworfen. Wie auf der Homepage www.vgt.ch/news2007/071028-hotel-roessli-kronbuehl.htm nach zu lesen, ist das falsch. Der VgT kritisierte dieses Angebot, und dies zu recht, als Animation zur Tierquälerei. Dass zudem 20minuten behauptet, Erwin Kessler hätte Jean Müller erst nachträglich zu einer Stellungnahme aufgefordert, und sich so noch tiefer mit Lügen einschleiert, weil auch dieser Sachverhalt völlig falsch dargelegt ist, disqualifiziert die Redaktion total. Mit Lügen wird Lügen vorgeworfen! Es scheint bei 20minuten langsam an der Tagesordnung zu sein, Sachinhalte nach eigenem Gutdünken zu strukturieren. Medien unterstehen dem Kodex, nur Wahrheiten aus sicheren Quellen in der Zeitung zu platzieren.
Marcel Lepper

Als ich diesen Artikel gelesen habe und auch den des VgT. kann ich nur sagen: Schande! Es mag gut und Lustig sein, ein Kaninchenstall im Zimmer zu haben, auch wenn's nur ein Kasten ist, wo Bilder drin sind . Eine solche Atmosphäre im Zimmer mag so manchen Kaninchenliebhaber dazu verleiten,
sich selber Kaninchen anzuschaffen, und in solchen gesetzesmässigen, aber tierquälerischen Käfigen zu halten. Diese Kaninchen werden ein trauriges, enges Leben haben, in kleinstem Raum, nie auf grünem Gras und Wiesen. Solche Kaninchenboxen gehören abgeschafft! Ich hoffe, dass Hotelier Jean Müller das einsieht und sich lieber ein grosses Aussengehege baut, wo die Kaninchen den natürlichen Trieben nachgehen können.
Stefan W

Der Verein gegen Tierfabriken hat absolut Recht, wenn Kaninchenkästen in einem Hotelzimmer kritisiert werden. Wie der Titel in Ihrer Story sagt. beklagt der VgT Tierquälerei. Ja man kann Tierquälerei beklagen, wenn sie auch bloss auf Fotos zu sehen ist oder in einem Film. Der Hotelier und 20minuten lachen schadenfreudig darüber, dass es in den Käfigen bloss Fotos und nicht richtige Kaninchen hat. Das hätte der Hotelier gleich melden können. Auf jeden Fall macht sich auch einer mitschuldig an Tierquälerei, der Tierquälerkäfige zur Schau stellt. So wie einer sich schuldig macht, wenn er Kinderpornografiefotos aufhängt. Fotos von eingesperrten Kaninchen und ein zur-Schau-stellen eines üblen Kaninchenkäfigs und sich noch darüber lustig zu machen (mittels einem Rammlerzimmer), das ist der Gipfel an Tierausbeutung und Tierentwürdigung. Nie werden wir dieses Hotel berücksichtigen. Wir kehren gern dort ein wo man nach Ethik und Moral lebt.
Marlene G

Als Mitglied des VgT’s und tägliche 20min-Leserin bin ich ausserordentlich negativ überrascht über eine derartige Berichterstattung und Verdrehung von Wahrheiten. Tatsächlich ist es doch so, dass in der Schweiz (und leider auch weltweit) haufenweise Kaninchen in tierquälerischen Boxen gehalten werden (so auch bei Hotelier Jean Müller). Die Kaninchen sind dazu verurteilt, ihr ganzes Leben in Kästen zu verbringen, in welchen sie sich gerade mal drehen können – mehr nicht. In Anbetracht dessen ist es wirklich nicht übertrieben wenn man von pervers spricht – selbst wenn es nur Attrappen sind auf dem Bild vom Hotel zum Rössli! Warum berichtet 20minuten nicht von den Missständen, die der VgT aufdeckt oder von den vielen Erfolgen, die dem VgT zu verdanken sind?
Simone F

Das Hotel Rössli ist wohl unterstes Niveau im Hotellerie-Business. Rammlerecken, Kaninchenmastfotos und Kitschhasen, oh Schweizer Tourismus, wie tief bist du gesunken! Wer geht dahin? Und wo sind eigentlich die lebenden Kaninchen dieses Kaninchenzüchters? Werden wohl gemästet im Keller, bis sie reif sind für den Teller.
Gila M B

Das ist wirklich pervers, wenn man auf der Homepage des Hotels Rössli in Kronbühl sieht, wie einerseits Kaninchen im ganzen Haus als Plüschtierchen etc. verniedlicht werden und allgegenwärtig sind, zu Ausrufen wie: "jöö, wie herzig" veranlassen, andererseits aber die lebenden Kaninchen lieblos in kleinen Kästen gehalten werden (nicht die Attrappen im Zimmer) und auf der Speisekarte als "Chüngelimetzgete" und "Kaninchengourmet" erscheinen.
Daniel Müller

Die schweizerischen Gerichte verneinten das vom VgT geltend gemachte Recht auf ein Belegexemplar zur Überprüfung, ob die die gerichtlich gutgeheissene Gegendarstellung auch wirklich veröffentlicht wurde:

Willkür-Urteil des Bundesgerichts zum Gegendarstellungsrecht und Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte


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