21. November 2000

Departement Leuenberger weist Aufsichtsbeschwerde gegen Postzensur ab

Im heute eingetroffenen Entscheid des Eidg Departementes f�r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) - dem die Schweizerische Post untersteht - ist die Aufsichtsbeschwerde des VgT gegen die Postzensur abgewiesen worden.   Der VgT hatte geltend gemacht, dass die Postzensur der "VgT-Nachrichten" unabh�ngig von der rein rechtlichen Situation jedenfalls in einer freiheitlichen Demokratie politisch untragbar sei. Auf diesen politischen Aspekt geht der heutig UVEK-Entscheid nicht ein. Stattdessen wird formalistisch argumentiert, der VgT habe ja die M�glichkeit der zivilrechtlichen Klage und k�nne sich ja, falls die Post das erstinstanzliche Urteils im Postzensurprozess weiterziehe, vor den oberen Gerichts-Instanzen wehren.

Der 12-seitige Entscheid des UVEK wird Journalisten auf Verlangen per Fax zugestellt.

Bundesrat Leuenberger hat auch die Zensur eines VgT-Werbespots im Schweizer Fernsehen gutgeheissen. Dieser Fall wird demn�chst vom Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte beurteilt. Um f�r solche politische Willk�r nicht verantwortlich zu werden, l�sst Leuenberger seit einiger Zeit Aufsichtsbeschwerden von seinen Beamten direkt erledigen. Diese Beamten haben auch die Zensur eines VgT-Plakates durch die SBB gutgeheissen, auf dem f�r vegetarische Ern�hrung geworben wurde, w�hrend Fleischwerbung in den SBB-Z�gen geduldet wird. 


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