28. Oktober 2007, letztmals aktualisiert am 23. Mai 2008
Perverses Sonderangebot im Hotel Rössli
in Kronbühl-Wittenbach/SG:
Übernachtung im Kaninchen-KZ-Zimmer
Man glaubt es kaum. Aber es ist kein Witz. Das Hotel Rössli in Kronbühl-Wittenbach im Kanton St Gallen bietet Hotelzimmer an mit
eingebautem Kaninchen-KZ:
Hier dieses perverse Angebot auf der Website des Hotels:
http://www.roessli-wittenbach.ch/hotel/hasenstall-zimmer.htm
(Print-Screen dieser Seite vom 20. Oktober 2007)
"So steht der
Betrieb heute auf 3 Beinen: Restaurant, Hotel und Erlebniswelt." heisst
es auf der Website dieses Tierquäler-Hotels.
Hotel zum Rössli, Familie Jean Müller-Eigenmann
Romanshornerstrasse 10, 9302 Kronbühl-Wittenbach
Telefon 071 / 298 40 30, Telefax 071 / 298 48 30
E-Mail:
hotel-roessli-wittenbach@bluewin.ch
Unter den schweizerischen
Tierschutzorganisationen besteht ein
Konsens darüber, dass
Kastenhaltung von Kaninchen eine grobe Tierquälerei ist, die dringend verboten
werden sollte. Und jeder der nicht seelisch völlig blind ist und hie und
da mal eine gute Zeitung liest, weiss, dass Kastenhaltung von Kaninchen
eine Tierquälerei ist.
Infos über tiergerechte
Kaninchenhaltung:
www.vgt.ch/doc/kaninchen
Es sind keine lebenden Kaninchen, welche in
diesem Zimmer des Hotels Rössli zur Schau gestellt werden. Es ist
eine Attrappe, welche das wirkliche Kaninchen-KZ von Hotelier
Müller-Eigenmann abbildet und pervers zur Schau stellt.
Die lebenden Kaninchen
von Hotelier Jean Müller-Eigenmann, in einem Schuppen hinter dem Hotel:
Die Gratiszeitung
20minuten brachte am 29. Oktober 2007 einen
einseitig verzerrten
Bericht mit Halbwahrheiten und stellte dieses Kaninchen-KZ-Zimmer
als harmlose, lustige Sache und die Kritik als völlig daneben dar, für
die sich der VgT entschuldigen müsste. Eine Gegendarstellung wurde
verweigert und musste gerichtlich durchgesetzt werden.
Aus der Klagebegründung
von VgT-Präsident Dr Erwin Kessler:
In den letzten zehn Jahren hat sich
in der Einstellung der Gesellschaft gegenüber den Tieren viel
verändert. Das hat sich auch auf die traditionelle Kaninchenhaltung
in Kasten-Käfigen ausgewirkt. Diese Haltungsform sieht man immer
seltener und man weiss heute aufgrund wissenschaftlicher
Untersuchungen, dass dies objektiv eine Tierquälerei darstellt.
Unter den schweizerischen
Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass diese
Käfighaltung, insbesondere die Einzelhaltung, eine grausame
Tierquälerei ist, die das Tierschutzgesetz verletzt und in der
Tierschutzverordnung des Bundesrates rechtswidrig erlaubt ist (www.vgt.ch/doc/kaninchen).
Dass diese Tierquälerei immer noch
erlaubt ist, nützen vor allem Rassezüchter aus, welche ihre Tiere als
Ausstellungsobjekte betrachten und kaum als beseelte,
empfindungsfähige Wesen mit angeborenen Bedürfnissen. Zucht und
Haltung ist einseitig auf Ausstellungen ausgerichtet, nicht auf das
Wohlbefinden der Tiere.
Im vorliegenden Fall geht es um einen
Rassezüchter, der die besonders grausame Einzelhaltung betreibt und
es sogar noch originell findet, diese Tierquälerei in seinem Hotel
öffentlich zur Schau zu stellen. Auf seiner Homepage präsentiert er
ein Hotelzimmer, in dem - als besondere Attraktion - ein richtiger
Kaninchenkasten steht.
Wir finden das Zur-Schau-Stellen von
Tierquälerei pervers. Ähnlich pervers, wie wenn ein Hotelier eine
"Erlebniswelt" einrichten würde durch Tapezieren seiner Hotelzimmer
mit lebensgrossen Aufnahmen von KZ-Opfern. Das würde breite Empörung
auslösen, auch wenn es nur Fotos wären, keine lebende KZ-Häftlinge.
Wenn es dagegen "nur" um Tierleid geht, finden es manche ethisch und
seelisch unterentwickelte Menschen und primitive Gratisblätter
völlig in Ordnung.
Die Beklagte hat den Sachverhalt
stark verdreht veröffentlicht und so dargestellt, der Hotelier habe
erst im Nachhinein, nach der Veröffentlichung, Gelegenheit zu einer
Stellungnahme erhalten.
Die chronologisch falsche Darstellung
wird noch dadurch verstärkt, dass mir vorgehalten wird, ich würde
mich bei diesem Hotelier nicht entschuldigen. Bei richtiger
Sachverhaltsdarstellung gibt es offensichtlich keinen Grund für eine
Entschuldigung. Der Hotelier hat ja bewusst den Irrtum stehen
lassen, obwohl er ihn vor Veröffentlichung hätte richtigstellen
können. In der Darstellung der Beklagten, wird der falsche Eindruck
erweckt, der betroffene Hotelier hätte erst im Nachhinein
Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten. Damit ist es für den
Leser unverständlich, dass ich eine Entschuldigung verweigerte.
Gegen diese falsche Sachdarstellung richtet sich die
Gegendarstellung.
Die Beklagte wendet ein, meine
Gegendarstellung beziehe sich nicht auf das, was effektiv im
inkriminierten Artikel stehe, sondern auf mögliche
Schlussfolgerungen des Lesers, was nicht gegendarstellungsfähig sei.
Damit liegt die Beklagte gleich mehrfach falsch.
Erstens geht es nicht um mögliche
Schlussfolgerungen, sondern um eine effektiv chronologisch falsche
Tatsachendarstellung.
Zweitens
kommt es im Persönlichkeitsrecht nach ständiger Praxis des
Bundesgerichts darauf an, wie ein unbefangener Leser einen Text
versteht, nicht wie der Verfasser ihn im Nachhinein gemeint haben will.
Gegendarstellungsfähig sind nach
konstanter Lehre und Praxis auch Anspielungen, Andeutungen und
einseitige Tatsachendarstellungen (Hotz, "Kommentar zum Recht auf
Gegendarstellung", Seite 65; Pedrazzini/Oberholzer, "Grundriss des
Personenrechts", S 164; Bänninger, "Die Gegendarstellung in der
Praxis, S 111; Bucher, "Natürliche Personen und
Persönlichkeitsschutz", 3. Auflage, S 174).
Die Beklagte wendet ein, gemäss BGE 130 III 5 und BGE 114 II 293
bestehe kein Gegendarstellungsrecht auf blosse Schlussfolgerungen,
welche der Leser aus den dargestellten Tatsachen ziehe. Dieser Fall
liegt hier jedoch gar nicht vor und diese Bundesgerichtsentscheide
stützten im Gegenteil genau das, was ich ausgeführt habe. So hält
das Bundesgericht in BGE 130 III 6 fest:
Unter Darstellungen sind
allerdings nicht nur Äusserungen i.e.S. zu verstehen,
sondern auch Andeutungen, die sich z.B. bei einem Bild für den
Durchschnittsbetrachter auf die betreffende Person beziehen
können.
Um eine Darstellung handelt es sich auch dann, wenn der Autor
einer Veröffentlichung beim Adressaten auf irgendeine Weise eine
gewisse Tatsachenverbindung hervorruft (BGE
112 II 465 E. 2a S. 468 mit Hinweisen).
Dass es der Beklagten nicht um eine
wahrheitsgemäss Berichterstattung, sondern darum ging, den VgT in
ein schlechtes Licht zu rücken, zeigt sich auch daran, dass kein
einziger Leserbrief dazu veröffentlicht wurde. Ich habe zahlreiche
Kopien von Leserbriefen erhalten. Insgesamt dürften es ein
Mehrfaches davon gewesen sein. Die Beklagte hat alle ebenso
unterdrückt wie meine Gegendarstellung. Das ist tiefes
journalistisches Niveau.
Das
Bezirksgericht Münchwilen hat diese Klage des VgT gutgeheissen (Urteil,
eingegangen am 22. Februar 2008). Darin wird 20minuten verpflichtet, die
Gerichtskosten zu bezahlen, den VgT zu entschädigen und die folgende,
verweigerte Gegendarstellung in der nächstmöglichen Ausgabe zu
veröffentlichen:
Der Bericht "VgT beklagt Tierquälerei - doch Tiere sind nur Fotos" vom
30.10.07 erweckt den Eindruck, der betroffene Hotelier und
Kaninchenzüchter habe erst nachträglich Gelegenheit zu einer
Stellungnahme zu unserer Veröffentlichung erhalten und der VgT hätte
sich deshalb entschuldigen sollen. Diese Darstellung ist unzutreffend.
Wahr ist, dass wir ihm vor der Veröffentlichung Gelegenheit gegeben
haben, um zum Entwurf Stellung zu nehmen, und er dabei nicht klar
gestellt hat, dass im Kaninchenstall im Hotelzimmer keine lebenden
Kaninchen, sondern nur Attrappen ausgestellt sind. Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch
Es hat
bereits Tradition, dass bei 20minuten Gegendarstellungen auf dem
Gerichtsweg erzwungen werden müssen. Nachdem der VgT letztes mal vor
Gericht Recht erhalten hat, weigerte sich der 20minuten/Tamedia-Verlag
solange, die ihm auferlegten Gerichtskosten zu bezahlen, bis ganz kurz
vor der Konkurseröffnung. Zensurieren und querulieren scheinen das
Markenzeichen dieses Blattes zu sein. Mehr dazu hier:
www.vgt.ch/news2004/040619.htm
Die 20minuten-Journalistin (K. Reimann), welche meint,
der VgT müsse sich beim Hotelier für das (von ihm selbst verursachte)
Misssverständnis entschuldigen, hat sich übrigens beim VgT für die
Falschmeldung nicht entschuldigt, der Hotelier habe erst nach der
Veröffentlichung Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten.
20minuten berichtet nichts über die
vom VgT aufgedeckten Missstände und hat den VgT ausdrücklich
aufgefordert, der Redaktion keine Pressemitteilungen mehr zuzustellen.
Ausnahmsweise berichtet 20minuten aber doch über den VgT, nämlich wenn
es vermeintlich
Negatives über den VgT zu berichten gibt, wie zB über eine
Kaninchenbefreiung in Pfungen: Grosse Empörung, wenn Füchse Kaninchen
fressen. Alles bestens und feinstens in Ordnung ist es jedoch in den Köpfen der
20minuten-Journalisten, wenn Menschen Kaninchen fressen, die sie zuvor
lebenslänglich unter KZ-Bedingungen gemästet haben. So brutal ist kein
Fuchs. Mehr dazu:
www.vgt.chvn\0401\kaninchen-pfungen.htm.
Wir haben Kopien vieler Leserbriefe erhalten,
welche empörte Leser an 20minuten schickten; keiner wurde veröffentlich:
Werbung mit Abbildungen von Kaninchen in Kastenhaltung
sind verwerflich und der ethische Grundsatz, wenn denn vorhanden, sollte
auch Hotelier Müller dazu bewegen, auf solche bedenklichen Anpreisungen seiner Zimmer zu verzichten. Ich werde unter diesen
Umständen auf jeden Fall einen weiten Bogen um dieses Hotel machen.
Marina Wagner
Dieser Hotelier und Kaninchenzüchter zeigt mit Attrappen,
wie tierquälerisch er seine (lebenden) Kaninchen hält. Der VgT hat
Recht, wenn er sowas in einem Hotelzimmer als pervers bezeichnet. Claudia L
Wieso ist das "20-Minuten" nicht gleich rasch zur
Stelle, wenn es darum geht, über die vom Verein gegen Tierfabriken (VgT)
regelmäßig aufgedeckten Missstände und Tierquälereien bei lebenden
Tieren, zu berichten? Da machen Sie nie eine grosse Geschichte daraus
wie in diesem Falle. Wollen Sie als Zeitung eigentlich richtig
informieren oder wollen Sie Ihre Leser nur etwas unterhalten? Dass es
sich im Hotel Rössli "nur" um Fotografien (wohl verstanden: nicht an der
Wand präsentiert, sondern in kleinen Käfigen ausgestellt) und nicht um
lebende Hasen handelt, ändert nichts an der Tatsache, dass die Idee
pervers und abartig ist. Dadurch wird nämlich das Bewusstsein weiterhin
untermauert und verbreitet, dass es völlig normal ist, Hasen in solchen
tierquälerischen Kastenställen zu halten! Claudia Zeier Kopp
Im Gegensatz zum Blick Online welchen ich aufgrund diverser unsinnigen
Hetzkampanien gar nicht mehr lese, schaue ich doch des Öfteren bei
"Ihnen" auf 20min.ch vorbei. Heute habe ich einen interessanten
Artikel gelesen, in welchem Sie u.a über den VgT berichtet haben. Es
geht um ein kleines Hotel, welches ein sogenanntes Hasenstallzimmer
anbietet. Sie enthüllten, dass die vom VgT kritisierten Kaninchenkästen in dem jeweiligen Zimmer nur
Fotos von
Kaninchen enthalten, demnach die Kritik des VgT völlig ungerechtfertigt
wäre. Ich teile diese Meinung überhaupt nicht! Auch wenn es nur
Kaninchen-Attrappen bzw. Fotos in diesen Kästen sind, ist diese
Geschäftsidee grundsätzlich als solches sehr fragwürdig.
Tagtäglich fristen in der Schweiz mehrere tausend, wenn nicht mehrere zehntausend, Kaninchen in genau solchen Kaninchenkästen vor sich hin.
Diese Kästen entsprechen zwar den gesetzlichen Bestimmungen bzw.
Mindestvorschriften, sind aber in keinster Weise tiergerecht was diverse
Tierschutzorganisationen immer wieder bestätigen. In diesem Zusammenhang
möchte ich nochmals auf diese makabre Geschäftsidee zurückkommen, auf
welche Sie überhaupt nicht eingegangen sind. In was für einer
kaltherzigen Welt leben wir mittlerweile eigentlich wenn man nicht
einmal mehr wahrnimmt, dass es sich hierbei, wenn anscheinend auch nur symbolisch angedeutet, um ganz reales Tierleid handelt. In diesem Sinne
"Zum Glück gibt's den VgT!" J.P
Kommentar zum Artikel "VgT beklagt Tierquälerei - doch
'Tiere' sind nur Fotos" vom 29.10.07: In diesem Artikel wird der vom VgT
"angeklagte" Hotelier Jean Müller aus dem Kreuzfeuer genommen, indem die
20minuten Redaktion klar stellt, dass die zur Schau gestellten
Kaninchenkästen nur Attrappen seien. Wie, bedauerlicherweise, des
öfteren, bediente sich die Redaktion (hier Autorin "kar") unlauteren
Methoden und behauptete, Erwin Kessler hätte dem Hotelier Tierquälerei
als solches vorgeworfen. Wie auf der Homepage www.vgt.ch/news2007/071028-hotel-roessli-kronbuehl.htm
nach zu lesen, ist das falsch. Der VgT kritisierte dieses Angebot, und
dies zu recht, als Animation zur Tierquälerei. Dass zudem 20minuten
behauptet, Erwin Kessler hätte Jean Müller erst nachträglich zu einer
Stellungnahme aufgefordert, und sich so noch tiefer mit Lügen
einschleiert, weil auch dieser Sachverhalt völlig falsch dargelegt ist,
disqualifiziert die Redaktion total. Mit Lügen wird Lügen vorgeworfen!
Es scheint bei 20minuten langsam an der Tagesordnung zu sein,
Sachinhalte nach eigenem Gutdünken zu strukturieren. Medien unterstehen
dem Kodex, nur Wahrheiten aus sicheren Quellen in der Zeitung zu
platzieren. Marcel Lepper
Als ich diesen Artikel gelesen habe und auch den des
VgT. kann ich nur sagen: Schande! Es mag gut und Lustig sein, ein
Kaninchenstall im Zimmer zu haben, auch wenn's nur ein Kasten ist, wo
Bilder drin sind . Eine solche Atmosphäre im Zimmer mag so manchen
Kaninchenliebhaber dazu verleiten, sich selber Kaninchen anzuschaffen, und in solchen gesetzesmässigen,
aber tierquälerischen Käfigen zu halten. Diese Kaninchen werden ein
trauriges, enges Leben haben, in kleinstem Raum, nie auf grünem Gras und
Wiesen. Solche Kaninchenboxen gehören abgeschafft! Ich hoffe, dass
Hotelier Jean Müller das einsieht und sich lieber ein grosses
Aussengehege baut, wo die Kaninchen den natürlichen Trieben nachgehen
können. Stefan W
Der Verein gegen Tierfabriken hat absolut
Recht, wenn
Kaninchenkästen in einem Hotelzimmer kritisiert werden. Wie der Titel in
Ihrer Story sagt. beklagt der VgT Tierquälerei. Ja man kann Tierquälerei
beklagen, wenn sie auch bloss auf Fotos zu sehen ist oder in einem Film.
Der Hotelier und 20minuten lachen schadenfreudig darüber, dass es in den
Käfigen bloss Fotos und nicht richtige Kaninchen hat. Das hätte der
Hotelier gleich melden können. Auf jeden Fall macht sich auch einer
mitschuldig an Tierquälerei, der Tierquälerkäfige zur Schau stellt. So
wie einer sich schuldig macht, wenn er Kinderpornografiefotos aufhängt.
Fotos von eingesperrten Kaninchen und ein zur-Schau-stellen eines üblen
Kaninchenkäfigs und sich noch darüber lustig zu machen (mittels einem
Rammlerzimmer), das ist der Gipfel an Tierausbeutung und
Tierentwürdigung. Nie werden wir dieses Hotel berücksichtigen. Wir
kehren gern dort ein wo man nach Ethik und Moral lebt. Marlene G
Als Mitglied des VgT’s und tägliche 20min-Leserin bin
ich ausserordentlich negativ überrascht über eine derartige
Berichterstattung und Verdrehung von Wahrheiten. Tatsächlich ist es doch
so, dass in der Schweiz (und leider auch weltweit) haufenweise Kaninchen
in tierquälerischen Boxen gehalten werden (so auch bei Hotelier Jean
Müller). Die Kaninchen sind dazu verurteilt, ihr ganzes Leben in Kästen
zu verbringen, in welchen sie sich gerade mal drehen können – mehr
nicht. In Anbetracht dessen ist es wirklich nicht übertrieben wenn man
von pervers spricht – selbst wenn es nur Attrappen sind auf dem Bild vom
Hotel zum Rössli! Warum berichtet 20minuten nicht von den Missständen,
die der VgT aufdeckt oder von den vielen Erfolgen, die dem VgT zu
verdanken sind? Simone F
Das Hotel Rössli ist wohl unterstes Niveau im
Hotellerie-Business. Rammlerecken, Kaninchenmastfotos und Kitschhasen,
oh Schweizer Tourismus, wie tief bist du gesunken! Wer geht dahin? Und
wo sind eigentlich die lebenden Kaninchen dieses Kaninchenzüchters?
Werden wohl gemästet im Keller, bis sie reif sind für den Teller. Gila M B
Das ist wirklich pervers, wenn man auf der Homepage des
Hotels Rössli in Kronbühl sieht, wie einerseits Kaninchen im ganzen Haus
als Plüschtierchen etc. verniedlicht werden und allgegenwärtig sind, zu
Ausrufen wie: "jöö, wie herzig" veranlassen, andererseits aber die
lebenden Kaninchen lieblos in kleinen Kästen gehalten werden (nicht die
Attrappen im Zimmer) und auf der Speisekarte als "Chüngelimetzgete" und
"Kaninchengourmet" erscheinen. Daniel Müller
Die schweizerischen Gerichte verneinten
das vom VgT geltend gemachte Recht auf ein Belegexemplar zur
Überprüfung, ob die die gerichtlich gutgeheissene Gegendarstellung auch
wirklich veröffentlicht wurde:
Willkür-Urteil des Bundesgerichts zum Gegendarstellungsrecht und
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
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