13. Januar 1998

Aufruf an die Bevlkerung:
Illegales Schchten zum Ende des moslemischen Fastenmonats Ramadan

Am 18. Januar geht der moslemische Fastenmonat Ramadan zu Ende, was regelmssig mit Festessen gefeiert wird. Erfahrungsgemss finden dabei auch private Schlachtungen von Schafen statt, hauptschlich durch Trken. Dabei werden die Tiere traditionell ohne Betubung durch Aufschneiden des Halses und Ausbluten-Lassen geschchtet. Dies geschieht in Hinterhfen, Garagen, ja sogar auf Balkonen und in Badewannen.  

Dass die Tiere derart qualvoll geschlachtet werden hat bei den Trken nicht in erster Linie einen religisen Hintergrund, sondern erfolgt meistens aus praktischen Grnden, weil beim privaten Schlachten die technischen Mglichkeiten fr ein fachgerechtes Betuben fehlen. Nach schweizerischem Waffenrecht drfen Trken keine Waffen kaufen. Ein Messer hingegen findet sich in jedem Haushalt. So wird halt einfach wie in Urzeiten durch Aufschneiden des Halses geschlachtet. Hauptmotiv dieses illegalen Schchtens ist die preisgnstige Fleischbeschaffung durch Do-it-yourself-Schlachtungen. 

Wir rufen die Bevlkerung zur Wachsamkeit auf gegen dieses grausame Treiben. Alarm ist bereits dann angezeigt, wenn festgestellt wird, dass kurz vor Ramadan-Ende (um den 18. Januar herum) pltzlich einzelne Schafe angeschafft werden von Trken, die sonst keine Schafe halten. Da die Voraussetzungen fr eine gesetzeskonforme Schlachtung meistens fehlen, sollte bei solchen Beobachtungen sofort die Polizei oder das kantonale Veterinramt alarmiert werden. Bitte informieren Sie auch den VgT ber solche Anzeigen, damit wir berprfen knnen, ob die zustndigen Behrden pflichtgemss einschreiten. Leider getrauen sich viele Beamte aus Angst vor dem Antirassismus-Maulkorbgesetz nicht, gegen illegales Schchten vorzugehen.  

Die trkischen Metzgereien in der Schweiz akzeptieren das Schchtverbot mehrheitlich, weil das Betuben der Tiere vor dem Schlachten nicht gegen die moslemischen Religionsvorschriften verstsst. Hingegen neigen trkische Metzger dazu, nur ungengend zu betuben, aus dem falschen "religisen" Glauben, die Tiere drften beim Ausbluten nicht schon tot sein. So haben wir beobachtet, dass Elektrobetubungszangen zu kurz angesetzt wurden oder zu schwache Bolzenschussmunition verwendet wird, wobei die Tiere nicht vollstndig betubt werden oder vor dem Ausbluten wieder aus der Betubung erwachen.  

Dass auf die Tierrzte und Tierschutzbeamten kein Verlass ist im Kampf gegen illegales Schchten, zeigt der Fall des Prsidenten der Schweizerischen Tierrztegesellschaft.


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