30. Juni 2009 Der VgT gewinnt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrchte (EGMR) erneut gegen das Schweizerische Bundesgericht EGMR gibt dem VgT recht und stellt eine erneute Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit fest Originaltext des EGMR zur heutigen Urteilsveröffentlichung:
Übersetzung: Im Verfahren des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) gegen die Schweiz (Nr 2) hält der Gerichtshof fest, dass Artikel 10 (Meinungsäusserungsfreiheit) verletzt wurde durch das fortgesetzte Verbot eines Fernseh-Werbespots, in welchem der Beschwerdeführer [VgT] die Käfighaltung in Schweinefabriken kritisiert hat. Der ausführliche Bericht über dieses 15 Jahre daurenden Verfahrens: Heutige Pressemitteilung des EGMR Das Urteil (englischer Originaltext) Die anderen Beschwerden des VgT vor dem EGMR |