20. September 1999

Weitere Episode um den Hedinger Landwirt Baumann, der seine K�he nie weidet  (Forum-Beitr�ge zum Thema):

Strafanzeige gegen den Hedinger Landwirt Andreas Baumann

Der VgT hat heute dem Statthalteramt Affoltern eine Strafanzeige gegen Landwirt Andreas Baumann, Hausackerstr 3, 8908 Hedingen/ZH, eingereicht wegen fortgesetzter Verletzung von Artikel 17 der eidgen�ssischen Tierschutzverordnung. 

Begr�ndung: 

Artikel 17 der Tierschutz-Verordnung lautet:
"F�r K�lber bis vier Monate, f�r K�he und hochtr�chtige Rinder sowie Zuchtstiere muss der Liegebereich mit ausreichender und geeigneter Einstreu versehen werden." 

Ausreichend und geeignet ist Einstreu dann, wenn die schweren K�he weich liegen k�nnen.  

Beim Angezeigten sind die K�he der allergr�sste Teil ihres Lebens im Stall angebunden. Geweidet werden sie nie und nur hie und da - nicht jeden Tag - erhalten sie kurz Auslauf auf dem kleinen Betonplatz vor der Stallt�re. In einer solchen Situation, wo die Tier nie auf einer weichen Weide liegen k�nnen, ist Einstreu im Stall besonders wichtig. Trotzdem haben die K�he des Angezeigten nur Spuren von wenig S�gemehl im Liegebereich; diese d�nne S�gemehlstreuung bedeckt nicht einmal den ganzen Liegebereich. Einige vereinzelte, kleine H�ufchen feuchtes S�gemehl ist alles (siehe Foto).  

hedingen_kuehe_ohne_einstreu.jpg (383160 Byte)

Die Tiere liegen hart auf den Hartgummi-L�germatten, gerade so als wenn es gar keine Einstreu h�tte. Das ist offensichtlich nicht "ausreichende und geeignete Einstreu" im Sinne des Gesetzes. 

Die Gesetzesverletzung erfolgt offensichtlich aus reiner Faulheit, so wie der Angezeigt auch seine K�he aus reiner Faulheit nie auf eine Weide l�sst. Angesichts der Milliarden-Subventionen aus Steuergeldern, welche der Landwirtschaft j�hrlich zufliessen, kann ein solcher Umgang mit Tieren aus Faulheit nicht hingenommen werden. 


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