VN2001-3 / 6. Juni 2001
Katzenfelle aus chinesischen Qualzuchten:
Bundesrat und Nationalrat lehnt Importverbot ab
Auf einem Tiermarkt in der s�dchinesischen Provinzhauptstadt Kanton wird eine Delikatesse besonderer Art angeboten: Katzen, qualvoll und hilflos in enge K�fige gepfercht, ihr Fell mit Urin und Kot verschmiert. Sie sind f�r Restaurants bestimmt, die sich auf Gerichte mit Katzenfleisch spezialisiert haben (Quelle: Stern 17/2001):
Einer unscheinbar-kleinen Pressnotiz konnte am 6.6.2001 entnommen werden, dass der Nationalrat ein Importverbot von Katzenfellen aus China abgelehnt hat. Der Tierschutzbund Basel hatte dies in einer Petition verlangt.
Gem�ss NZZ vom 6.6.2001 hat Bundesrat Couchepin - offenbar ein Stopfleber-Gourmand wie sein Vorg�nger Delamuraz - die Ablehnung eines Importverbotes so begr�ndet (was im offiziellen Protokoll, siehe unten, elegant ausgelassen wurde): "Die Liebhaber der 'foie gras' tun gut daran, bereits vorsorglich gegen ein Importverbot f�r Katzenfelle zu stimmen, um entsprechende Verbotsgel�ste im Keim zu ersticken."
In der vorberatenden Kommission haben die folgenden tierschutzfeindlichen Nationalr�te ein Importverbot abgelehnt: Guisan FDP/VD, Kunz SVP/LU, Neirynck CVP/VD, Theophil Pfister SVP/SG, Randegger FDP/BS, R�my Scheurer Liberale/NE, Simoneschi CVP/TI, Wadnfluh SVP/BE.
Na ja, halt die �bliche Tierschutzfeindlichkeit von Regierung und Parlament. Freundschaftliche Beziehungen zu einer Diktatur sind wirtschaftlich interessanter und profitabler als ethisch motivierte Massnahmen. Diesem Materialismus werden nicht nur Katzenfelle, sondern ganze V�lker (Tibet) skrupellos geopfert.
Bundesrat Couchepin widmen wir die Karikatur, die wir damals speziell f�r seinen Vorg�nger anfertigen liessen (aus der Schweizerischen Bodensee-Zeitung vom 5.5.1995):
Die folgende Karikatur, die wir k�rzlich gefunden haben, ist auch recht passend:
Stopfleber-Gourmand Delamuraz ist �brigens an Leberkrebs gestorben. Auch wenn es politisch nicht korrekt ist, dies auszusprechen: Wir w�nschen seinem Nachfolger dasselbe. Leberkrebs ist genau dir richtige Antwort auf den skrupellos-egoistischen Konsum von Stopfleber, eines schrecklichen Tierqu�lerproduktes.
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Stellungnahme des Bundesrates zur Katzenfellpetition gem�ss offiziellem Protokoll:
01.3006 - Motion.
Importverbot f�r Katzenfelle und andere "Produkte"
Eingereicht von Kommission f�r Wissenschaft, Bildung und Kultur NR
(00.2020) (WBK-NR (00.2020))
Einreichungsdatum 01.02.2001
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne der Petition 00.2020 des Tierschutzbundes Basel die rechtlichen Grundlagen f�r ein generelles Einfuhrverbot von Katzenfellen und von daraus hergestellten Produkten zu schaffen.
Stellungnahme des Bundesrates 09.03.2001
Nach Artikel 9 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG; SR 455) kann der Bundesrat "aus Gr�nden des Tierschutzes die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen an Bedingungen kn�pfen, einschr�nken oder verbieten". Der Bundesrat hat von dieser Kompetenz wiederholt Gebrauch gemacht. So ist die Einfuhr von Hunden mit coupierten Ohren und Ruten stark eingeschr�nkt worden, in erster Linie, um eine Unterwanderung des in der Schweiz geltenden Verbotes, Hunderuten und -ohren zu coupieren, zu verhindern.
Der Bundesrat h�tte schon heute die Kompetenz, gest�tzt auf Artikel 9 TSchG die Einfuhr von Katzenfellen zu verbieten. Mit einer Motion kann gem�ss Artikel 22 Absatz 1 des Gesch�ftsverkehrsgesetzes (SR 171.11) keine Massnahme im delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates verlangt werden.
Im Bereich des Warenhandels ist die Schweiz an ihre internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen des Welthandelssystems der WTO, gebunden. Gem�ss dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Gatt; SR 0.632.21), welches durch Bundesbeschluss vom 10. Juni 1959 in das schweizerische Recht �berf�hrt worden ist, m�ssen tierische Produkte aus dem Ausland zur Einfuhr zugelassen werden, sofern sie keine unmittelbare Gefahr f�r die Menschen und die Umwelt in der Schweiz darstellen. Die
Ausnahmeklausel von Artikel XX des genannten Abkommens erlaubt dem Einfuhrland "Massnahmen, die f�r den Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Personen und Tieren oder die Erhaltung des Pflanzenwuchses erforderlich sind".
Im Bereich der Produktevorschriften sind zudem das Abkommen �ber technische
Handelshemmnisse (SR 0.632.20, Anhang 1 A.6) und das dieses Abkommen
umsetzende Bundesgesetz �ber die technischen Handelshemmnisse (SR 946.51)
von Bedeutung. Ein Importverbot f�r Katzenfelle k�nnte eine Verletzung dieses Abkommens zur Folge haben. Katzenfelle und aus Katzenfellen hergestellte Produkte werden bei der
Einfuhr zolltarifarisch nicht separat erfasst. Sie werden unter Positionen subsumiert, in denen auch Felle bzw. Erzeugnisse aus Fellen anderer Tierarten erfasst sind. Es ist daher nicht m�glich, die j�hrliche Einfuhrmenge anzugeben oder festzustellen, aus welchen L�ndern Katzenfelle importiert werden. Gem�ss Ausk�nften des Leder verarbeitenden Gewerbes ist
die aus verschiedenen europ�ischen und aussereurop�ischen L�ndern eingef�hrte Menge �usserst gering. Die Schweiz deckt den weitaus gr�ssten Teil des Inlandbedarfes an Katzenfellen aus eigener Produktion. Diese ist zul�ssig, sofern die Haltung und die T�tung der Tiere im Rahmen der Regeln des TSchG stattfindet.
Es ist unbestritten, dass in zahlreichen L�ndern die schweizerischen Tierschutzstandards in der Tierhaltung und -schlachtung bei weitem nicht erreicht werden. Wo dies Tiere trifft, die in Westeuropa beliebte Heimtiere sind, wie Hunde oder Katzen, regt sich verst�ndliche Emp�rung.
Der Bundesrat ist �berzeugt, dass ein gewisser Druck der �ffentlichkeit aus westlichen L�ndern mehr zugunsten der Tiere bewirkt als eine gesetzliche Massnahme. In diesem Sinne begr�sst er die Petition "Katzen sind keine Fell- und Lederlieferanten". Er erachtete es aber als eine ungeeignete Reaktion auf einen Medienbericht und die darauf eingereichte Petition, wenn er dem Parlament eine Vorlage unterbreiten m�sste, mit welcher die Einfuhr von
Katzenfellen verboten w�rde.
Erkl�rung des Bundesrates 09.03.2001
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Chronologie:
05.06.2001 NR Ablehnung.
Zust�ndig Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
Konnexe Gesch�fte 00.2020
Deskriptoren Einfuhrbeschr�nkung; Tierschutz; Haustier; Tierhaut und Fell; Pelz- und Fellindustrie;
Anmerkung:
In den USA ist der Import von Produkten aus Hunde- und Katzenfellen seit Dezember 2000 verboten (Quelle: ALTEX 18, 2/01, S 150)
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
http://www.vgt.ch/news/010606C.htm