Zensur von Tierschutz-Werbung durch die Verkehrsbetriebe der
Stadt Luzern:
Der Text
Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum
sehen wir sie nie?
sei "anst�ssig".
Wir finden, nicht dieser Text, sondern die Vergewaltigung
dieser hochintelligenten Tiere in KZ-artigen Tierfabriken sei anst�ssig.
Das Schwein - was f�r ein Tier!
- Beschwerde an den Stadtrat vom
22. Februar 1999
- Kommentar in der Neuen Luzerner
Zeitung vom 23. Februar 1999
- Beschwerde an das Bundesgericht vom 21.
August 2000
- Beschwerde an den Europ�ischen
Gerichtshof f�r Menschenrechte
- Gescheitert: 19 von 20
Menschenrechtsbeschwerden werden wegen �berlastung des Gerichtshofes nicht behandelt
22. Februar 1999
An den Stadtrat Luzern,
Stadthaus
6003 Luzern
Hiermit erhebe ich namens und im Auftrag von Hans Palmers, 6005 Luzern,
Verwaltungsbeschwerde
gegen den Entscheid der Verkehrsbetriebe der Stadt Luzern vom 21. Januar 1999
betreffend
Tierschutz-Werbung an st�dtischen Bussen.
Antrag:
Die Verkehrsbetriebe seien anzuweisen, die Ganzbus-Werbung mit dem Text "Im
Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum sehen wir sie nie?" zuzulassen.
Begr�ndung:
Mit Schreiben vom 21. Januar 1999 an den Beschwerdef�hrer (Beilage 2) lehnten
die Verkehrsbetriebe nach R�cksprache mit dem zust�ndigen Stadtrat Baumann, eine
Ganzbus-Werbung des Beschwerdef�hrers mit der Begr�ndung ab, der Werbe-Text "Im
Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum sehen wir sie nie?"
k�nnte gewisse Leute - sprich: die Agro- und Fleischlobby! - st�ren.
Diese Zensur verletzt die durch die Verfassung und Artikel 10 der Europ�ischen
Menschenrechts-Konvention gesch�tzte Meinungs�usserungsfreiheit in diskriminierender
Weise, indem eine unzul�ssige inhaltliche Zensur ausge�bt wird gegen einen harmlosen
Text, der wahr ist und in keiner Weise ein Gesetz verletzt oder sonst in unzul�ssiger
Weise in die Rechte anderer eingreift. Dass eine Meinungs�usserung andere st�ren
k�nnte, gen�gt gem�ss Praxis des Europ�ischen Gerichtshofes f�r Menschenrechte nicht,
um in das Grundrecht der Meinungs�usserungsfreiheit einzugreifen, da eine freie
Meinungs�usserung eine wesentliche Grundlage jeder freiheitlich-demokratischen
Gesellschaft darstellt. Immer mehr Menschen emp�ren sich �ber den brutalen Umgang mit
den Nutztieren und f�hlen sich von Werbung f�r Fleisch und andere Tierqu�lerprodukte
sehr gest�rt, ohne dass Fleischwerbung in der Stadt Luzern deshalb verboten w�rde,
ebenfalls nicht das f�r Tierfreunde anst�ssige �ffentliche Tragen von Pelzen von
Tieren, die entweder mit barbarischen Fussfallen (Tellereisen) gefangen oder in KZ-artigen
Pelztierzuchten gez�chtet worden sind (beides in der Schweiz aus Tierschutzgr�nden
verboten!).
Mit freundlichen Gr�ssen
Dr Erwin Kessler, Pr�sident VgT Schweiz
Verein gegen Tierfabriken: Plakatwerbung auf Bussen als unzul�ssig eingestuft
- Kein Schwein f�r die VBL
Der Verein gegen Tierfabriken will einen VBL-Bus als Werbetr�ger f�r die
artgerechte Haltung von Schweinen mieten. Der VBL-Direktor winkt ab: �Zu heikel.�
VON HUGO BISCHOF
�Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen warum sehen wir sie nie?�
Dieser Spruch h�tte bald schon gross auf einem Gelenktrolleybus der Verkehrsbetriebe
Luzern (VBL) prangen sollen, wenn es nach dem Willen des Vereins gegen Tierfabriken
Schweiz (VgT) gegangen w�re. Auf keine Gegenliebe stiess die Idee bei der VBL-Direktion
und das, obwohl ihr dadurch 80 000 Franken Werbegelder entgehen.
�Provozierend�, �anst�ssig�
Die Realisierung eines Ganzwerbebusses mit besagtem Text sei �unter politischen
Gesichtspunkten heikel�, beschied VBL-Direktor Norbert Schmassmann dem Luzerner
VgT-Mitglied Hans Palmers, der bei den VBL wegen der Miete von Werbefl�chen angefragt
hatte. Schmassmann weiter: �Ein mit einem solchen Text versehener Bus w�re auffallend
und provozierend und k�nnte von grossen
Bev�lkerungsteilen als anst�ssig oder als Beleidigung
aufgefasst werden.�
Nicht auf sich beruhen lassen will der Verein gegen Tierfabriken den abschl�gigen
Bescheid der VBL-Direktion. Bereits wurde beim Regierungsrat (recte: Stadtrat) eine
Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Laut VgT-Pr�sident Erwin Kessler verletzt der
Entscheid
�die Meinungsfreiheit in diskriminierender Weise, indem eine unzul�ssige inhaltliche
Zensur ausge�bt wird gegen einen harmlosen Text, der wahr ist und in keiner Weise ein
Gesetz verletzt oder sonst in unzul�ssiger Weise in die Rechte anderer eingreift�.
�Notfalls bis vor Bundesgericht�
F�r Fleischkonsum d�rfe man ungehindert und schrankenlos Werbung betreiben, sagte
Kessler gestern auf Anfrage. Doch kaum setze sich jemand f�r artgerechte Tierhaltung ein,
w�rden ihm Steine in den Weg gelegt. �Die Weigerung der VBL, unsere Werbung zu
akzeptieren, ist eine Frechheit.� Kessler will die Verwaltungsbeschwerde notfalls �bis
vor Bundesgericht und an den Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte in Strassburg
ziehen�.
Was sind denn die Kriterien, nach denen die VBL Werbung auf ihren Bussen zulassen oder
ablehnen? Ausgeschlossen ist laut VBL-Direktor Schmassmann �alles, was politisch ist,
insbesondere Werbung f�r politische Parteien�. Ebenfalls keine Chancen haben
�anstosserregende Sachen�. Schmassmann: �Es w�re undenkbar, dass beispielsweise ein
Freudenhaus auf einem VBL-Bus Werbung machen k�nnte.� Auch Rassistisches oder Werbung
f�r Sekten kommen nicht in Frage.
Auch bei �umstrittenen, politisch kontrovers diskutierten� Kampagnen wie jener des
Vereins gegen Tierfabriken sei man zur�ckhaltend, sagt Schmassmann: �Wir m�ssen
irgendwo Grenzen setzen, denn schliesslich werden die VBL mit der Botschaft identifiziert,
die sie auf ihren Bussen �bermitteln.�
Bei der Beurteilung der VgT-Kampagne scheint man sich aber in der Stadtverwaltung nicht
ganz einig zu sein. Durchaus Verst�ndnis f�r die Anliegen der Tiersch�tzer hat Stadtrat
Paul Baumann, Direktor der St�dtischen Unternehmungen und oberster Chef der VBL. �Als
fr�herer Vorsteher des kantonalen Gew�sserschutz- und Umweltschutzamtes kenne ich die
Problematik in diesem Bereich sehr gut�, sagte er gestern auf Anfrage. Er pl�diert f�r
�Toleranz bei der Plakatierung gesellschaftspolitischer Anliegen�.
Kompromissangebot unakzeptabel
Die VBL sind in ihrem Verbot der Tierschutzwerbung nicht ganz konsequent. Ganzbuswerbung
komme nicht in Frage, beschied Schmassmann dem Verein gegen Tierfabriken. Auf
H�ngeplakaten im Inneren der Busse w�rde man die Werbung hingegen tolerieren. Dieses
Angebot ist jedoch f�r VgT-Pr�sident Erwin Kessler unakzeptabel: �Solche
Kleinplakatwerbung w�rden wir vielleicht auch machen, aber nur flankierend zur
Ganzbuswerbung.� Kessler: �Am liebsten w�rde man uns in den Wald verbannen, wo
�berhaupt niemand schaut.�
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Verwaltungswillk�r gegen den VgT
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