11. Januar 1999

Klosters Heiligkreuz, Cham:

Klosterk�he zwangsweise im Z�libat

 Im Landwirtschaftsbetrieb des Klosters Heiligkreuz wurde bisher der Muni wie ein unschuldig zu einer lebensl�nglichen Kettenhaft Verurteilter gehalten (siehe www.vgt.ch/news/981012.htm). Das kr�ftige Tier, das von Natur aus ein Weidetier ist, verbrachte den gr�ssten Teil seines Lebens an einer kurzen Kette zur Bewegungslosigkeit verurteilt. Das Kloster hat den Vorschlag des VgT, eine Laufbucht einzurichten, was ganz einfach und mit minimalen Kosten m�glich w�re, stur abgelehnt und ist stattdessen - wie uns der Rechtsanwalt des Klosters mitteilte - zur k�nstlichen Besamung �bergegangen. Mit anderen Worten: die Tierqu�lerei mit Munis wird einfach an die Besamungsstationen delegiert, wo die Munis v�llig tierverachtend gehalten werden (Anbindehaltung mit zeitweiser Zwangsbewegung in einem mechanischen Karusell). Ob das den K�hen jetzt aufgezwungene Z�libat eine Folge der traditionellen Unterdr�ckung des Sextriebes durch die christliche Kirche oder der verbreiteten christlichen Unf�higkeit ist, Tiere als beseelte Mitgesch�pfe Gottes zu anerkennen, anstatt sie als Ausbeutungsobjekte zu betrachten, in falsch verstandener Auslegung von "Macht euch die Erde untertan"? 


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