Sehr geehrte Frau Bundesr�tin Metzler,
am 14.2.2001 habe ich der Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige
eingereicht wegen Anstiftung zu schwerer Tierqu�lerei mit sogenannten Bonsai-K�tzchen.
Diese Anzeige wurde dem Bundesamt f�r Polizei weitergeleitet, welche die Anzeige mit der
haltlosen Begr�ndung abgewiesen hat, der Tatort liege im Ausland. Nach Schweizer Recht
ist bei einem Tatort im Ausland die Schweizer Justiz zust�ndig, wenn der Erfolgsort in
der Schweiz liegt. Mit der Verbreitung der Internetsite �ber Bonsai-K�tzchen in der
Schweiz ist diese Voraussetzung ganz klar gegeben.
Das Antwortschreiben des Bundesamtes f�r Polizei ist auch in anderer Hinsicht
haltlos: Dass ein Straft�ter seine Straftat allenfalls auf anderem Weg fortsetzen
k�nnte, ist kein Grund, im vornherein auf ein Strafverfahen zu verzichten. Anstatt im
vorliegenden Fall pflichtgem�ss Anklage zu erheben, worauf der Strafrichter zB die
Sperrung der rechtswidrigen Internetsite in der Schweiz verf�gen k�nnte, stiftet Ihr
Bundesamt f�r Polizei fortw�hrend Internetprovider zu Privatjustiz und Zensur an, sobald
es um Modethemen wie Pornografie und Rassismus geht. Sowohl das Nichtverfolgen von
Straftaten (Fall Bonsai-K�tzchen) auf der einen Seite, wie die Anstiftung zu Selbstjustiz
auf der anderen Seite, ist amtspflichtwidrig.
Aufgabe der Justizverwaltung ist es daf�r zu sorgen, dass strafbare Handlungen
vor ein Gericht gebracht werden. Die Gerichte haben dann �ber die Rechtswidrigkeit zu
urteilen und allf�llige Massnahmen zu verf�gen. Allf�llige Gesetzesl�cken im
internationalen Strafrcht w�ren durch den Gesetzgeber zu schliessen, nicht durch
Verwaltungswillk�r.
Die abweisende Antwort auf unsere korrekte Anzeige - versehen mit der arroganten
Bemerkung, wir sollten auf unsere Kosten einen amerikanischen Anwalt beiziehen zur
Verfolgung dieses Offizialdeliktes - passt zum �brigen Gehabe dieser B�rokraten.
Sie, Frau Metzler, haben mir schon einmal geschrieben, dass Sie die rechtswidrige Intemet-Zensur Ihrer Beamten, vorbei am ordentlichen
Gerichtsweg, gutheissen. Ich bitte Sie, Ihren Standpunkt zu �berdenken und Ihr Bundesamt
f�r Polizeiwesen zur Besinnung auf Rechtsstaat und zu pflichtgem�ssem Verhalten nach
Recht und Gesetz anzuhalten.
Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, Pr�sident Verein gegen Tierfabriken VgT