19. November 2001 Gescheitert: Die Menschenrechtsbeschwerde des VgT wegen Zensur der Bus-Werbung "Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum sehen wir sie nie?" wird vom Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte nicht behandelt. Nicht weil die Beschwerde unbegr�ndet w�re, sondern weil die Mitgliedstaaten des Europarates den Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte finanziell an so kurzer Leine halten, dass er europaweit nur 1 von 20 Beschwerden behandeln kann (Quelle: Zeite Z�rcher Konferenz zur EMRK: Das Verfahren bis zum Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte, 17. Juni 1999). Offiziell ist diese Abweisung wegen Arbeits�berlastung unzul�ssig. Da die Gesch�ftsordnung keine andere M�glichkeit bietet, l�st der Gerichtshof sein Arbeitslastproblem durch Missbrauch des Vorpr�fungsverfahrens, dessen Sinn eigentlich w�re, offensichtlich haltlose Beschwerden auszusieben. Der Freiburger Rechtsprofessor Franz Riklin bezeichnet diese Praxis als "verlogen", weil nicht ehrlich die Arbeits�berlastung als Begr�ndung angegeben wird, sondern mit willk�rlichen Kurzbegr�ndungen so getan wird, als sei die Abweisung das Resultat der Vorpr�fung:
Diese verlogene Praxis des Menschenrechts-Gerichtshofes stellt eine menschenverachtende Dem�tigung von Menschen dar, welche sich in der Hoffnung auf diesen Gerichtshof durch den ganzen nationalen Instanzenzug hindurchk�mpfen, weil die Aussch�pfung der nationalen Rechtsmittel Voraussetzung f�r den Zugang zum Menschenrechts-Gerichtshof ist. Dieser st�ndige Vorpr�fungsmissbrauch wird in der Fachliteratur nirgends behandelt wird und ist darum nur wenigen Insidern bekannt ist. Konsterniert m�ssen Rechtsuchend schliesslich zur Kenntnis nehmen, dass ihre wohlbegr�ndete Beschwerde - welche im Lichte der ver�ffentlichten Rechtsprechung des Gerichtshofes unbedingt gutgeheissen werden m�sste - mit einer absolut nicht nachvollziehbaren kurzen Scheinbegr�ndung abgewiesen wird. Der VgT ist permanent Willk�r und Repressionen durch Justiz und Verwaltung ausgesetzt, weil er laufend Missst�nde aufdeckt, die es in der Schweiz gar nicht gibt. So wurde zB der Werbeslogan "Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum sehen wir sie nie?" von der Stadt Luzern aus offensichtlich politischen Gr�nden zensuriert, mit der l�cherlichen Schutzbehauptung, dieser Satz sei "anst�ssig" (siehe www.vgt.ch/justizwillkuer/bus-werbg-luzern.htm). Und diese Verwaltungswillk�r wurde vom Politifilz in allen Instanzen - Regierungsrat, Verwaltungsgericht, Bundesgericht - mit der �blichen Rechtswillk�r gegen den VgT gedeckt. Die Beschwerde an den Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte wurde vom Schweizer Juristen Mark Villiger, Referatsleiter am Gerichtshof, behandelt und wie zahlreiche Menschenrechtsbeschwerden des VgT zuvor mit einer Scheinbegr�ndungen als angeblich "unzul�ssig" erkl�rt, "sauber" nach Gesch�ftsordnung von einem Vorpr�fungs-Einzelrichter routinem�ssig unterschrieben. Villiger hat ein Fachbuch "Handbuch der Europ�ischen Menschenrechtskonvention" herausgegeben; was er darin schreibt ist kontrastiert krass zu seinen Vorpr�fungs-Scheinbegr�ndungen - verlogen, wie Prof Riklin dies nennt. Auf diese Weise sind bis heute 13 von 14 Menschenrechtsbeschwerden des VgT "erledigt" worden. Nur auf eine einzige Beschwerde - betreffen Zensur eines TV-Spots - ist der Gerichtshof eingetreten; sie wurde einstimmig gutgeheissen und die Schweiz musste dem VgT eine Entsch�digung von 20 000 Franken bezahlen (www.vgt.ch/justizwillkuer/tvspo-zensurt.htm). Das geht aber nicht auf kosten der verantwortlichen Bunde- und Verwaltungsreichter und Beamten, sondern wie �blich auf Kosten der Steuerzahler. Mit einer statistischen Chance von 1:20, dass der Menschenrechts-Gerichtshof auf eine Beschwerde gegen die Schweiz �berhaupt eintritt, kann der Politfilz mit seinen menschenrechtswidrigen Repressionen fr�hlich weiterfahren. Was bleibt, sind ein Alibi-Rechtsstaat und Alibi-Menschenrechte. |