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Ethik gegenüber dem Menschen und Rohheit gegenüber dem Tier sind zwei Verhaltensweisen, die sich nicht vereinbaren lassen. Erwin Kessler im Buch «Tierfabriken in der Schweiz», Orell Füssli Verlag


Erlaubte Tierquälerei:
Kastration ohne Narkose - aus dem Gruselkabinett der landwirtschaftlichen Tierhaltung

von Erwin Kessler

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Nach Artikel 11 des Tierschutzgesetzes dürfen “schmerzverursachende Eingriffe” an Tieren nur von einem Tierarzt unter allgemeiner oder örtlicher Betäubung vorgenommen werden. Aber auch diese Tierschutzvorschrift bleibt toter Buchstabe. Die Kastration erfolgt “blutig” oder “unblutig”. Bei der blutigen Methoden wird der Hodensack aufgeschnitten und die Hoden mit der Zange abgeklemmt - alles bei vollem Be- wusstsein. Die “unblutige” Methode ist nicht weniger grausam: Sämtliche Gefässe, die zum Hoden führen, werden mit einer flachen Zange gequetscht oder es werden Gummiringe um den Hodensackhals gespannt, so dass die Blutzirkulation unterbunden wird und die Hoden samt Hodensack absterben.

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In einem Artikel im “Landfreund” heisst es: “Beim Anlegen der Burdizzo-Zange muss man gut aufpassen, dass nicht zuviele Hodensackhaut mitgequetscht wird, weil sonst der ganze Hodensack unter grossen Schmerzen für das Tier abstirbt.” Weiter wird empfohlen: “Die Normalkastration bei Ferkeln wird am bestem vom dritten Lebenstag bis gegen Ende der ersten Lebenswoche durchgeführt. Der Vorteil ist, dass die Tiere besser eingefangen und mit etwas Geschick ohne Hilfsperson gehalten und kastriert werden können.” Mit anderen Worten: es empfiehlt sich, diese Brutalität an Säuglingen vorzunehmen, weil sich diese noch nicht so gut wehren können. Die Rücksicht auf die Tiere ist umwerfend; die Zeitschrift “Landfreund” warnt: “Bevor Ferkel kastriert werden, ist es ratsam, abzuklären, ob sie gesund sind, denn die Kreislaufbelastung während der Kastration ist erheblich, und durch Durchfall und Hautinfektionen können nach dem Eingriff Wundinfektionen entstehen.” Der rücksichtsvolle Bauer wird also nur solche Tiere kastrieren, welche die Tortur wahrscheinlich überleben. Das nennt die Agro-Lobby dann Tierschutz, obwohl es eigentlich nur ein wirtschaftlicher Verlustschutz ist. Das hindert die Bauern-Politiker aber nicht daran, immer wieder öffentlich zu behaupten, die Bauern hätten ihre Tiere gern und nur gut gehaltene Tiere würden eine gute Leistung erbringen. Es braucht wohl noch manchen “Brunch auf dem Bauernhof” bis die Öffentlichkeit daran glaubt, dass Operationen ohne Narkosen zu einer guten Haltung gehören.

Jährlich werden in der Schweiz rund 1,5 Millionen Ferkelmit dem Messer oder einer Rasierklinge grausam kastriert. Dazu kommen noch viele Kälber, Schafe, Ziegen und Kaninchen.
Das Kastrieren bleibt auch in der revidierten Tierschutz-Verordnung erlaubt. Die Begründung der Abteilung Tierhalterschutz, pardon: Tierschutz, aus dem Departement Delamuraz: "Die Kastration ist ein schmerzhafter Eingriff, eine Betäubung wäre aber besonders bei Ferklen wegen der grossen Anzahl Tiere, an denen der Eingriff vorgenommen wird, mit erheblichem Aufwand verbunden." - wahrlich ein völlig überzeugendes Argument, insbesondere, wenn man bedenkt, dass das Kastrieren an sich unnötig ist und deshalb in der EU kaum mehr praktiziert wird (Seit dem 1. Januar 1993 ist in der EU die Ebermast erlaubt).


So werden Sie von den Medien hinters Licht geführt:
Was Konsumenten über Kebab nicht wissen dürfen

von Erwin Kessler

Aus Angst vor dem Anti-Rassismus-Gesetz verschweigen Ihnen Fernsehen, Radio und sämtliche Zeitungen, dass Sie an türkischen KEBAB-Ständen Schächt-Fleisch erhalten, das heisst Fleisch von Tieren, welche aus einem krankhaften religiösen Wahn heraus auf grausame Weise geschlachtet werden (siehe dazu VN1995-6, VN1995-7).
Keine einzige Zeitung, weder Radio noch Fernsehen wollten unsere eindeutigen Beweise und Videoaufnahmen sehen, die belegen, dass an türkischen Kebab-Ständen Fleisch von Kälbern und Schafen verkauft wird, die illegal und grausam geschächtet worden sind. Wie allgemein im Tierschutz, unternehmen die Behörden nichts dagegen.

Trauen Sie Zeitungen, Radio und Fernsehen nicht. Abonnieren sie die "Tierschutz-Nachrichten", um über das informiert zu sein, was Ihre Tages-Zeitung, Radio und Fernsehen verschweigen.

Der als tierschutzfeindlich berüchtigte basellandschaftliche Kantonstierarzt und Präsident der Schweizerischen Gesellschaft der Tierärzte, Dr Sigfried, antwortete auf eine Anzeige gegen eine türkische Schächt-Metzgerei (die dank der Hartnäckigkeit von Tierschützern inzwischen doch noch gerichtlich verurteilt wurde):
«Wenn Türken schlachten, impliziert das nicht, das sie auch schächten. Die immer wieder gegen türiksiche Metzgereien in versteckter, aber auch offener Form unterstellte Anschuldigung, es werde Schächten praktiziert, entbehrt jeder Grundlage. Die Kontrolle der Fleischschauorgane ist sehr exakt und würde solche Widerhandlungen unverzüglich aufdecken...»
Bei einer Razzia der Polizei, die trotz diesem Trottel von einem Kantonstierarzt zustande kam, wurde der Türke auf frischer Tat beim Schächten überrascht.


Auch englische Tierschützer und Juden im Streit über das tierquälerische Schächten

von Erwin Kessler

Die Engländer sind bekanntlich ein Volk, in dem Toleranz traditionell einen hohen Stellenwert hat. Aber die Engländer sind nicht so dumm, falsche Toleranz zu üben, wo Lebewesen grausam gequält werden. Die "Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals" (RSPCA), die bedeutendste englische Tierschutzorganisation, hat kürzlich in einer Tierschutzbroschüre Klartext über das jüdische und moslemische Schächten geschrieben und diese rituelle Schlachtmethode ohne Betäubung als das dargestellt, was es ist: eine "schmerzhafte Peinigung". Es gäbe zwar - so die englische Tierschutzbroschüre - ein "Grundrecht religiöser Gruppen", ihren Glauben "ohne Behinderungen" zu praktizieren. Doch wenn aus diesen Überzeugungen Leiden von Tieren resultiere, müsse dieses Recht relativiert werden. Es sei "doch gewiss nicht unvernünftig, im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und in Anbetracht des gesteigerten Tierschutzbewusstseins in der Öffentlichkeit, zu suggerieren, dass derartige Traditionen verändert werden können."

Diese Kritik der RSPCA am grausamen Schächten deckt sich mit der Kritik des VgT. Wie auch der VgT betont die RSPCA, man wolle keine Konfrontation mit der jüdischen Gemeinschaft, sondern "einen konstruktiven Dialog". Angeregt werde ja nur eine Modifizierung der Schächtmethode (Betäubung vor dem Schlachten), die übrigens von der muslimischen Gemeinschaft akzeptiert worden sei.

Wie hier in der Schweiz, haben sich die das Schächten befürwortenden Juden diesem Dialog auch in England nicht gestellt, sondern mit emotionalen Anschuldigungen gegen die Tierschützer aus dem Schächt- ein Judenproblem gemacht.


Ent-Tarnung: Warum der Ringier-Verlag den VgT bekämpft

von Erwin Kessler

Es ist uns aufgefallen, dass der VgT von den Ringier-Medien (Blick, Sonntags-Blick, Luzerner Neueste Nachrichten, Schweizer Illustrierte, Schweizer Woche) bekämpft wird, seit der VgT öffentlich das grausame Schächten (rituelles Schlachten ohne Betäubung) kritisiert. Wir haben deshalb den Ringier-Verlag um Offenlegung des jüdischen Einflusses auf den Verlag ersucht. Die Antwort wurde uns verweigert. Jetzt haben wir es trotzdem herausgefunden: Der Ringier-Verlag wird tatsächlich von einer jüdischen Führung beherrscht.

Auch der jüdische Rechtsvertreter des Ringier-Verlages, Dr Matthias Schwaibold aus dem Anwaltsbüro Nobel - der an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung die anwesenden VgT-Mitglieder als "braunes Pack" beschimpft hat - hat sich auf Anfrage hin als Jude verheimlicht.

Und da schreien jüdische Kreise - so der jüdische Zürcher Rechtsanwalt S. Feigel in einer Gerichts-eingabe gegen den VgT - Zeter und Mordio, wenn wir feststellen, dass getarnte jüdische Kreise dank ihren Machtpositionen in Wirtschaft und Politik Schächtpropaganda betreiben, indem sie unwahre Verharmlosungen verbreiten und Kritik unterdrücken. Rechtsanwalt Feigel hat in seiner Gerichtseingabe, worin er dem VgT Rassismus vorwirft, seitenweise "Fachinformationen" zum Schächten zitiert - ohne jedoch die Quelle anzugeben (weil jüdische Pseudo-Gutachen zum Schächten wenig Wirkung haben, wenn die jüdische Quelle bekannt wird).

Die Nazis stützten ihre Unmenschlichkeit auf ihren Arier-Wahn; schächtende Juden und Moslems rechtfertigen ihr bestialisches rituelles Schlachten ohne Betäubung mit falsch verstandenen religiösen Vorschriften. In beiden Fällen handelt es sich um einen perversen Wahn, um einen fanatischen Wahnsinn.

Während die Nazi-Greuel Geschichte sind, ist das teuflische Schächten heute noch grausame tägliche Realität - gotteslästernd als religiöse Handlung ausgegeben, obwohl vegetarische Ernährung gesünder ist und weder die jüdische noch die islamische Religion vorschreibt, es müsse Fleisch gegessen werden.

Auch Christen und Anhänger anderer Religionen wurden schon grausam verfolgt und vernichtet. Aber nur gewisse Juden glauben, weil ihr Volk Schlimmes erlitten hat, jegliche Kritik als Antisemitismus tabuisieren zu können und so die Freiheit in Anspruch nehmen zu können, unkritisiert wehrlose Lebewesen auf bestialische Weise umzubringen.

Wären diese Juden und Antirassisten wohl auch einverstanden, aus "religiöser Toleranz" die Menschenfresserei zuzulassen? Oder gilt das Recht, im Namen einer "Religion" Grausamkeiten zu verüben, nur für Juden? Auffallenderweise ist mir nie Rassismus vorgeworfen worden, wenn ich das islamische Schächten kritisierte?


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