6. Oktober 2001,
aktualisiert am 16. Dezember 2003 Die Neue
Luzerner Zeitung muss die Richtigstellung veröffentlichen, dass die Zitate aus dem Talmud
von Erwin Kessler
NICHT GEFÄLSCHT sind
Unter dem Titel
"Zwischen Tierschutz und Antisemitismus"
veröffentlichte die Neue Luzerner Zeitung am 5. Oktober 2001 eine Besprechung des Buches "Das
Schächtverbot in der Schweiz" von Pascal Krauthammer
und hat daraus die Verleumdung übernommen, VgT-Päsident Erwin Kessler habe
aus antisemtischen Motiven gefälschte Zitate aus dem Talmud verbreitet,
die schon lange als Fälschung entlarvt worden seien.
In dem am
17.10.2002 eingegangen Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen wird die Neue
Luzerner Zeitung verpflichtet zu veröffentlichen, dass sie diese Behauptung als
unwahr zurücknimmt. Dieses Urteil wurde vom Thurgauer Obergericht mit Entscheid
vom 17. April 2003 bestätigt.
Die Neue Luzerner Zeitung hat im
Laufe des Verfahrens - nach Rücksprache mit Krauthammer - die Verleumdung der
angeblich geälschten Talmud-Zitate als unwahr zurückgenommen und durch die
ebenfalls unwahre Anschuldigung ersetzt, Erwin Kessler würde mit diesen (wahren)
Zitaten aus antisemitischen Motiven ein Zerrbild des Talmud
verbreiten. In Tat und Wahrheit hat Erwin Kessler diese Zitate zur seiner
Verteidigung im Schächtprozess verwendet, um eine Lüge des jüdischen Antwaltes
und Vizepräsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, Sigi Feigel, zu
widerlegen.
Auszug aus dem Plädoyer von Erwin Kessler
vom 1. Oktober 2002 vor Bezirksgericht Münchwilen:
Nun behauptet die Beklagte kaltbl�tig, sie habe weder meinen Fax noch den
eingeschriebenen Brief mit der Warnung erhalten. Ich habe bei der Post Nachforschungen
veranlasst. Das Ergebnis beweist, dass die Beklagte l�gt und dass
der Brief vom 30. September 2001 - an diesem Tag wurde er geschrieben und
gefaxt - am 1. Oktober aufgegeben und am 2. Oktober der Beklagten zugestellt
worden ist.
Indem die Beklagte trotz meiner schriftliche Warnung diese schwerwiegende
Verleumdung ver�ffentlicht hat, hat sie boshaft oder zumindest
grobfahrl�ssig gehandelt. Selbst wenn mein Fax und der eingeschriebene
Briefe die Chefredaktion tats�chlich nicht erreicht h�tten, h�tte die
Beklagte diese Grobfahrl�ssigkeit selber zu vertreten. Sehr wahrscheinlich
handelt es sich aber um eine Schutzbehauptung, die nun mit der gleichen
Kaltbl�tigkeit vertreten wird wie vorher die Behauptung, ich h�tte aus
antisemtischen Motiven gef�lschte Talmudzitate verbreitet.
Unter grober Missachtung der vom Schweizerischen Presserat aufgestellten
journalistischen Sorgfaltsregeln hat mir die Beklagte keine Gelegenheit
gegeben, zu den massiv ehrverletzenden Vorw�rfen vor der Ver�ffentlichung
Stellung zu nehmen. Die gesamten Umst�nde zeigen klar, dass die Beklagte
diese Verleumdung um jeden Preis ver�ffentlichen wollte und deren Unwahrheit
zumindest bewusst inkauf nahm. Dies rechtfertigt die verlangte Genugtuung.
F�r das Recht auf Richtigstellung kommt es hingegen �berhaupt nicht auf ein
Verschulden an.
Der Widerstand der Beklagten, die Verleumdung klar und eindeutig
zur�ckzunehmen, den angerichteten Schaden zu beseitigen und evtl sogar noch
ein Wort der Entschuldigung von sich zu geben, ist ebenfalls ein Indiz, dass
die Beklagte boshaft handelte, mit dem politisch oder pers�nlich motivierten
Wille, meinen Ruf zu sch�digen. Ein derart feindseliges Verhalten legt die
Beklagte seit Jahren gegen mich an den Tag. Sie hat zwar das Recht, ihr
Blatt in den Dienst politischer Meinungsmanipulationen zu stellen, aber nur
in den Schranken des Pers�nlichkeitsschutzes. Hier ist sie ganz klar zu weit
gegangen und hat hief�r die rechtlichen Folgen zu tragen.
Hier nur ein Beispiel der
Charakterlosigkeit und Manipulationspraxis der Redaktion dieser Zeitung:
Im Fr�hjahr 2002 spazierte eine Familie, die Mitglied beim VgT ist, in Bad
Knutwil im Kanton Luzern �ber Land. Auf einem Acker sahen sie einen Pfahl,
an dem Kr�hen hingen, und der offensichtlich als Vogelscheuche dienen
sollte. Emp�rt �ber diese Geschmacklosigkeit, diese intelligenten Rabenv�gel
wie Abfall behandelt zu sehen, gingen sie �ber den Acker, um sich die Sache
n�her anzusehen. Als sie sich dem Pfahl n�herten, begann eine der Kr�hen
pl�tzlich heftig zu flattern. Der angenagelte Vogel lebte noch!
Das Tierschutzgesetz sieht f�r Tierqu�lereien Gef�ngnis oder Busse vor. Auf
eine Anzeige des VgT hin, verurteilte Statthalter Othmar Kost vom
Amtsstatthalteramt Sursee diesen Kr�henqu�ler, Biobauer Ruedi Stofer, zu
einer Trinkgeldbusse von 400 Franken. Mit einer v�llig einseitigen
Berichterstattung verschleierte die Luzerner Zeitung diesen Skandal und
stellte die Sache so hin, als w�rde der VgT wiedereinmal haltlose Anzeigen
gegen Bauern einreichen (mehr dazu:
www.vgt.ch/news2002/020802A.htm).
�ber die Ver�ffentlichung der sog Pr�zisierung hat mich die Beklagte nicht
einmal im Nachhinein informiert. Erst als das Verfahren bereits h�ngig war,
habe ich eine Kopie dieser Pr�zisierung erhalten. Die Beklagte tr�gt f�r
diese Umtriebe die volle Kostenverantwortung, umso mehr als ich schon vor
der Ver�ffentlichung mit eingeschriebenem Brief bei der Beklagten vorstellig
geworden bin.
Diese sog Pr�zisierung stellt zwar eine R�cknahme der Behauptung angeblich
gef�lschter Talmudzitate dar. Art und Aufmachung dieser "Pr�zisierung" sind
jedoch nicht geeignet, die begangene Pers�nlichkeitsverletzung angemessen zu
beseitigen, weshalb ich am Begehren um Richtigstellung festhalte. Schon die
Bezeichnung "Pr�zisierung" statt "Richtigstellung" zeigt, dass damit nicht
wirklich die Beseitigung der begangenen Ehrverletzung angestrebt wurde. Die
Beklagte wollte damit lediglich ihre Position im bevorstehenden Prozess
verbessern, die Rufsch�digung aber m�glichst belassen. Dazu spielte sie in
Titel und Text die begangene schwerwiegende Ehrverletzung zu einer
unbedeutenden journalistischen Ungenauigkeit herunter. Die Verleumdung wurde
nicht vorbehaltlos und damit nicht vollst�ndig zur�ckgenommen; in der sog
Pr�zsisieurung heisst es nur, die Behauptung, ich h�tte aus antisemitischen
Motiven gef�lschte Talmudzitate verbreitet, Zitat: "stimme so nicht". Auch
damit wird der Eindruck erweckt, es handle sich lediglich um eine
Ungenauigkeit, die eigentlich im Wesentlichen nicht viel �ndere, die
ungenaue Behauptung stimme zwar so nicht, aber leicht anders betrachtet
schon. Insgesamt wurde die Ehrverletzung nur halbbatzig und verschleiert
zur�ckgenommen und sogleich durch eine andere ersetzt, die sich f�r die
Beklagte besser zum prozessieren eignet, da verschiedene F�rbungen
hineininterpretiert werden k�nnen. Diese neue unwahre Behauptung lautet, ich
h�tte mit den angeblich einseitig ausgew�hlten Textstellen aus
antisemitischen Motiven ein Zerrbild des Talmuds vermittelt.
Mit diesen Zitaten aus dem Talmud
ist es mir nicht darum gegangen, die j�dische Kultur insgesamt als primitiv hinzustellen.
Mein Motiv, diese Zitate zu ver�ffentlichen, war die vom
Vizepr�sidenten der Israelitischen Cultusgemeinde Z�rich, Sigmund Feigel, an
der �ffentlichen Gerichtsverhandlung im sog Sch�chtprozess gegen mich erhobene
Vorwurf, meine Feststellung, die Juden w�rden sich als von Gott auserw�hltes
Volk betrachten - und gleichzeitig solche Grausamkeiten an Tieren ver�ben,
die sicher nicht gottgef�llig seien -, sei eine antisemitische L�ge. Die
Juden w�rden sich nicht als von Gott auserw�hlt betrachten; das sei eine
alte antisemitische L�ge.. Meine
Antwort darauf waren ein paar Zitate aus dem Talmud.
Das zweite Motiv, diese Zitate zu ver�ffentlichen, war, zu zeigen, in welchem
wahnwitzigen Umfeld das grausame j�dische Sch�chtgebot seine Wurzel hat und
wohin es f�hren w�rde, wenn alle Unmenschlichkeiten toleriert w�rden, welche im
Talmud gelehrt werden.
F�r den Leser waren diese meine Motive f�r die Ver�ffentlichung der fraglichen
Zitate aus dem Kontext erkennbar. So konnte nicht der Eindruck entstehen, ich
wolle damit beweisen, dass der ganze Talmud diesem Niveau entspreche.
Tats�chlich gibt es auch viele harmlose Stellen im Talmud, die h�chstens etwas
l�cherlich wirken, etwa dort, wo langatmig und minuzi�s abgehandelt wird ob und
unter welchen Umst�nden ein gl�ubiger Jude am Sabbat Gold an sich nehmen darf,
das er findet: Wenn das Gold einfach so auf der Strasse liegt, darf er es nicht
nehmen, ist es aber zB schon in einem Korb, darf er den Korb mitnehmen. Solche
l�cherlichen Stellen wechseln sich ab mit rassistischen und grausam-primitiven,
wie etwa die Anweisung, dass Ehebrecherinnen durch Verbrennung oder Erdrosselung
hinzurichten seien.
Der Talmud ist ein religi�ses Lehrwerk zur Interpretation der Thora, der
j�dischen Religionsgrundlage. Vom Hundertsten ins Tausendste und in zerm�rbender
Weitl�ufigkeit werden darin Anweisungen gegeben, wie sich gl�ubige Juden in
Alltagssituationen zu verhalten haben. So verbietet der Talmud zB, am Sabbat
Nichtjuden aus einer Notsituation zu helfen. Das geht in Israel soweit, dass
�rzte verunfallten Nichtjuden keine erste Hilfe gew�hrend d�rfen, ohne gegen die
aktuellen und von den Rabbinern hochgehaltenen religi�sen Gebote zu verstossen.
Der j�dische Chemieprofessor Israel Shahak hatte diesbez�glich in Israel ein
eSchl�sselerlebnis, das ihn veranlasste, sich n�her mit der talmudischen
Diskriminierung von Nichtjuden zu befassen und sp�ter eine j�dische
Menschenrechtsorganisation gegen die Diskiminierung der Pal�stinenser zu
gr�nden. Sein Schl�sselerlebnis beschreibt Prof Shahak in seinem Buch "J�dische
Geschichte, j�dische Religion" wie folgt:
"Obwohl sich dieses Buch an Menschen
wendet, die ausserhalb des Staates Israel leben, ist es gewissermassen
eine Fortsetzung meiner politischen Aktivit�ten als israelischer Jude.
Diese Aktivit�ten begannen in den Jahren 1965-1966 mit einem Protest, der
seinerzeit einen beachtlichen Skandal verursachte: Ich war selbst
Augenzeuge eines Vorfalls, bei dem ein ultrareligi�ser Jude die Erlaubnis
verweigerte, sein Telefon am Sabbat zu benutzen, um einen Rettungswagen
f�r einen Nichtjuden herbeizurufen... Anstatt den Vorfall einfach in der
Presse zu ver�ffentlichen, bat ich um ein Treffen mit den Mitgliedern des
Rabbinischen Gerichtes von Jerusalem, das aus Rabbinern zusammengesetzt
ist, die vom Staate Israel ernannt werden. Ich fragte sie, ob ein solches
Verhalten mit ihrer Interpretation der j�dischen Religion vereinbar sei.
Sie antworteten mir, dass sich der betreffende Jude richtig, ja sogar
fromm verhalten habe... Weder die israelischen noch die in der Diaspora
lebenden Autorit�ten hoben ihre Vorschrift jemals auf, derzufolge ein Jude
den Sabbat nicht entheiligen d�rfe, um das Leben eines Nichtjuden zu
retten. Sie f�gten dem Sinne nach viel scheinheiliges, albernes Geschw�tz
hinzu..."
Soweit ein erstes Zitat aus dem Buch von
Shahak. Er beschreibt dann ausf�hrlich die staatliche Diskriminierung der
nichtj�dischen B�rger Israels, die selbst dann nicht die gleichen Rechte auf
Arbeit und Landbesitz erlangen wie Juden, wenn sie f�r Israel Milit�rdienst
leisten und hohe Stellungen in der Wirtschaft erreicht haben. Es w�re ein Fehler
zu glauben, diese Berichte von Shahak seien erfunden und die Diskriminierung von
Nichtjuden im Talmud seien heute bedeutungslos. Wenn alle Absurdit�ten aus dem
Talmud entfernt und der modernen Zeit angepasst worden w�ren, g�be es auch das
grausame Sch�chten von Tieren nicht mehr! Sicher leben nicht alle Juden nach dem
Talmud, ja sogar mehrheitlich nicht. Es geht hier aber auch gar nicht um das
Judentum, sondern nur um den Talmud. Prominente Juden wie zB Bundesr�tin
Dreifuss und Sigmund Feigel leben nicht nach dem Talmud und bezeichnen sich
selber als konfessionslose Juden. Der Talmud ist eine Sache der winzigen
Minderheit der orthodoxen Juden.
Wie ultraorthodoxe Juden heute den im Talmud festgeschriebenen krassen Rassismus
gegen�ber Nichtjuden aktuell leben, berichtete der Tages-Anzeiger in einem
grossen Bericht mit dem Titel: "Kulturkampf umd die Zukunft Israels". Darin
heisst es:
"Die ultareligi�se Shas-Partei geh�rt
zu den Siegern der israelischen Wahlen. Aber auch die s�kularistische
Shinui hat markant zugelegt: Israels S�kulare gehen gehen gegen den
Messianismus der Orthodoxen in Stellung. ... Israels s�kulare
Intellektuelle sind sich inzwischen einig, dass auf die Offensive der
Gottesf�rchtigen, und zwar ehe es zu sp�t ist, die weltliche Antwort
folgen muss... Aussagen von Rabbinern... verdeutlichen die
menschenfeindliche Haltung der Messianisten, die Nichtjuden theologisch
ihr Menschsein absprechen und Frauen sowie die S�kularen insgesamt als
niedere Wesen betrachten." "... f�r den Messianisten [gilt], das Volk
Israel vom 'unreinen Mischvolk' zu befreien: zu diesen 'satanischen
Kr�ften' werden auch die ungl�ubigen Juden gez�hlt."
In der NZZ vom 12.1.1998 war die folgende
kleine, unscheinbare Meldung zu lesen, die Einblick gibt, wie sich der
talmudische Rassismus gegen�ber Nichtjuden aktuell politisch auswirkt:
"Erlaubnis zur Folterung eines
H�ftlings in Israel.
Das Oberste Gericht Israels hat am Sonntag mit f�nf gegen vier Stimmen
entschieden, dass der Geheimdienst beim Verh�r des mutmasslichen
Terroristenf�hrers Abdel Rahmans Ranimat physischen Druck anwenden darf.
... Bezeichnend ist, dass das Urteil nicht bloss von gem�ssigtem Druck
spricht, der zum Beispiel Schlafentzug, Fesselung mit Hand- und
Fussschellen, heftiges Sch�tteln oder die St�lpung eines Sackes �ber den
Kopf umfasst, da solches dem Geheimdienst ja sowieso gestattet ist...."
Das ist die - von der schweizerischen
�ffentlichkeit bis heute kaum wahrgenommene - Realit�t der j�dischen
Ultraorthodoxie, von der das Buch von Prof Shahak haupts�chlich handelt.
Die j�dische Anw�ltin Felicia Langer, die gegen die Unterdr�ckung der
Pal�stinenser in Israel k�mpft, hat in einem Interview in der Sonntagszeitung
vom 5. August 2001 folgendes gesagt:
Auf die Feststellung des Interviewers: "Sie fordern internationalen Druck.
Wer allerdings Israel kritisiert, l�uft Gefahr, als Antisemit bezeichnet zu
werden."
antwortete Felicia Langer: "Ich kenne dieses Schema gut. Trotzdem muss man
sich einmischen, weil die Menschenrechte universale Geltung haben.... Das
Schweigen angesichts von Unrecht hat immer den Beigeschmack von Mitt�terschaft.
Wenn Israel und die j�dischen Gemeinden im Ausland behaupten, Kritik an Israel
sei antisemitisch, dann ist das Erpressung. Und gegen Erpressung muss man sich
wehren!"
Darauf der Interviewer: "Das sagen Sie. Das Argument mit dem Antisemitismus
ist aber ein sehr wirkungsvolles Argument, um Kritik abzuklemmen."
Feilicia Langer dazu: "...Wenn der Holocaust f�r uns zum Vorwand wird,
einfach alles zu tun, dann instrumentalisieren wir den Holocaust. Und das ist
ganz klar gegen das Verm�chtnis der Opfer. Mein Mann hat den Holocaust �berlebt.
Und ich sage das als indirekt �berlebende des Holocaust."
Nun zur�ck zum Buch von Prof Shahak. Was er �ber die Absurdit�t talmudischer
Vorschriften schreibt, vermittelt ein �hnliches Bild, wie meine Talmudzitate,
was belegt, dass letztere kein antisemitisches Zerrbild vermitteln. Wenn ich
behauptet oder den Anschein erweckt h�tte, sie seien repr�sentativ, dann w�re
das zutreffend gewesen. Darum ist dieses Buch von Shahak hier von Bedeutung. Ich
habe �brigens nachgeforscht, wer Prof Shahak ist und ob es sich bei diesem Autor
um eine ernst zu nehmende Pers�nlichkeit handelt. Letzteres hat mir die
Redaktion einer israelischen Tageszeitung per Email best�tigt. Im Internet kann
man vieles �ber die Menschenrechtsorganisation von Prof Shahak finden, das
zeigt, dass es sich um eine ernsthafte Organistaion handelt. Da grunds�tzlich
die Beklagte beweispflichtig ist, dass ihre pers�nlichkeitsverletzenden
Behauptungen der Wahrheit entsprechen, verzichte ich darauf, dem Gericht Berge
von Dokumenten einzureichen. Mir geht es prim�r darum, das Gericht zur Vorsicht
zu mahnen, das zu Beweisende - das angebliche Zerrbild des Talmuds - nicht im
vornherein als wahr anzunehmen.
Hierzu nun aus Shahaks Buch:
"W�hrend des Bestehens des Tempels
durfte der Hohepriester nur eine Jungfrau heiraten. Obwohl es im Grunde
genommen w�hrend der gesamten talmudischen Periode keinen Tempel oder
Hohepriester mehr gab, widmet der Talmud eine seiner besonders verworrenen
und grotesken Er�rterungen der genauen Bestimmung der Eigenschaften der
'Jungfrau', die geeignet ist, einen Hohepriester zu heiraten. Wie steht es
mit einer Frau, deren Jungfernh�utchen durch einen Ungl�cksfall zerrissen
worden ist? Macht es einen Unterschied, ob der Unfall vor oder nach dem
Alter von drei Jahren stattfand? Durch das Einwirken von Metall oder Holz?
Kletterte sie auf einen Baum? Und wenn ja, kletterte sie hinauf oder
herunter? Alles dies und noch vieles mehr wird in langatmigen Einzelheiten
er�rtert.
Wie erw�hnt, ist das talmudische System �usserst dogmatisch und erlaubt
keinerlei Lockerung seiner Regeln, nicht einmal, wenn sie durch eine
Ver�nderung der Umst�nde ad absurdum gef�hrt werden. Und im Falle des
Talmuds - im Gegensatz zu jenem der Bibel - ist der buchst�bliche Sinn des
Textes bindend.
Das Melken am Sabbat ist in nachtalmudischen Zeiten verboten worden, und
zwar durch den Prozess der Versch�rfung der religi�sen Strenge. Das Verbot
konnte in der Diaspora leicht eingehalten werden, da Juden, die eigene
K�he besassen, gew�hnlich reich genug waren, um nichtj�dische Bedienstete
zu haben, die mit dem Melken beauftragt werden konnten, wobei man eine der
nachfolgend beschriebenen Ausfl�chte benutzte. Die ersten j�dischen
Siedler in Pal�stina besch�ftigten Araber f�r diesen und andere Zwecke,
doch mit der zwingenden Forderung der zionistischen Politiker nach
ausschliesslich j�dischen Arbeitskr�ften gab es die Notwendigkeit einer
Dispensation... Nach der Auffassung zionistischer Rabbiner ist das
verbotene Melken unter der Voraussetzung erlaubt, dass die Milch nicht
weiss ist, sondern blau gef�rbt wird. Diese blaue Samstagsmilch wird dann
ausschliesslich zur K�seherstellung verwendet und der Farbstoff in die
Molke ausgewaschen. Nichtzionistische Rabbiner haben sich aber eine viel
spitzfindigere Methode zur L�sung des Problems ausgedacht, deren
pers�nlicher Zeuge ich war, als ich 1952 in einem religi�sen Kibbuz
arbeitete. Sie entdeckten eine alte Anweisung, die es erlaubt, die Euter
einer Kuh am Sabbat zu leeren, nur um das Tier von seiner Pein zu
befreien, die durch die aufgebl�hten Euter verursacht wird, und unter der
strengen Bedingung, dass die Milch ungenutzt auf den Boden fliesst. Nun
der Ablauf, wie er wirklich stattfindet: Am Samstagmorgen geht ein frommer
Kibbuznik in den Kuhstall und stellt Eimer unter die K�he. Es gibt kein
Verbot einer solchen T�tigkeit in der gesamten talmudischen Literatur.
Dann geht er zur Synagoge, um zu beten. Dann erscheint sein Kollege,
dessen Absicht es ist, die Tiere von ihrer Pein zu befreien, und l�sst die
Milch auf den Boden rinnen. Aber falls dort zuf�llig ein Eimer steht, ist
er dann in jeder Hinsicht verpflichtet, diesen zu entfernen? Nat�rlich
nicht. Er 'ignoriert' die Eimer einfach, erf�llt seine Mission der
Barmherzigkeit und geht zur Synagoge. Schliesslich geht ein dritter
frommer Kollege in den Kuhstall und entdeckt zu seiner grossen
�berraschung die mit Milch gef�llten Eimer. Also stellt er sie in den
K�hlraum und folgt seinen Kameraden in die Synagoge. Nun ist alles
bestens, und es besteht keine Notwendigkeit, Geld f�r blaue Farbe zu
verschwenden.
Ohne spezielle Dispensation besteht ein grosses Hindernis f�r die
Besch�ftigung von Nichtjuden, um Samstagarbeiten zu erledigen, denn die
talmudischen Vorschriften verbieten es Juden, einen Nichtjuden darum zu
bitten, am Sabbat irgendeine Arbeit zu verrichten, deren Aus�bung ihnen
selbst verboten ist. Ich werde zwei der vielen Arten von Dispensationen
beschreiben, die f�r solche Zwecke gebraucht werden. Erstens gibt es die
Methode des Andeutens, nach der ein s�ndhaftes Verlangen untadelig wird,
wenn es schlau in Worte gefasst ist. Normalerweise muss die Andeutung
'unauff�llig' sein, aber in F�llen �usserster Notwendigkeit ist eine
'durchsichtige' Andeutung erlaubt. So ist zum Beispiel k�rzlich eine
Brosch�re �ber die Befolgung religi�ser Vorschriften f�r israelische
Soldaten herausgegeben worden, in der diese unterwiesen werden, wie sie
die arabischen Arbeiter, die von der Armee als Sabbat-Gojim angestellt
sind, anzusprechen haben [Gojim ist die j�dische Bezeichnung f�r
Nichtjuden]. In dringenden F�llen, wenn es etwa sehr kalt ist und ein
Feuer angez�ndet werden sollte, darf ein frommer j�discher Soldat eine
'durchsichtige' Andeutung benutzen und dem Araber sagen: 'Es ist kalt
hier.' Aber gew�hnlich muss eine 'unauff�llige' Andeutung gen�gen, wie
beispielsweise: 'Es w�rde angenehmer sein, wenn es hier w�rmer w�re.'
Ein beherrschender Grundzug dieses Systems der Dispensation ist der
Betrug, vor allem die T�uschung Gottes, falls dieses Wort f�r ein
imagin�res Wesen benutzt werden darf, das sich so leicht von den Rabbinern
betr�gen l�sst, die sich selbst f�r schlauer halten als Gott.
Aus ethischer Sicht stellt das klassische Judentum einen Entartungsprozess
dar, der sich immer noch fortsetzt; und diese Ausartung in eine
stammeseigene Sammlung leerer Rituale und magischen Aberglaubens hat sehr
bedeutsame soziale und politische Folgen. Denn es muss daran erinnert
werden, dass es genau der Aberglaube des klassischen Judentums ist, der
die st�rkste Macht auf die j�dischen Massen aus�bt, viel mehr als jene
Teile der Bibel oder sogar des Talmuds, die von wirklichem religi�sem und
ethischem Wert sind.
Das zweite beherrschende Merkmal der Dispensationen ist, dass sie zum
grossen Teil offensichtlich in dem Streben nach Gewinn begr�ndet sind. Und
es ist diese Verbindung aus Heuchelei und Profitsucht, die im klassischen
Judentum in steigendem Masse vorherrschte. In Israel, wo dieser Prozess
weitergeht, wird dies von der �ffentlichen Meinung dumpf wahrgenommen,
trotz all der offiziellen Gehirnw�sche, die durch das Ausbildungssystem
und die Medien beg�nstigt wird."
Zusammenfassung
Das Vorgehen der Beklagten (Neue Luzerner Zeitung) war von besonderer Hinterh�ltigkeit gepr�gt: Zuerst
ver�ffentliche sie gross aufgemacht wissentlich eine Verleumdung. Darauf
modifizierte sie diese in einer winzigen, verschleidernden Kurzmitteilung, indem
einfach eine andere Unwahrheit vorgeschoben wurde und das Ganze als unbedeutende
journalistische Ungenauigkeit abgetan wurde. An der Rufsch�digung wurde im
Wesentlichen festgehalten.
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