17. Juli 1998

Lieber Prozessieren statt Tierhaltung verbessern:

Das "Institut der Lehrschwestern vom heiligen Kreuz", Menzingen/ZG, liess �ber Anwalt eine Klage gegen den VgT ank�ndigen

Die Bilder der �blen Tierfabrik des "Institutes der Lehrschwestern vom heiligen Kreuz"

In dieser unchristlichen christlichen Schweinefabrik werden die Tiere in �bler Intensivhaltung gehalten. Kein sauberer, mit Stroh eingestreuter Liegeplatz, kein Auslauf ins Freie (obwohl rundherum Wiesen vorhanden sind), daf�r tierqu�lerische Kastenst�nde f�r die Mutterschweine. Die Ausl�ufe waren bei den Recherchen des VgT allesamt vernagelt. Jetzt behaupten diese Christen, die Schweine k�men "regelm�ssig ins Freie" - eine erste Wirkung unserer Kritik?

Am 26. April 1996 haben wir das Institut in einem h�flichen Brief auf die nicht artgerechte Schweinehaltung unter seiner Verantwortung aufmerksam gemacht. Daraufhin liess sich das Institut einfach vom kantonalen Tierschutzbeauftragten attestieren, dass die Schweinehaltung den gesetzlichen Normen entspreche. Die Eigenverantwortung dieses christlichen Institutes ersch�pft sich offenbar darin, ethisch v�llig ungen�gende gesetzliche Mindestvorschriften zu erf�llen. In ethischen Fragen nur gerade das Minimum staatlicher Gesetze einzuhalten und �bergangsfristen (f�r tierqu�lerische Kastenst�nde) auszun�tzen, wobei das Leiden empfindsamer Lebewesen aus rein wirtschaftlichen Gr�nden eiskalt in Kauf genommen wird, ist keine besondere moralische Leistung. Wozu da das ganze christliche Getue mit Rosenkranz, Beten und schwarzen Kloster-Trachten? Im �brigen sind in dieser unchristlichen Schweinefabrik nichteinmal die gesetzlichen Mindestanforderungen erf�llt: Wie die Fotoaufnahmen zeigen (siehe Internet), haben die Tiere keine ausreichende Besch�ftigung (Artikel 20 Tierschutz-Verordnung). Wie der Stall bei der vorangemeldeten bzw bestellten Inspektion durch den kantonalen Tierschutzbeauftragten ausgesehen hat, entzieht sich unserer Kenntnis, ist aber auf jeden Fall nicht massgebend. Im �brigen ist der Schlendrian der Tierschutzvollzugsbeamten, die Missst�nde regelm�ssig als gesetzeskonform erkl�ren, allgemein bekannt. Ein solches Feigenblatt f�r unethisches Verhalten eines christlichen Institutes empfinden wir als total verwerflich und scheinheilig im wahrsten Sinne des Wortes.

Am 27. M�rz 1998 haben wir uns erneut schriftlich an das Institut gewandt und die Stillegung des Stalles gefordert. Anstatt etwas f�r das Wohl der Tiere zu tun, hat das Institut sofort einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Wie schon das Kloster Einsiedeln und das Kloster Fahr prozessiert offenbar auch dieses katholische Institut lieber f�r teures Geld, als tierfreundliche Zust�nde herzustellen. Der VgT wird sich auch vor neuen Klagen nicht abschrecken lassen und hartn�ckig die brutale Scheinheiligkeit von Tierqu�lern, die mit dem Anspruch besonderer Religiosit�t - christlich, j�disch, moslemisch - daher daherkommen, aufdecken.

Es ist vorauszusehen, dass die Zuger Gerichte im vornherein auf der Seite ihrer Kirche stehen werden und dass unsere Beweise wie schon im Fall Kloster Fahr �berhaupt nicht zur Kenntnis genommen werden. Schon im Mittelalter gingen Kirche und Staat vereint gegen unbequeme Kritiker vor. Daran hat sich offensichtlich bis heute wenig ge�ndert. Daf�r unterst�tzen immer mehr tierliebende Menschen den VgT mit Spenden, und sparen sich daf�r die Kirchensteuer ein, indem sie aus dieser gegen�ber unseren Mitgesch�pfen so hartherzigen Kirche austreten.

Erwin Kessler, Pr�sident VgT


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