8. Juni 2000

Entscheid des Bezirksrates Dielsdorf in der Aff�re um das tierqu�lerische Familienfischen in Bachs:
Gemeinderat von Bachs verletzte Menschenrecht!

Der Bezirksrat Dielsdorf hat eine Menschenrechtsbeschwerde des VgT gegen den Gemeinderat von Bachs im Wesentlichen gutgeheissen. Im Entscheid heisst es:

Die Publikation des Vorfalles selbst ist unbestritten. Hingegen r�gt der Beschwerdef�hrer zu Recht, dass es der Gemeinderat unterlassen hat, einen Hinweis auf die noch nicht in Rechtskraft getretene Strafverf�gung zu machen. Dass der Gemeinderat im Zeitpunkt der Textpublikation noch keine Kenntnis von der durch den Beschwerdef�hrer erhobenen gerichtlichen Beurteilung der Strafverf�gung hatte, entschuldigt dies nicht. Durch den Text wird tats�chlich der Eindruck einer rechtskr�ftigen Busse erweckt. Aufgrund des Grundsatzes der Unschuldsvermutung, welcher sowohl im nationalen als auch im internationalen Recht G�ltigkeit besitzt, h�tte im Text des Mitteilungsblattes erw�hnt werden m�ssen, dass die Strafverf�gung noch nicht rechtskr�ftig war oder aber die Mitteilung h�tte erst nach Erlangen der Rechtskraft im Mitteilungsblatt publiziert werden sollen. Es fand somit eine Verletzung der Unschuldsvermutung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 EMRK statt, da die vorliegende Publikation bei der Leserschaft tats�chlich den Eindruck erwecken konnte, der VgT sei rechtskr�ftig geb�sst worden.


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