10. Juli 2009

  manipulation suisse

Neue Beschwerde gegen Diskriminierung
durch das Schweizer Fernsehen

Vor dem Bundesgericht ist zur Zeit ein vom VgT angefochtener Entscheid der UBI hängig. Der VgT führte zuerst beim BAKOM Beschwerde, weil das Schweizer Fernsehen seit über zehn Jahren systematisch alles unterdrückt, was irgendwie mit dem VgT zusammenhängt, insbesondere auch alle vom VgT aufgedeckten Missstände beim (Nicht-)Vollzug des Tierschutzgesetzes.

Das BAKOM entschied, die UBI sei für die Beschwerde zuständig.

Die UBI entschied, sie sei auch nicht zuständig. 

Niemand ist zuständig. Das verletzt die durch Verfassung und EMRK gewährleistete Rechtsweggarantie. Damit befasst sich zur Zeit das Bundesgericht.
Mehr dazu: www.vgt.ch/id/200-021

Nun lieferte das Schweizer Fernsehen aktuell ein neues Beispiel seiner systematischen  Diskriminierung:

Am 30. Juni 2009 verurteilte die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz wegen der seit 15 Jahren anhaltenden Zensur eines TV-Spot des VgT durch das Schweizer Fernsehen, wegen der die Schweiz vom EGMR schon einmal, im Jahr 2001, verurteilt wurde:

28. Juni 2001: Erste Verurteilung der Schweiz durch den EGMR (www.vgt.ch/id/200-021).

4. Oktober 2007: Zweite Verurteilung der Schweiz durch den EGMR in der gleichen Sache
Die Schweiz zog dieses Urteil weiter an die Grosse Kammer des EGMR.

30. Juni 2009: Verurteilung der Schweiz durch die Grosse Kammer (www.vgt.ch/news/090630-egmr-vgt2.htm).

Alles was die SRG dazu produzierte, war eine 36-sekündige Kurzmeldung im Regionaljournal Ostschweiz von Radio DRS1. Als ob es um ein Ereignis von lokaler Bedeutung für die Ostschweiz ginge! Lächerlich, und entlarvend. (Der Redaktion des Regionaljournals ist allerdings kein Vorwurf zu machen. Sie brachten diese Meldung einige Tage hinten nach vermutlich deshalb, weil sie es störend fanden, dass die Sache in den nationalen Nachrichtensendungen von Radio DRS unterdrückt wurde.) Das Schweizer Fernsehen erwähnte diese Verurteilung der Schweiz durch die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mit keinem Wort.

Der Fall wird in der juristischen Literatur seit Jahren häufig zitiert. Der VgT hat damit Rechtsgeschichte geschrieben. Mit sachlichen, journalistischen Gründen ist es nicht zu rechtfertigen, dass das SF dieses Urteil völlig unterdrückte. Es führt damit offensichtlich seinen Boykott des VgT weiter.

Da die UBI erklärte, sie sei nur für einzelne, konkrete Sendungen bzw allenfalls unterdrückte Sendungen zuständig, leitete der VgT am 10. Juli 2009 ein neues Beschwerdeverfahren ein, wie gesetzlich vorgeschrieben zuerst bei der Ombudsstelle für Radio und Fernsehen (erst nachher ist der Weg frei, um an die UBI zu gelangen).


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