10. Oktober 2000, aktualisiert 2006 Tierschutzrevision:
Der VgT hat heute dem Eidg Volkswirtschaftsdepartement folgende
Vernehmlassung zur geplanten Revision des Tierschutz-Rechtes eingereicht: 1. Verordnung �ber die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten Zu Art 59 Abs 6: Die generelle Erlaubnis zur Durchfuhr lebender Tiere, insbesondere von Schlachttieren, durch die Schweiz ist mit Artikel 1 und 2 des Tierschutzgesetzes unvereinbar und stellt unseres Erachtens einen verfehlten Kniefall gegen�ber der EU dar. Das gleiche ist zu sagen zur Aufhebung der Pflicht zum Ausladen der Tiere an der Grenze zur Erholung und Inspektion. Eine Kontrolle des Zustandes der Tiere in beladenen Schlachttiertransportfahrzeugen ist erfahrungsgem�ss praktisch unm�glich. Der Bund muss unter allen Umst�nden festhalten a) am Verbot des Transits von Schlachttieren auf der Strasse, b) am bis heute faktischen Verbot des Transits per Bahn, c) an der Autonomie der Tierschutzkontrolle durch Schweizer Organe. Eine von Protection und kagfreiland im Fr�hjahr 2000 in Auftrag gegebene Repr�sentativumfrage zeigt, dass die �berwiegende Mehrheit der Bev�lkerung keinen Schlachttransit durch die Schweiz will.
2. Tierschutzverordnung Eingriffe ohne Schmerzausschaltung: Dass Kastration und Schwanzcoupieren weiterhin ohne Bet�ubung erlaubt werden - unter krasser Missachtung des Tierschutzgesetzes -, zeigt wieder einmal mit aller Deutlichkeit, dass die Schweiz von einer Mafia regiert wird. Schnabelk�rzen: Das Einsetzen von R�sselklammern und Nasenringen bei Schweinen ist g�nzlich zu verbieten, da der Eingriff an und f�r sich schmerzhaft ist und zudem ein artesisches Verhalten, das W�hlen, verhindert: Beim Versuch, gem�ss ihrem nat�rlichen Verhalten zu w�hlen, werden den Tieren jedesmal Schmerzen zugef�gt. Es soll den Schweinen ein W�hlareal zur Verf�gung zu gestellt werden. Es ist nicht einzusehen, weshalb das Einsetzen des Nasenrings bei Stieren ohne Schmerzausschaltung geschehen soll.
Wildtierhaltung: Eine Fl�che von bloss 150 m2, entsprechend rund 12x12m, als Lebensraum f�r zwei Grossb�ren, missachtet die nat�rlichen Bed�rfnisse dieser Tiere und das Tierschutzgesetz total. Dies nur als Beispiel f�r die v�llig unakzeptable und gesetzwidrige Regelung der Wildtierhaltung. Einmal mehr vermissen wir Tierschutzvorschriften �ber Fische und andere Wassertiere, sowie f�r Pferde, Ziegen und Schafen. Wir schliessen uns diesbez�glich der Stellungnahme von "kagfreiland", "fair-fish" und der Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeress�ugern an.
Tierversuche: Wir vermissen die Ber�cksichtigung langj�hriger Forderungen zum verbesserten Schutz der Versuchstiere; wir verweisen diesbez�glich auf die Stellungnahme des Fonds f�r versuchstierfreie Forschung (FFVFF). * Nachtrag: Ausser dem Verbot des Kastrierens ohne Bet�ubung (das gem�ss dem revieidierten Gesetz ab 2009 gelten) blieben obige Forderungen der Tierschutzorganistionen unber�cksichtigt.
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