2. Mai 2000

Strafanzeige eines Aargauer Migros-Freilandh�hnerhalters gegen den VgT

In der neuesten Ausgabe der VgT-Nachrichten (VN), die zur Zeit im ganzen Kanton Aargau und teilweise im Kanton Solothurn in alle Briefk�sten verteilt werden, ist ein Bericht �ber den Migros-Freilandh�hner-Betrieb Werner K�ser in Hunzenschwil (im Internet unter www.vgt.ch/vn/0002/tierfabriken.htm). Der Betrieb wurde lange beobachtet: Bei sch�nstem Wetter kein Huhn im Freien. Nur selten einmal sind ein paar Dutzend der 3000 "Freilandh�hner" zu sehen. Ihr Leben unterscheidet sich nicht wesentlich von demjenigen der 9000 anderen, sogenannten "Bodenhaltungs"-H�hner in dieser riesigen, zweist�ckigen Tierfabrik. Weil der VgT Bilder aus diesem Betrieb ver�ffentlicht hat, klagte nun Tierfabrik-Direktor K�ser wegen "Hausfriedensbruch". Wenn die Migros-Werbung mit solchen Bildern L�gen gestraft wird, bleibt halt nur noch die Zerm�rbungstaktik mit Gerichtsverfahren gegen den VgT. Es scheint noch nicht bis Hunzenschwil bekannt geworden zu sein, dass solche Methoden den VgT nicht bremsen, sondern im Gegenteil die aufgedeckten Missst�nde noch mehr ins Rampenlicht der �ffentlichkeit bringen. Der VgT ist sich schon lange gewohnt, Gerichtskosten als unvermeidliche Gesch�ftsunkosten wie Telefon und B�romaterial einzukalkulieren.

Der VgT hat nur das "Recht", st�ndig eingeklagt zu werden. Seinerseits gegen solche Konsumentent�uschungen klagen darf er nicht: Das Bundesgericht hat dem VgT das gesetzliche Verbandsklagerecht in Konsumentenschutzfragen mit der �blichen politischen Willk�r verweigert. Der VgT wird trotz den st�ndigen Verboten und Gerichtsverfahren weiterhin solche Konsumentent�uschungen aufdecken. Nach dem Versagen des Rechtsstaates besteht die einzige Chance gegen die Massentierqu�lerei noch darin, dass immer mehr Menschen auf Fleisch und Eier verzichten - ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe.


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