2. November 2001
Kaninchen der Strafanstalt Lenzburg:
Verfahren gegen Erwin Kessler eingestellt - sehr schade!
In den VgT-Nachrichten VN2001-2 wurde ein Bericht �ber die tierqu�lerische Kastenhaltung von Kaninchen auf dem Landwirtschaftsbetrieb der Strafanstalt Lenzburg ver�ffentlicht. Gleichzeitig wurde Strafanzeige wegen Verletzung von Tierschutzvorschriften eingereicht. Die Aargauer Tierschutzbeh�rden erteilten dieser Kaninchenhaltung wie �blich sofort einen Persilschein, alles sei gesetzeskonform. Dies ben�tzte der landwirtschaftliche Betriebsleiter, gegen mich eine Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung einzureichen. Heute ist nun die Einstellungsverf�gung eingetroffen - leider. Bei der Polizeieinvernahme habe ich die Aussage verweigert in der Hoffnung, es werde Anklage erhoben. Damit h�tte ich den Beweis erbringen k�nnen, dass diese Kaninchenhaltung die geltenden Tierschutzvorschriften verletzt. Dies w�re deshalb wichtig gewesen, weil damit auch entlarvt worden w�re, wie die Aargauer Tierschutzbeh�rden Tierschutzmisst�nde decken.
Hiermit werfe ich dem landwirtschaftlichen Betriebsleiter der Strafanstalt Lenzburg �ffentlich vor, bis zur Intervention des VgT ein gesetzwidrige, tierqu�lerische Kaninchenhaltung betrieben zu haben, und fordere ihn auf, mich wegen Ehrverletzung einzuklagen, damit die Frage gerichtlich beurteilt werden kann. Weil Tierschutzorganisationen kein Klagerecht haben, bleibt mir leider nichts anderes �brig, als auf solche Weise zu erreichen, dass hie und da ein Tierqu�lerfall vor Gericht kommt.
Erwin Kessler, Pr�siden VgT
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
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http://www.vgt.ch/news/011102.htm