31. Januar 2001

VgT-Erfolg vor Bundesgericht: B�lacher Stadtpolizist verletzte Menschenrechte

Ein B�lacher Stadtpolizist hindert zwei jugendliche VgT-Mitglieder in willk�rlicher Weise am Verteilen der VgT-Nachrichten und wurde dabei vom B�lacher Stadtrat (Stadtpr�sident B Kocher) und dann auch vom B�lacher Bezirksrat (Bezirksratspr�sident B Baur) und vom Verwaltungsgericht (Verwaltungsrichter J�rg Bosshart, Theodor H Loretan und Bea Rotach Tomschin) gedeckt. In dem heute zugestellten Urteil hat nun das Bundesgericht die Beschwerde des VgT gutgeheissen.

> Vorgeschichte

Das Bundesgericht beurteilt den Entscheid des Verwaltungsgerichtes   als "mit sachlichen Gr�nden nicht vertretbar und im �brigen mit Artikel 13 der Europ�ischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar". Und weiter: "Das Verwaltungsgericht verneinte daher zu Unrecht ein Rechtsschutzinteresse des Beschwerdef�hrers. Es beging eine formelle Rechtsverweigerung, indem es das streitige weitergehende Feststellungsbegehren materiell nicht behandelt hatte. Die Rechtsverweigerungsr�ge ist begr�ndet."


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