VN95-8 Von den Luzerner Neuesten Nachrichten und vom Badener Tagblatt
nicht veröffentlichte Entgegnung zu "Frevel an heiligen Orten" vom 22.7.95:
Kloster Fahr - scheinheiliger Ort
von Erwin Kessler
Es ist nicht zutreffend, dass der Stinkbombenanschlag der Tierbefreiungsfront TBF
auf das Kloster Fahr von Leuten begangen worden ist, "welche dem Verein gegen
Tierfabriken (VgT) zumindest nahestehen". Wahr ist hingegen, dass ich persönlich
diese Aktion als richtig, ja geradezu als notwendig erachte, nachdem die Proteste des VgT
die Klosterleute bisher nicht zur Besinnung bringen konnten.
Das Kloster rechtfertigt seine tierquälerische Haltung der Schweine, Kühe und Kälber
damit, die gesetzlichen Mindestvorschriften seien eingehalten. Abgesehen davon, dass dies
nicht stimmt: Was sind das für scheinheilige Klosterleute, die sich im Umgang mit
Lebewesen nicht von Mitgefühl und Ethik, sondern von ungenügenden gesetzlichen
Mindestvorschriften leiten lassen und dabei schamlos Gesetzeslücken missbrauchen? Es kann
keine Rede davon sein, dass der Stinkbombenprotest einen "Frevel an heiligen
Orten" darstellt. Ein Ort der Tierquälerei kann unmöglich heilig sein. Dazu kommt,
dass gemäss einem jüngsten Urteil des Bezirksgerichtes
Zürich der Einsatz von Stinkbomben in einer Kirche "äquivalent" ist zum
Verteilen von Flugblättern auf der Strasse vor der Kirche. Da letzteres eindeutig erlaubt
und harmlos ist, gilt das nun nach aktueller Gerichtspraxis auch für einen
Stinkbombenanschlag in einer Kirche. Wenn es mit diesem Staat abwärts geht, sind nicht
Tierschützer daran schuld, sondern Gerichte, welche solche Willkürurteile fällen und
eine Kirche, die nichts tut für die leidenden Tiere und sich sogar selbst an diesem
Massenverbrechen gegen die Nutztiere beteiligt.
Inhaltsverzeichnis VN95-8
Startseite VgT
|