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Inhaltsverzeichnis
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Ethik gegenüber dem
Menschen und Rohheit gegenüber dem Tier sind zwei Verhaltensweisen, die sich nicht
vereinbaren lassen. Erwin Kessler im Buch «Tierfabriken
in der Schweiz», Orell Füssli Verlag
Erlaubte Tierquälerei:
Kastration ohne Narkose - aus dem Gruselkabinett der
landwirtschaftlichen Tierhaltung
von Erwin Kessler
Nach Artikel 11 des Tierschutzgesetzes dürfen schmerzverursachende
Eingriffe an Tieren nur von einem Tierarzt unter allgemeiner oder örtlicher
Betäubung vorgenommen werden. Aber auch diese Tierschutzvorschrift bleibt toter
Buchstabe. Die Kastration erfolgt blutig oder unblutig. Bei der
blutigen Methoden wird der Hodensack aufgeschnitten und die Hoden mit der Zange abgeklemmt
- alles bei vollem Be- wusstsein. Die unblutige Methode ist nicht weniger
grausam: Sämtliche Gefässe, die zum Hoden führen, werden mit einer flachen Zange
gequetscht oder es werden Gummiringe um den Hodensackhals gespannt, so dass die
Blutzirkulation unterbunden wird und die Hoden samt Hodensack absterben.
In einem Artikel im Landfreund heisst es: Beim Anlegen der
Burdizzo-Zange muss man gut aufpassen, dass nicht zuviele Hodensackhaut mitgequetscht
wird, weil sonst der ganze Hodensack unter grossen Schmerzen für das Tier abstirbt.
Weiter wird empfohlen: Die Normalkastration bei Ferkeln wird am bestem vom dritten
Lebenstag bis gegen Ende der ersten Lebenswoche durchgeführt. Der Vorteil ist, dass die
Tiere besser eingefangen und mit etwas Geschick ohne Hilfsperson gehalten und kastriert
werden können. Mit anderen Worten: es empfiehlt sich, diese Brutalität an
Säuglingen vorzunehmen, weil sich diese noch nicht so gut wehren können. Die Rücksicht
auf die Tiere ist umwerfend; die Zeitschrift Landfreund warnt: Bevor
Ferkel kastriert werden, ist es ratsam, abzuklären, ob sie gesund sind, denn die
Kreislaufbelastung während der Kastration ist erheblich, und durch Durchfall und
Hautinfektionen können nach dem Eingriff Wundinfektionen entstehen. Der
rücksichtsvolle Bauer wird also nur solche Tiere kastrieren, welche die Tortur
wahrscheinlich überleben. Das nennt die Agro-Lobby dann Tierschutz, obwohl es eigentlich
nur ein wirtschaftlicher Verlustschutz ist. Das hindert die Bauern-Politiker aber nicht
daran, immer wieder öffentlich zu behaupten, die Bauern hätten ihre Tiere gern und nur
gut gehaltene Tiere würden eine gute Leistung erbringen. Es braucht wohl noch manchen
Brunch auf dem Bauernhof bis die Öffentlichkeit daran glaubt, dass
Operationen ohne Narkosen zu einer guten Haltung gehören.
Jährlich werden in der Schweiz rund 1,5 Millionen Ferkelmit dem Messer oder einer
Rasierklinge grausam kastriert. Dazu kommen noch viele Kälber, Schafe, Ziegen und
Kaninchen.
Das Kastrieren bleibt auch in der revidierten Tierschutz-Verordnung erlaubt. Die
Begründung der Abteilung Tierhalterschutz, pardon: Tierschutz, aus dem Departement
Delamuraz: "Die Kastration ist ein schmerzhafter Eingriff, eine Betäubung wäre aber
besonders bei Ferklen wegen der grossen Anzahl Tiere, an denen der Eingriff vorgenommen
wird, mit erheblichem Aufwand verbunden." - wahrlich ein völlig überzeugendes
Argument, insbesondere, wenn man bedenkt, dass das Kastrieren an sich unnötig ist und
deshalb in der EU kaum mehr praktiziert wird (Seit dem 1. Januar 1993 ist in der EU die
Ebermast erlaubt).
So werden Sie von den Medien hinters Licht geführt:
Was Konsumenten über Kebab nicht wissen
dürfen
von Erwin Kessler
Aus Angst vor dem Anti-Rassismus-Gesetz verschweigen Ihnen Fernsehen, Radio und
sämtliche Zeitungen, dass Sie an türkischen KEBAB-Ständen Schächt-Fleisch erhalten,
das heisst Fleisch von Tieren, welche aus einem krankhaften religiösen Wahn heraus auf
grausame Weise geschlachtet werden (siehe dazu VN1995-6, VN1995-7).
Keine einzige Zeitung, weder Radio noch Fernsehen wollten unsere eindeutigen Beweise und
Videoaufnahmen sehen, die belegen, dass an türkischen Kebab-Ständen Fleisch von Kälbern
und Schafen verkauft wird, die illegal und grausam geschächtet worden sind. Wie allgemein
im Tierschutz, unternehmen die Behörden nichts dagegen.
Trauen Sie Zeitungen, Radio und Fernsehen nicht. Abonnieren sie die
"Tierschutz-Nachrichten", um über das informiert zu sein, was Ihre
Tages-Zeitung, Radio und Fernsehen verschweigen.
Der als tierschutzfeindlich berüchtigte basellandschaftliche Kantonstierarzt und
Präsident der Schweizerischen Gesellschaft der Tierärzte, Dr Sigfried, antwortete auf
eine Anzeige gegen eine türkische Schächt-Metzgerei (die dank der Hartnäckigkeit von
Tierschützern inzwischen doch noch gerichtlich verurteilt wurde):
«Wenn Türken schlachten, impliziert das nicht, das sie auch schächten. Die immer wieder
gegen türiksiche Metzgereien in versteckter, aber auch offener Form unterstellte
Anschuldigung, es werde Schächten praktiziert, entbehrt jeder Grundlage. Die Kontrolle
der Fleischschauorgane ist sehr exakt und würde solche Widerhandlungen unverzüglich
aufdecken...»
Bei einer Razzia der Polizei, die trotz diesem Trottel von einem Kantonstierarzt zustande
kam, wurde der Türke auf frischer Tat beim Schächten überrascht.
Auch englische Tierschützer
und Juden im Streit über das tierquälerische Schächten
von Erwin Kessler
Die Engländer sind bekanntlich ein Volk, in dem Toleranz traditionell einen hohen
Stellenwert hat. Aber die Engländer sind nicht so dumm, falsche Toleranz zu üben, wo
Lebewesen grausam gequält werden. Die "Royal Society for the Prevention of Cruelty
to Animals" (RSPCA), die bedeutendste englische Tierschutzorganisation, hat kürzlich
in einer Tierschutzbroschüre Klartext über das jüdische und moslemische Schächten
geschrieben und diese rituelle Schlachtmethode ohne Betäubung als das dargestellt, was es
ist: eine "schmerzhafte Peinigung". Es gäbe zwar - so die englische
Tierschutzbroschüre - ein "Grundrecht religiöser Gruppen", ihren Glauben
"ohne Behinderungen" zu praktizieren. Doch wenn aus diesen Überzeugungen Leiden
von Tieren resultiere, müsse dieses Recht relativiert werden. Es sei "doch gewiss
nicht unvernünftig, im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und in Anbetracht des
gesteigerten Tierschutzbewusstseins in der Öffentlichkeit, zu suggerieren, dass derartige
Traditionen verändert werden können."
Diese Kritik der RSPCA am grausamen Schächten deckt sich mit der Kritik des VgT. Wie auch
der VgT betont die RSPCA, man wolle keine Konfrontation mit der jüdischen Gemeinschaft,
sondern "einen konstruktiven Dialog". Angeregt werde ja nur eine Modifizierung
der Schächtmethode (Betäubung vor dem Schlachten), die übrigens von der muslimischen
Gemeinschaft akzeptiert worden sei.
Wie hier in der Schweiz, haben sich die das Schächten befürwortenden Juden diesem Dialog
auch in England nicht gestellt, sondern mit emotionalen Anschuldigungen gegen die
Tierschützer aus dem Schächt- ein Judenproblem gemacht.
Ent-Tarnung: Warum der Ringier-Verlag den
VgT bekämpft
von Erwin Kessler
Es ist uns aufgefallen, dass der VgT von den Ringier-Medien (Blick,
Sonntags-Blick, Luzerner Neueste Nachrichten, Schweizer Illustrierte, Schweizer Woche)
bekämpft wird, seit der VgT öffentlich das grausame Schächten (rituelles Schlachten
ohne Betäubung) kritisiert. Wir haben deshalb den Ringier-Verlag um Offenlegung des
jüdischen Einflusses auf den Verlag ersucht. Die Antwort wurde uns verweigert. Jetzt
haben wir es trotzdem herausgefunden: Der Ringier-Verlag wird tatsächlich von einer
jüdischen Führung beherrscht.
Auch der jüdische Rechtsvertreter des Ringier-Verlages, Dr Matthias Schwaibold aus dem
Anwaltsbüro Nobel - der an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung die anwesenden
VgT-Mitglieder als "braunes Pack" beschimpft hat - hat sich auf Anfrage hin als
Jude verheimlicht.
Und da schreien jüdische Kreise - so der jüdische Zürcher Rechtsanwalt S. Feigel in
einer Gerichts-eingabe gegen den VgT - Zeter und Mordio, wenn wir feststellen, dass
getarnte jüdische Kreise dank ihren Machtpositionen in Wirtschaft und Politik
Schächtpropaganda betreiben, indem sie unwahre Verharmlosungen verbreiten und Kritik
unterdrücken. Rechtsanwalt Feigel hat in seiner Gerichtseingabe, worin er dem VgT
Rassismus vorwirft, seitenweise "Fachinformationen" zum Schächten zitiert -
ohne jedoch die Quelle anzugeben (weil jüdische Pseudo-Gutachen zum Schächten wenig
Wirkung haben, wenn die jüdische Quelle bekannt wird).
Die Nazis stützten ihre Unmenschlichkeit auf ihren Arier-Wahn; schächtende Juden und
Moslems rechtfertigen ihr bestialisches rituelles Schlachten ohne Betäubung mit falsch
verstandenen religiösen Vorschriften. In beiden Fällen handelt es sich um einen
perversen Wahn, um einen fanatischen Wahnsinn.
Während die Nazi-Greuel Geschichte sind, ist das teuflische Schächten heute noch
grausame tägliche Realität - gotteslästernd als religiöse Handlung ausgegeben, obwohl
vegetarische Ernährung gesünder ist und weder die jüdische noch die islamische Religion
vorschreibt, es müsse Fleisch gegessen werden.
Auch Christen und Anhänger anderer Religionen wurden schon grausam verfolgt und
vernichtet. Aber nur gewisse Juden glauben, weil ihr Volk Schlimmes erlitten hat, jegliche
Kritik als Antisemitismus tabuisieren zu können und so die Freiheit in Anspruch nehmen zu
können, unkritisiert wehrlose Lebewesen auf bestialische Weise umzubringen.
Wären diese Juden und Antirassisten wohl auch einverstanden, aus "religiöser
Toleranz" die Menschenfresserei zuzulassen? Oder gilt das Recht, im Namen einer
"Religion" Grausamkeiten zu verüben, nur für Juden? Auffallenderweise ist mir
nie Rassismus vorgeworfen worden, wenn ich das islamische Schächten kritisierte?
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