18. Januar 2000

Die Einstellung der Strafuntersuchung gegen einen Landwirt in Hedingen/ZH bringt es an den Tag:
Klare Missachtungen von Tierschutzvorschriften werden vom Z�rcher Beh�rdenfilz gedeckt

Die K�he von Landwirt Baumann in Hedingen kommen nie auf eine Weide. Manchmal kurzen Auslauf auf dem betonierten kleinen Platz hinter dem Stall ist - sonst stehen und liegen die K�he praktisch ihr ganzes Leben angebunden im Stall. Liegen m�ssen sie auf einer Hartgummimatte - so hart wie eine Schuhsole.

Die Tierschutzverordnung schreibt in Artikel 17 vor:
F�r K�lber bis vier Monate, f�r K�he und hochtr�chtige Rinder sowie f�r Zuchtstiere muss der Liegebereich mit ausreichender und geeigneter Einstreu versehen sein.

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Wie obige Foto aus dem Baumanns Stall - aufgenommen im Sommer 1999 - zeigt, hat es keine Einstreu lediglich an den R�ndern von blossem Auge kaum erkennbare Restspuren. Mehrere Zeugen - darunter Rechtsanwalt Dr Vogel, Mitglied der Tierschutzkommission des Kantons Z�richs - k�nnen best�tigen, dass es im Stall von Landwirt Baumann immer so aussieht wie auf dieser Foto.  Es ist damit erwiesen, dass die K�he auf dem nackten Hartgummi liegen m�ssen. Das widerspricht klar Artikel 2 des Tierschutzgesetzes, enn K�he messen dem Liegekonfort von Natur aus viel Bedeutung bei und erkunden auf der Weide die Eignung eines Liegeplatzes, bevor sie abliegen. Liegekonfort ist f�r diese schweren Tiere, die zum Wiederk�uen viel und lange liegen, wichtig, um Druckschmerzen an den Gelenken zu vermeiden.

Der VgT hat gegen Landwirt Baumann Strafanzeige wegen Verletzung der Einstreuvorschrift eingereicht (www.vgt.ch/news/990920). Nun hat der Statthalter Maag (Bezirk Affoltern am Albis) Landwirt Andreas Baumann mit "hoi Andi" zur "Einvernahme" begr�sste, die Strafuntersuchung eingestellt: Auch keine Einstreu erf�llt noch die Einstreuvorschrift! F�r diesen mafiosen Umgang mit den Tierschutzvorschriften (und damit auch mit den Volksrechten, denn das Schweizervolk hat mit �berw�ltigender Mehrheit ein Tierschutzgesetz gutgeheissen, welche eine artgerechte Haltung der Nutztiere verlangt) liefert das Bundesamt f�r Veterin�rwesen wie imm das Fundament. Seine Richtlinien f�r die Haltung von Rindvieh suggerieren den Vollzugsbeh�rden, es brauche nicht so viel Einstreu, dass der Liegekonfort der K�he verbessert werde.

Das kantonale Veterin�ramt - wie immer bestrebt, die gewerbsm�ssigen Tierqu�ler statt die Tiere zu sch�tzen - hat auf dubiose Weise im Stall von Baumann Fotos erstellt von einer bodenbedeckenden Einstreu, w�hrend drei unabh�ngige Zeugen unabh�ngig voneinander zu unterschiedlichen Zeiten nie gesehen haben. Ob das Veterin�ramt einfach wie �blich seine Kontrolle angemeldet hat, um Baumann Gelegenheit zu geben, Missst�nde vor�bergehend zu beseitigen, oder ob weitergehende Machenschaften im Spiel sind, ist nicht klar. Tatsache ist jedenfalls, dass im Kanton Z�rich landauf landab in Schweine- und Rindviehst�llen das Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt.

Die Tierschutzkommission des Kantons Z�richs hat keine Kompetenzen und kann gegen solche beh�rdlichen Entscheide nichts unternehmen; sie hat blosse Alibifunktion und stellt nichts als eine Verschleuderung von Steuergeldern dar. Aus diesem Grund ist der Pr�sident der Tierschutzkommission, Tierarzt Dr Hohl aus Adliswil, zur�ckgetreten; die Kommission hat jetzt keinen Pr�sidenten mehr, was es ja aber auch nicht braucht, um nichts zu tun. Menschen mit Charakter haben diese Alibi-Kommission verlassen, Feiglinge und Vertreter der Agro-Mafia sind geblieben: Dr Vogel, Rechtsanwalt in Z�rich, und Mitglied der Tierschutzkommission, hat den Stall von Baumann im vergangenen Sommer anl�sslich eines "Tages der offenen T�r" besichtigt und best�tigt, dass es so wie auf der Foto ausgesehen hat. Dem Statthalteramt gab er dann an, er m�chte nicht als Zeuge aussagen - obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet ist! - und er habe keine "Missst�nde" festgestellt. Dass nichts geht in Sachen Tierschutz, wenn solche Feiglinge als "Tierschutzvertreter" in der kantonalen Tierschutzkommission hocken, kann nicht erstaunen.

Der Rechtsanwalt in Tierschutzstrafsachen des Kantons Z�rich h�tte zwar Kompetenzen, n�tzt diese aber regelm�ssig nicht. So hat er auch in diesem Fall die skandal�se Einstellungsverf�gung des Statthalteramtes Affoltern nicht angefochten.

Dem VgT bleibt damit einmal mehr nichts anderes �brig als den Appell an die Konsumenten, Zur�ckhaltung zu �ben beim Konsum von Milch und

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