3. April 2001/15. Mai 2001

Fischkasten- und Messerstecher-Prozess
gegen
Fischqu�ler-Wirt Fred Furrer
und Messerstecher-Nationalrat Bortoluzzi

> Vorgeschichte

> Urteil des Bezirksgerichtes

Am Tag nach dem Vorfall schrieb der Sonntags-Blick folgenden Mist zusammen: "Amok-Tiersch�tzer... wild hupend fahren sie Furrer �ber den Haufen.... Kessler und seine Begleiterin fahren erneut in die Menge..."

In Tat und Wahrheit wurde niemand �ber den Haufen gefahren. Als Gesch�digter und Kl�ger gegen Wirt und Metzger Fred Furrer und Nationalrat Bortoluzzi und Konsorten hielt VgT-Pr�sident Erwin Kessler, der nicht angeklagt ist, folgendes Pl�doyer:

Mehrere Wochen vor diesem Zwischenfall beim Restaurant Central versuchte ein in der Region wohnendes VgT-Mitglied mit dem Wirt, Fred Furrer, �ber den Zustand seines Fischbeh�lters zu sprechen. Sie wollte ihn darauf aufmerksam machen, dass der Beh�lter mit seinen Schlammschichten und gelegentlich toten Fischen darin in einem unhaltbaren Zustand war. Sie wollte ihn auch darauf aufmerksam machen, dass ein so kleiner Glaskasten, in dem sich die Fische kaum bewegen und vorallem nicht irgendwo verstecken k�nnen, eine Tierqu�lerei darstellt. Es kam aber nicht zu diesem Gespr�ch. Kaum erkannte Furrer, dass da eine Tiersch�tzerin mit ihm �ber den Fischbeh�lter sprechen wollte, wies er sie unfreundlich weg.

Dass damit diese tiersch�tzerische Problematik nicht aus der Welt geschafft war, ist jedem vern�nftigen Menschen klar. Meine Damen und Herren, was h�tten Sie in dieser Situation weiter getan, wenn Ihnen Tierleid nicht einfach egal ist? Eine schwierige Frage, nicht wahr? Das fanden wir auch - und kamen zum Schluss, dass die einzige wirksame M�glichkeit war, an die �ffentlichkeit, insbesondere an die G�ste des Restaurants Central zu appellieren. Deshalb kam es dann zum Zwischenfall, der hier verhandelt wird: Wirt und Metzger Fred Furrer �berfiel mit einer wilden Horde aus Angestellten und Stammg�sten mein Fahrzeug. Furrer stemmte sich vorn gegen das gerade wegfahrende Auto, w�hrend die anderen versuchten, die Autot�ren aufzureissen. Als dies nicht gelang, versuchten sie die Fenster einzuschlagen. Als das auch nicht gelang, h�mmerten sie mit F�usten und Fustritten gegen das Auto. Javanovic Miodrag, ein mit Furrer befreundeter, zuf�llig vorbeifahrender Jugoslawe, stellte sein Auto vor meines, um die Wegfahrt zu verhindern. Bei der Polizeieinvernahme sagte er aus, er habe nicht gewusst, um was es eigentlich ginge, er habe einfach gemacht, was man ihm gesagt habe. Auch die meisten anderen Mitl�ufer dieser Horde wussten gar nicht, um was es ging. Aber die Gelegenheit zu einer Rauferei und Lynchjustiz schien ihnen an diesem langweiligen freien Samstag gerade recht zu kommen. Auch Nationalrat Bortoluzzi wusste nicht, was vor sich ging, als er einem Angestellten Furrers sein Taschenmesser gab, um einen Reifen aufzuschlitzen. Der Herr Nationalrat hielt es nicht f�r angebracht, sich zuerst zu informieren, bevor er sich an Sachbesch�digung und N�tigung beteiligte.

Eine unr�hmliche Rolle bei diesem Vorfall spielte auch andere Lokal-Prominenz: der Gemeindepr�sident von Affoltern, der sofort f�r Metzger Furrer Partei ergriff, was angesichts seines enormen Fettbauches nicht erstaunt: Soviel �bergwicht haben nur starke Fleischesser, und diese haben keine Sympathie f�r den VgT-Slogan ESSEN SIE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE.

Um die angreifende Horde zus�tzlich anzufeuern, griff Furrer zu einem hinterlistigen Trick: Er simulierte, er sei von meinem Fahrzeug - das anf�nglich noch versuchte, im Schritttempo wegzufahren - angefahren worden. Abgesehen davon, dass ein �berfahren des Angreifers durch das Notwehrrecht gerechtfertigt gewesen w�re, wurde er aber tats�chlich gar nicht angefahren. Was sich direkt vor der Windschutzscheibe wirklich abspielte, konnte ich genau beobachten. Im Gedr�nge rund um das Auto verlor Furrer einen Augenblick das Gleichgewicht. Er stand auf einem Bein und wollte sich wieder auffangen. Dann - deutlich erkennbar - besann er sich anders. Sich mit den H�nden auf den K�hler st�tzend liess er sich langsam zu Boden gleiten und streckte dann beide Beine in die Luft. Durch die Windschutzscheibe konnte ich nur noch seine Schuhe �ber den K�hler herauf ragen sehen. Unn�tig zu sagen, dass sich in dieser Phase das Fahrzeug l�ngst nicht mehr bewegte, sonst w�re Furrer n�mlich �berfahren worden. Unn�tig auch zu sagen, dass jemand, der angefahren und verletzt wird, nicht auf dem R�cken am Boden liegend seine Beine wie in einer Yoga-Stunde senkrecht gegen den Himmel streckt. Dieses Theater bewerkstelligte Furrer ganz klar nur deshalb, um bei seiner Horde Rachelust zu entflammen und deren letzte Hemmungen zu beseitigen. Obwohl jeder Zuschauer leicht erkennen konnte, dass Furrer simulierte, spielte seine Bande sofort begeistert mit. Der Angriff auf das Fahrzeug nahm an Intensit�t zu und es wurde ein Notfallwagen alarmiert. Bis dieser mit Blaulicht eintraf, legte sich Furrer auf den K�hler meines Fahrzeuges, quer vor die Windschutzscheibe. Dies war - nach der vorangehenden Yoga�bung vor dem Fahrzeug - eine weitere beachtliche sportliche Leistung des angeblich angefahrenen und verletzten alten Herrn!

Was war denn �berhaupt der Anlass f�r diesen gewaltt�tigen �berfall auf mein Fahrzeug? Hatte ich den Fischbeh�lter gestohlen oder in St�cke geschlagen? Hatte ich Fenster des Restaurants eingeschlagen? Nein! Nichts von alledem. Ich hatte lediglich auf dem Fischbeh�lter einen Kleber mit dem Wort "Tierqu�lerei" angebracht - als Denkanstoss f�r Furrer und seine G�ste. Dieser Kleber l�sst sich sehr leicht entfernen, einfach wegziehen.

Eine Sachbesch�digung oder sonst eine rechtswidrige Handlung meinerseits lag nicht vor. Der Angriff auf unser Fahrzeug war auch deshalb unverh�ltnism�ssig, weil ohne weiteres einfach die Autonummer h�tte notiert werden k�nnen.

Allein seine Abneigung gegen Tiersch�tzer gen�gten Dorfk�nig, Wirt und Metzger Fred Furrer, um - wie in einem billigen Wildwestfilm - eine Horde zu Lynchjustiz aufzuhetzen. W�re es dieser Menge, die gruppendynamisch jede Selbstbeherrschung verloren hatte, gelungen, die Autofenster einzuschlagen, dann w�re mein Leben und das meiner Mitfahrerin akut bedroht gewesen. Dieser �bermacht von einem Dutzend sich in der Masse anonym f�hlender Schl�ger w�ren wir schutzlos ausgeliefert gewesen. Die Gewaltt�tigkeiten gegen das Fahrzeug, das Geschrei und die aggressiven Gesichter zeigten die Gef�hrlichkeit der Situation deutlich.

Furrer hat sp�ter ein �rztliches Zeugnis vorgelegt, das ihm scheinbar eine Prellung attestiert. Da ich wusste, dass das nicht sein konnte, habe ich mich mit diesem Arztzeugnis etwas genauer befasst: Der Befund im �rztlichen Zeugnis lautet: "Leichte Prellungen der linken Beckenschaufel... In der Nachkontrolle 4 Tage nach dem Unfall waren keine Verletzungen, welche vom Unfall herr�hrten, festzustellen." Zuerst f�llt bei genauem Aktenstudium auf, dass das �rztliche Zeugnis nicht vom Arzt unterschrieben ist, der Furrer tats�chlich untersuchte. Weiter f�llt auf, dass diese angebliche Prellung nach vier Tagen bereits verschwunden war. Jeder Arzt kann best�tigten, dass Prellungen nicht innert vier Tagen verschwinden. Erkundigungen ergaben, dass Bagatell-Prellungen von den �rzten �blicherweise lediglich aufgrund von Angaben des Patienten diagnostiziert werden. Wenn der Patient sagt, er habe Schmerzen und bei Ber�hrung "Aua" sagt, dann wird eine Prellung diagnostiziert. Eine objektive �rztliche Feststellung einer Prellung liegt deshalb nicht vor. Da nach 4 Tagen die angebliche Prellung verschwunden war, steht im Gegenteil fest, dass es gar keine gab und dass Furrer nur simuliert hat. Am 25. November 2000 habe ich dem Gericht beantragt, diesen Sachverhalt durch Befragung der �rzte, die Furrer untersucht haben, zu �berpr�fen. Seltsamerweise und unter Missachtung des gesetzlichen Beweisrechtes hat der Herr Gerichtspr�sident auf diesen Beweisantrag nicht reagiert. Sind Beweise vor diesem Gericht unerw�nscht, welche f�r Dorfk�nig Furrer Nachteiliges ergeben k�nnten?

Furrers erschlichener �rztlicher Attest einer nicht existierenden Prellung stellt zusammen mit seiner Strafanzeige wegen angeblicher K�rperverletzung eine Irref�hrung der Rechtspflege im Sinne von Artikel 304 StGB bzw eine falsche Anschuldigung im Sinne von Artikel 303 dar. Gem�ss Artikel 303 wird mit Zuchthaus oder Gef�ngnis bestraft, wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuf�hren.

Das Verhalten von Wirt Furrer bei diesem Vorfall l�sst die gleiche Einstellung erkennen, die bereits zu einer Vorstrafe f�hrte: die Meinung, zu rabiatem Vorgehen gegen Personen berechtigt zu sein, wenn ihm etwas nicht passt. Einen Lebensmittelinspektor, der es offenbar - wie wir Tiersch�tzer - wagte, etwas an seinem Restaurant zu beanstanden, schloss Furrer kurzerhand im K�hlraum ein.

Die von der Bezirksanwaltschaft beantragte Busse 800 Fr stellt f�r den wohlhabenden Wirt und Metzger eine Trinkgeldbusse dar, die wohl nicht geeignet ist, ihn zum �berdenken seiner Gewaltbereitschaft zu veranlassen. Demgegen�ber wirkt es wie ein Hohn, dass f�r die nicht vorbestrafte Fahrerin meines Autos f�nft Tage Gef�ngnis beantragt sind. Und ich selber wurde zu 45 Tagen Gef�ngnis unbedingt verurteilt lediglich weil ich das tierqu�lerische Verhalten von Sch�chtjuden kritisiert habe. Obwohl laut Bundesverfassung alle vor dem Gesetz gleich sind, gibt immer noch - wie im Mittelalter - Vorrechte durch Geburt, Verm�gen und Parteibuch: Juden d�rfen nicht kritisiert werden, und Wildwestmethoden der Lokalprominenz wird mit wohlwollender Milde begegnet.

Wie aus der �bereinstimmenden und voneinander unabh�ngigen Aussagen bei den unmittelbar auf den Zwischenfall folgenden Polizei-Einvernahmen von Marcela F, Doris L, Heidi K und von mir hervorgeht, war Furrer schon lange wieder auf den Beinen und hatte sich vor der Windschutzscheibe auf den K�hler gelegt, als Bortoluzzi und Konsorten den Reifen aufschlitzten. Dieses Aufschlitzen des Reifens war in keiner Weise notwendig oder gerechtfertigt. Ein Wegfahren war sowieso unm�glich, weil Furrer auf der Windschutzscheibe lag und vor unter hinter unsem Fahrzeug bereits Hindernisse aufgestellt waren.

Bortoluzzi versucht sich zu rechtfertigen, er habe gemeint, er m�sse Fahrerflucht verhindern. Kommt es einem Nationalrat nicht in den Sinn, er k�nnte einfach die Autonummer aufschreiben? Entspricht es dem �blichen Verantwortungsbewusstsein eines SVP-Nationalrates, auf Ger�chte hin sofort zu Gewalt zu greifen. Die Schutzbehauptung von Bortoluzzi und seines Gehilfen, lediglich "F�hrerflucht" verhindert haben zu wollen, ist fadenscheinig und stellt offensichtlich eine abgesprochene Schutzbehauptung dar, was auch dem einvernehmenden Polizeibeamten auffiel. Im Rapport vom 23.11.1999 wird ausdr�cklich festgehalten (Zitat): "Aufgrund der �bereinstimmenden Angaben seitens der Angeschuldigten kann davon ausgegangen werden, dass gewisse Absprachen �ber den Vorfall bestehen."

Die Angreifer wussten im �brigen ganz genau, dass sie widerrechtlich handelten. Darum machten sich die meisten aus dem Staub, nachdem ich per Mobiltelefon die Polizei aufgeboten hatte.

Ich beantrage eine saftige Bestrafung der Angeschuldigten als Zeichen, dass in einem Rechtsstat Faustrecht und Wildwestmethoden auch von unbelehrbaren Nationalr�ten und Dorfk�nigen nicht geduldet werden.

Erwin Kessler, Pr�sident VgT

 

Das Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern vom 15. Mai 2001

Alle Angeschuldigten wurden freigesprochen. Gegen den Freispruch von Central-Wirt und Metzger Fred Furrer sowie Nationalrat Bortoluzzi und seinen jugoslawischen Gehilfen hat der VgT sofort Berufung an das Obergericht erhoben.


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