30. Juni 2009

Der VgT gewinnt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrchte (EGMR) erneut gegen das Schweizerische Bundesgericht

EGMR gibt dem VgT recht und stellt eine erneute Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit fest

Originaltext des EGMR zur heutigen Urteilsveröffentlichung:

In the case of Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) v. Switzerland (No. 2) the Court held that there had been a violation of Article 10 (freedom of expression) on account of the continued prohibition on broadcasting a television commercial in which the applicant association expressed criticism of battery pig-farming.

Übersetzung:

Im Verfahren des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) gegen die Schweiz (Nr 2) hält der Gerichtshof fest, dass Artikel 10 (Meinungsäusserungsfreiheit) verletzt wurde durch das fortgesetzte Verbot eines Fernseh-Werbespots, in welchem der Beschwerdeführer [VgT] die Käfighaltung in Schweinefabriken kritisiert hat.

Der ausführliche Bericht über dieses 15 Jahre daurenden Verfahrens:

TV-Spot-Zensur

Heutige Pressemitteilung des EGMR

Das Urteil (englischer Originaltext)

Die anderen Beschwerden des VgT vor dem EGMR


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