14. Juli 2000 Verbot der
Gemeinde Remigen, Kundgebung zugunsten von B�r
Mario durchzuf�hren: An den Regierungsrat des Kantons Aargau Hiermit erheben wir Verwaltungsbeschwerde gegen die Verf�gung der Gemeinde Remigen vom 12. Juli 2000 wegen Verletzung der Versammlungs- und Meinungs�usserung (Demonstrationsfreiheit) und Rechtsverweigerung. Antrag: Es sei festzustellen, dass die Gemeinde Remingen mit der pauschalen Verweigerung einer Kundgebungsbewilligung beim Zoo Hasel die Meinungs�usserungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und mit der Verweigerung einer Rechtsmittelbelehrung Rechtsverweigerung begangen hat. Begr�ndung: Am 9. Juli 2000 ersuchten wir die Gemeinde Remigen um Bewilligung einer Tierschutzkundgebung beim Privat-Zoo Hasel.. Am 12. Juli 2000 lehnte Gemeindeammann Baumann "namens des Gemeinderates" das Gesuch pauschal ab "aus Gr�nden der allgemeinen Ruhe und Sicherheit" (www.vgt.ch/news/000713.htm). Inwiefern durch eine friedliche Kundgebung von ca 10 Personen mit Spruchb�ndern die �ffentliche Ordnung und Sicherheit gef�hrdet werden k�nnte, wurde nicht begr�ndet und ist unerfindlich. Der Versammlungs- und Meinungs�usserungsfreiheit wurde keinerlei Beachtung geschenkt. In der angefochtenen Verf�gung fehlte eine Rechtsmittelbelehrung. Die Gemeinde weigerte sich auf Ersuchen hin ausdr�cklich, eine Rechtsmittelbelehrung nachzureichen . Sollte der Regierungsrat f�r diese Verwaltungsbeschwerde nicht zust�ndig sein, ersuchen wir Sie um speditive Weiterleitung an die zust�ndige Instanz. Mit freundlichen Gr�ssen
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