31. Januar 2001
VgT-Erfolg vor Bundesgericht: B�lacher Stadtpolizist verletzte Menschenrechte
Ein B�lacher Stadtpolizist hindert zwei jugendliche VgT-Mitglieder in willk�rlicher Weise am Verteilen der VgT-Nachrichten und wurde dabei vom B�lacher Stadtrat (Stadtpr�sident B Kocher) und dann auch vom B�lacher Bezirksrat (Bezirksratspr�sident B Baur) und vom Verwaltungsgericht (Verwaltungsrichter J�rg Bosshart, Theodor H Loretan und Bea Rotach Tomschin) gedeckt. In dem heute zugestellten Urteil hat nun das Bundesgericht die Beschwerde des VgT gutgeheissen.
Das Bundesgericht beurteilt den Entscheid des Verwaltungsgerichtes als "mit sachlichen Gr�nden nicht vertretbar und im �brigen mit Artikel 13 der Europ�ischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar". Und weiter: "Das Verwaltungsgericht verneinte daher zu Unrecht ein Rechtsschutzinteresse des Beschwerdef�hrers. Es beging eine formelle Rechtsverweigerung, indem es das streitige weitergehende Feststellungsbegehren materiell nicht behandelt hatte. Die Rechtsverweigerungsr�ge ist begr�ndet."
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