7. April / 6. Juni 2001

Bonsai-K�tzchen:

Bundesamt f�r Polizei und Thurgauer Staatsanwaltschaft verhindern ein Strafverfahren wegen Anstiftung zu Tierqu�lerei im Internet

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft und das Bundesamt f�r Polizeiwesen - beide immer sofort
hyperaktiv wenn es um Modethemen wie Pornografie und angeblichen Rassismus geht - haben eine
Anzeige des VgT wegen Aufruf zu schwerer Tierqu�lerei mit "Bonsai-Katzen" abgewimmelt und
pflichtwidrig keine Strafuntersuchung er�ffnet. Das folgende Beschwerdeschreiben hat Bundesr�tin Metzler nicht beantwortet:

Sehr geehrte Frau Bundesr�tin Metzler,

am 14.2.2001 habe ich der Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht wegen Anstiftung zu schwerer Tierqu�lerei mit sogenannten Bonsai-K�tzchen. Diese Anzeige wurde dem Bundesamt f�r Polizei weitergeleitet, welche die Anzeige mit der haltlosen Begr�ndung abgewiesen hat, der Tatort liege im Ausland. Nach Schweizer Recht ist bei einem Tatort im Ausland die Schweizer Justiz zust�ndig, wenn der Erfolgsort in der Schweiz liegt. Mit der Verbreitung der Internetsite �ber Bonsai-K�tzchen in der Schweiz ist diese Voraussetzung ganz klar gegeben.

Das Antwortschreiben des Bundesamtes f�r Polizei ist auch in anderer Hinsicht haltlos: Dass ein Straft�ter seine Straftat allenfalls auf anderem Weg fortsetzen k�nnte, ist kein Grund, im vornherein auf ein Strafverfahen zu verzichten. Anstatt im vorliegenden Fall pflichtgem�ss Anklage zu erheben, worauf der Strafrichter zB die Sperrung der rechtswidrigen Internetsite in der Schweiz verf�gen k�nnte, stiftet Ihr Bundesamt f�r Polizei fortw�hrend Internetprovider zu Privatjustiz und Zensur an, sobald es um Modethemen wie Pornografie und Rassismus geht. Sowohl das Nichtverfolgen von Straftaten (Fall Bonsai-K�tzchen) auf der einen Seite, wie die Anstiftung zu Selbstjustiz auf der anderen Seite, ist amtspflichtwidrig.

Aufgabe der Justizverwaltung ist es daf�r zu sorgen, dass strafbare Handlungen vor ein Gericht gebracht werden. Die Gerichte haben dann �ber die Rechtswidrigkeit zu urteilen und allf�llige Massnahmen zu verf�gen. Allf�llige Gesetzesl�cken im internationalen Strafrcht w�ren durch den Gesetzgeber zu schliessen, nicht durch Verwaltungswillk�r.

Die abweisende Antwort auf unsere korrekte Anzeige - versehen mit der arroganten Bemerkung, wir sollten auf unsere Kosten einen amerikanischen Anwalt beiziehen zur Verfolgung dieses Offizialdeliktes - passt zum �brigen Gehabe dieser B�rokraten.

Sie, Frau Metzler, haben mir schon einmal geschrieben, dass Sie die rechtswidrige Intemet-Zensur Ihrer Beamten, vorbei am ordentlichen Gerichtsweg, gutheissen. Ich bitte Sie, Ihren Standpunkt zu �berdenken und Ihr Bundesamt f�r Polizeiwesen zur Besinnung auf Rechtsstaat und zu pflichtgem�ssem Verhalten nach Recht und Gesetz anzuhalten.
Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, Pr�sident Verein gegen Tierfabriken VgT

Anmerkung:
Diese Internetsite �ber Bonsai-K�tzchen hat mittlerweile zu breiten Protesten aus Tierschutzkreisen gef�hrt. Siehe Tages-Anzeiger vom 5.6.2001.


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