19. Juni 2004, aktualisiert am 5. Juli 2006

Aus einem Tierquäler-Fall wurde ein Fall "20minuten":

Tierquälerische Kastenkaninchenhaltung
bei Paul Fischlin in Rickenbach SZ

Dieser Kaninchenkasten inzwischen dank hartnäckiger Intervention des VgT stillgelegt worden - wie viele andere in der ganzen Schweiz auch

Kaninchen möchten rennen, graben, hoppeln und mit Artgenossen spielen - das Leben geniessen.

Wie hartherzig und gefühlskalt muss ein Mensch sein, der diese liebenswürdigen Tierchen lebenslänglich in solche engen Kastenabteile sperrt.

Wie Kaninchen artgerecht gehalten werden können, kann im "Kaninchen-Buch" von Ruth Morgenegg nachgelesen werden.

Obiger tierquälerischer Kaninchenkasten steht vor dem Haus von Paul Fischlin-Rickenbacher, Hilfsmonteur, Bergstrasse 5, 6432 Rickenbach. Tel 041 811 59 05.

Als der VgT ihm Unterlagen über artgerechte Kaninchenhaltung zustellte und die Kastenhaltung kritisierte, hat Fischlin völlig uneinsichtig reagiert und sofort mit der Polizei gedroht. Solche lächerlichen Drohungen und das Fehlen jeglichen Mitgefühls mit den Tieren zeigt seinen Charakter.

Der VgT hat deshalb mitte Juli 2004 ein Flugblatt in alle Briefkästen in Rickenbach verteilen lassen, worin der Bevölkerung abgeraten wird, dieses Beispiel einer schlechten Kaninchenhaltung nachzumachen.

Hierauf hat sich die Firma Tschümperlin AG, Heizung/Sanitär, Rickenbachstrasse 102, 6430 Schwyz (Tel 041 811 10 67, Fax 041 811 62 34, Email tschuemperlinag@freesurf.ch) gemeldet und die Kaninchenhaltung von Fischlin in Schutz genommen. Fischlin sei ein ehemaliger Angestellter und Kaninchen habe man schon vor 100 Jahren so gehalten. Das Schreiben war unterzeichnet von K. Bamert (Inhaber der Tschümperlin AG).

Wir haben der Tschümperlin AG mitgeteilt, dass uns nur interessiere, wie Fischlin seine Kaninchen halte und nicht, ob er 29 Jahre bei Tschümperlin gearbeitet habe. Auch das Argument, schon vor 100 Jahren seien Kaninchen so gehalten worden, ist nichts als warme Luft - mehr kann die Heizungsfirma Tschümperlin offenbar auch geistig nicht produzieren. Befürwortet die Tschümperlin AG auch Justizmorde an Frauen, weil man schon vor hunderten von Jahren Frauen als "Hexen" verbrannte?

Die Firma Tschümperlin ist offenbar gegen Kulturfortschritt. Wir werden die Bevölkerung der Region Schwyz darüber informieren. Konsumenten sollen frei wählen können, ob sie einer solchen Firma ihr Vertrauen schenken wollen.

Die Gratis-Zeitung 20minuten veröffentlichte eine manipulierte Falschmeldung zu diesem Fall: "Aggressive Aktion von Tierfreunden"

Als der VgT eine Gegendarstellung verlangte, suchte 20minuten-Redaktor Urs Ellenberger krampfhaft nach Ausreden für seine Falschmeldung. Gegenüber dem VgT sagte er am Telefon, der VgT solle die Tierschutzverordung verbessern, nicht Kaninchenhalter kritisieren. Dazu stellt der VgT klar:

1. Die Tierschutzverordnung des Bundesrates kann niemand anders ändern, als der Bundesrat selber. Die schweizerischen Tierschutzorganisationen potestieren seit Jahren vergeblich dagegen, dass der Bundesrat in der Tierschutzverordnung Tierquälereien erlaubt.

2. "Längst nicht alles, was rechtens ist, kann auch moralisch legitimiert werden." schrieb Andreas Blum, Mitglied der EXIT-Ethikkommission, sehr treffend. Wer Gesetzeslücken dazu missbraucht, Kaninchen ungestraft tierquälerisch in Kästen zu sperren, muss sich Kritik an seinem unethischen Verhalten gefallen lassen.

Dazu meinte Ellenberger mangels sachlicher Argumente nur noch, er habe den VgT von einem "Sektenspezialisten" beurteilen lassen. Ellenberger würde sich besser von einem Kaninchenspezialisten beraten lassen! Und der Verlag 20minuten würde sich besser von diesem einfältigen Redaktor trennen.

Der VgT musste sein Gegendarstellungsrecht gerichtlich durchsetzen. Mit Urteil vom 28. Oktober 2004 des Bezirksgerichtes Münchwilchen wurde der Verlag 20minuten zur Veröffentlichung der verlangten obigen Gegendarstellung verpflichtet. 20minuten wurde rechtskräftig verpflichtet, dem VgT 1100 Franken Prozessentschädigung zu bezahlen. Doch 20minuten zahlte nicht, der VgT musste die Betreibung einleiten. 20minuten erhob Rechtsvorschlag. So musste der VgT auf sog Rechtsöffnung klagen. Kurz vor der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Zürich zog 20minuten den querulatorischen Rechtsvorschlag zurück und teilte dem VgT mit, man wolle vom VgT keine Pressemitteilungen mehr. Bezahlt wurde aber immer noch nicht. Der VgT musste deshalb die Fortsetzung der Betreibung beantragen. Am 21. September 2005 erhielt der Verlag 20minuten vom Betreibungsamt Zürich 4 die Konkursandrohung. 20minuten hat in letzter Minute bezahlt. Querulieren und Zensurieren passt zum Gratis-Informationskurzfutter-Konzept dieser Zeitung. 

Gut gibt es den VgT und seine Medien - für alle, die sich informieren, nicht nur mit Sprüchen unfähiger Journalisten unterhalten und das Fleischfresser-Gewissen beruhigen lassen wollen.

www.vgt.ch
- was andere Medien einfach totschweigen

 

Dieser Kleber ist im VgT-Shop erhältlich.


News-Verzeichnis

Startseite VgT