23. Februar 2001
Bundesgericht lehnt Stimmrechtsbeschwerde betr Arzneimittel-Initiative ab
Im heute eingetroffenen Entscheid ist das Bundesgericht nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde des VgT gegen die t�uschenden Abstimmstimmungserl�uterungen des Bundesrates zur "Volksinitiative f�r tiefere Arzneimittelpreise" eingetreten. Der Bundesrat hat in seiner Erl�uterung das Wort "preisg�nstig" durch "billigst" ersetzt und behauptet in wahrheitswidriger, irref�hrender Weise, nach Annahme der Initiative k�nnten die Krankenkassen nur noch die billigsten, nicht mehr die besten Arzneimittel bezahlen.
Das Bundesgericht begr�ndet das Nichteintreten damit, die bundesr�tlichen Abstimmungserl�uerungen k�nnten mit keinem Rechtsmittel angefochten werden.
Das Bundesgericht darf nur T�uschungen und Irref�hrungen bei kantonalen Abstimmungen beurteilen. Der Bundesrat darf dagegen eidgen�ssische Abstimmungen beliebig mit L�gen und T�uschungen manipulieren - und das macht er hier nicht das erste mal.
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