6. Dezember 2001, Erg�nzung 2007

So funktionieren der Unrechtsstaat und seine regimeh�rigen Meiden:

Desinformation der Thurgauer Zeitung zur Fernsehspot-Zensur

Am 1. Dezember 2001 hat der VgT den Medien folgendes mitgeteilt:

K�rzlich hat der Europ�ische Gerichtshof f�r Menschenrechte die Schweiz wegen Zensur eines Tierschutz-Fernsehspots des VgT verurteilt (www.vgt.ch/justizwillkuer/tvspot-zensur.htm). Die Verurteilung erfolgte einstimmig, einschliesslich der Stimme des Schweizer Vertreters, Prof Wildhaber, der auch Pr�sident des Gerichtshofes ist. Die Schweiz musste dem VgT Fr 20 000.- Entsch�digung bezahlen.

Nun wollte der VgT diesen Spot ausstrahlen lassen, mit folgendem Text-Vorspann:

Dieser Werbespot wurde vom Schweizer Fernsehen zensuriert. Bundesrat Leuenberger und das Bundesgericht haben diese Zensur abgesegnet. Der Europ�ische Gerichtshof f�r Menschenrechte hat die Schweiz wegen Verletzung der Meinungs�usserungsfreiheit verurteilt und zu einer Entsch�digung an den VgT von 20 000 Fr verpflichtet.

Die vom Schweizer Fernsehen lizenzierte Werbespot-Vermarktungsfirma "publisuisse" hat es mit Schreiben vom 30.11.2001 abgelehnt, diesen Spot zu senden. Sauer aufgestossen ist die Bekanntgabe, dass das Schweizer Fernsehen und Bundesrat Leuenberger f�r diese Zensur verantwortlich sind. W�rtlich heisst es in der Ablehnung: "Wie bereits telefonisch erkl�rt, k�nnen wir und m�chten wir nicht zulassen, dass die SRG SSR id�e suisse in einem Werbespot, welcher von einer ihrer Unternehmenseinheit auszustrahlen ist, beschuldigt wird". Im Bewusstsein, dass dieses Argument vor dem Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte nicht Bestand haben wird, schiebt die Publisuisse als weiteren Grund vor, der Werbespot verstosse gegen das Gesetz �ber den unlauteren Wettbewerb, weil die darin angeprangerten Zust�nde in der Schweinehaltung heute angeblich nicht mehr zutreffend seien. Damit macht publisuisse genau das, was verboten ist: Vorzensur durch Organe der staatlichen Verwaltung.

Am 6. Dezember erschien in der Thurgauer Zeitung eine verst�mmelte SDA-Meldung. Darin wird der Hauptgrund der Zensur - die Erw�hnung der Zensur durch das Schweizer Fernsehen und Bundesrat Leuenberger im Vorspann - vollst�ndig unterdr�ckt. Die verk�rzte Meldung besteht aus einer hundertprozentigen Wiedergabe ausschliesslich der Darstellung der Publisuisse, das Bundesamt f�r Veterin�rwesen habe den Spot als veraltet beurteilt. Der Hauptgrund - Unterdr�ckung der Bekanntgabe der vom Europ�ischen Menschenrechtsgerichtshof festgestellten menschenrechtswidrigen Zensur durch das  Schweizerfernsehen und Bundesrat Leuenberger - wurde veschwiegen. Die Thurgauer Zeitung ist auch die einzige gr�ssere Zeitung in der Schweiz, welche bis heute die vom Bundesrat vorgesehene Aufhebung des Sch�chtverbotes verschweigt. Der zust�ndige Inlandredaktor hat seine Geringsch�tzung von Tierschutzthemen offen zugegeben.

Jedenfalls stellt sogar das eine menschenrechtswidrige staatliche Vorzensur dar: Beamte entscheiden, was gesagt und was gesendet werden und was nicht. Dass das Bundesamt f�r Veterin�rwesen, das hauptverantwortlich ist f�r den Nichtvollzug des vom Schweizervolk mit grosser Mehrheit gutgeheissenen Tierschutzgesetzes, allergr�sstes Eigeninteresse hat, dass dieser Spot nicht gesendet wird, ist f�r die regimeh�rige SDA kein Grund, auch die Sichtweise des betroffenen VgT mitzuerw�hnen.

Die Totengr�ber unserer (auf dem Papier noch) freiheitlichen Gesellschaft sind wieder einmal fleissig am Werk. Gut, dass es den VgT und die VgT-Nachrichten gibt!

Das Bundesgericht hat diese erneute, vom Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte verurteilte Zensur mit Urteil vom 29.4.2002 erneut gedeckt. F�r dieses politische Willk�rurteil sind die folgenden Bundesrichter verantwortlich: Wurzburger, Betschart, Hungerb�hler, M�ller, Merkli.

 

Erg�nzung vom Januar 2007:

Der SP-Bundesrat Moriz Leuenberger, welcher die erste, vom EGMR verurteilte Zensur des TV-Spots aktiv gedeckt hat, indem er die Beschwerde des VgT mit pers�nlicher Unterschrift abgewiesen hat, hat daraus "gelernt". Nicht etwa, indem er mit Zensur vorsichtiger umgeht, sondern indem er diese delegiert. Die Beschwerde gegen die zweite Zensur haben seine Beamten selbst�ndig abgewiesen. Bundesrat Leuenberger kann nun sage, er wisse davon nichts. Praktisch. Sehr praktisch. Umso unverfrorener kann er heucheln: "Zensur ist mir ein Greuel."


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