VN95-8

TBF-Aktion gegen Kloster Fahr

Am Sonntag, den 16. Juli 1995 führte der "Aargauische Christliche Bauernbund" eine Wallfahrt ins Kloster Fahr durch. Zu diesem Anlass hat die Tier-Befreiungs-Front (TBF) am Vorabend in der Klosterkirche Fahr eine penetrant nach Gekotztem stinkende Flüssigkeit versprüht. Der Gestank solle den Aargauischen Christlichen Tierquäler-Bund sowie Pater Probst und seine Nonnen beim Gottesdienstbesuch daran erinnern, dass die anhaltende klösterliche Tiermisshandlung zum Kotzen ist:
* Ein gewaltsam, durch lebenslängliche Ankettung gefolterter Muni, dem das Minimum an Menschlichkeit - eine Laufbucht - verweigert wird.
* Mutterschweine, welche in den berüchtigten Kastenständen gebären müssen.
* Kälber, die nach der Geburt der Mutter sofort weggenommen und einsam in eine Kälberkiste gesperrt werden.
* Kühe, die mit einem elektrischen "Kuhtrainer" terrorisiert werden.

Die TBF hat sich zu dieser Aktion entschlossen, weil
1. die Flugblattaktionen des VgT bisher diese klösterliche Tierquälerei nicht stoppen konnten,
2. gemäss einem Urteil des Bezirksgerichts Zürich (vgl. "Weltwoche" vom 29. Juni 1995 und VN95-6) der Einsatz von Stinkbomben in einer Kirche "äquivalent" zum Verteilen von Flugblättern auf der Strasse vor der Kirche und damit also legal ist (das Verteilen von Flugblättern ist grundsätzlich immer erlaubt und bedarf keiner Bewilligung). Die TBF hat nun von dieser neuen rechtlichen Möglichkeit für den legalen Einsatz von Stinkbomben Gebrauch gemacht.

Die TBF zeigt sich entschlossen - sollte diese legale Stinkbombenaktion nicht genügen - künftig auch zu illegalen Massnahmen gegen das Kloster Fahr zu greifen, da angesichts der Missachtung des Tierschutzgesetzes durch den Staat ein Rechtsnotstand besteht, der illegale Aktionen nicht nur rechtfertigt, sondern erfordert. Wenn sich der Staat selbst nicht an die Gesetze hält, kann man angesichts der fortdauernd leidenden Tiere auch nicht von Tierschützern erwarten, dass sie Gesetze respektieren anstatt den Tieren zu helfen.


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