30. Oktober 1997 / VN98-1Aff�re um die Tierhaltung des
Klosters Fahr bzw Einsiedeln:
Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz best�tigt
Demonstrationsverbot gegen VgT
In einem Ende Oktober 1997
zugestellten Entscheid weist das Verwaltungsgericht des Kantons
Schwyz die Verwaltungsgerichtsbeschwerde des VgT gegen das
Demonstrationsverbot des Bezirksrates Einsiedeln ab. Der
Bezirksrat Einsiedeln verweigerte dem VgT mit Verf�gung vom 18.
Februar 1997 die Bewilligung f�r eine Kleinkundgebung auf dem
�ffentlichen Platz vor dem Kloster Einsiedeln. Der VgT wollte
dort mit einem Spruchband friedlich gegen die �ble Tierhaltung
im Kloster Fahr, das dem Kloster Einsiedeln untersteht,
protestieren. Im Entscheid des Bezirksrates werden dem VgT
Kundgebungen jeder Art auf dem Klosterplatz generell verboten, im
Wesentlichen mit der Begr�ndung, der Klosterplatz - inkl Strasse
und Parkplatz - sei ein "religi�ses Zentrum! Touristen und
"Pilger" k�nnten sich durch politische Kundgebungen
gest�rt f�hlen. Die durch die Europ�ische
Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte
Demonstrationsfreiheit fand in diesem Entscheid keinerlei
Beachtung.
Die Beschwerde gegen dieses
Kundgebungsverbot wurde zuerst vom Schwyzer Regierungsrat und nun
vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Beide Beschwerde-Instanzen
�bernahmen im Wesentlichen die fadenscheinig vorgeschobene
Begr�ndung des Bezirksrates. Eigentliche Motivation des
Kundgebungsverbotes ist offensichtlich das politische Bestreben,
den VgT daran zu hindern, die �ble kl�sterliche Tierhaltung in
unmittelbarer N�he zum Kloster �ffentlich bekannt zu machen -
eine menschenrechtswidrige Beschneidung der Meinungs�usserungs-
und Demonstrationsfreiheit.
Beteiligt an diesem politischen
Willk�rentscheid des Verwaltungsgerichtes waren die Richter
Werner Bruhin (Vorsitz), Marcel Birchler und Beat Steiner.
Der VgT wird den Entscheid vor dem
Bundesgericht anfechten und dann vor den Europ�ischen
Gerichtshof f�r Menschenrechte in Strassburg weiterziehen, denn
das Urteil des Bundesgerichtes steht im voraus fest: seit rund
drei Jahren entscheidet es grunds�tzlich gegen den VgT, egal um
was es geht - gelegentlich ohne richtig hinzusehen, um was es
eigentlich geht. (Vor dem Europ�ischen Gerichtshof ist eine
Beschwerde h�ngig, weil das Bundesgericht in einem Fall
betreffend F�rst Hans Adam von Lichtenstein sogar �bersehen
hat, dass es um ein Zivilverfahren, nicht um ein Strafverfahren
ging, und deshalb an der Sache vorbei argumentierte!)
Der Entscheid des Schwyzer
Verwaltungsgerichtes setzt die Strategie des herrschenden Regimes
fort, den VgT mit Willk�rentscheiden systematisch mundtot zu
machen. Die Verurteilung des VgT-Pr�sidenten zu zwei Monaten
Gef�ngnis wegen seiner Kritik am j�dischen Sch�chten ist das
bekannteste, aber nicht das einzige dieser politischen
Willk�rurteile.
Das Bezirksgericht Baden hat dem
VgT k�rzlich superprovisorisch mit sofortiger Wirkung jegliche
Kritik an den Kl�stern Fahr und Einsiedeln und �berhaupt nur
schon die Verwendung der Namen dieser Kl�ster in irgendwelchen
Verlautbarungen unter Strafandrohung verboten. Nach dem Wortlaut
dieses Verbotes f�llt auch die vorliegende Pressemitteilung
unter dieses Verbot. Ich nehme damit eine weitere
Gef�ngnisstrafe bewusst in kauf und werde auch im Gef�ngnis
nicht zu dem himmelschreienden Unrecht, das den Tieren angetan
wird, schweigen, auch nicht zu den staatlichen Versuchen, Kritik
an diesem Unrecht mittels Willk�rjustiz zu unterdr�cken.
Praktisch �berall, wo der VgT
Kundgebungen durchf�hrt, kommt es zu staatlichen Repressionen.
Der VgT ist zum Objekt systematischer staatlicher Willk�r und
Repression geworden. Dank dem starken Zulauf an Mitgliedern und
der grossz�gigen finanziellen Unterst�tzung durch zahlreiche
G�nner, werden wir weiterhin unsere Stimme erheben gegen alle
Bestrebungen, das Massenverbrechen an den Tieren zu vertuschen
und weiterhin staatlich zu dulden. Viele Spendeneinzahlungen
tragen den Vermerk "An die Gerichtskosten." Das zeigt
uns, dass diese Justiz-Willk�r als staatliches Repressionsmittel
erkannt wird.
Dazu der Beitrag vom VgT �sterreich
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