Verantwortlich f�r diese erneute politische Willk�r gegen den VgT sind folgende
Richter: Obergerichtspr�sident Thomas Zweidler (CVP), Oberrichterin Elisabeth
Th�rer (FDP), Oberrichter Fran�ois Reinhard (SVP), Vizegerichtspr�sident am
Bezirksgericht M�nchwilen Ren� Lenherr.
Das Bezirksgericht M�nchwilen (Pr�siden Alex Frei, Vizepr�sident Lenherr) und das
Thurgauer Obergericht entscheiden aus politischen Gr�nden grunds�tzlich immer gegen den
VgT - Recht und Gesetz spielen dabei keine Rolle. Nun ist diese Willk�r sogar dem
Bundesgericht, das notorisch gegen den VgT eingestellt ist, zu weit gegangen. Mit Datum
vom 23. Dezember, zugestellt am 30. Dezember, hat es eine Beschwerde des VgT gutgeheissen.
Das Kloster Fahr muss einmal mehr die Gerichtskosten �bernehmen und den VgT
entsch�digen. Soeben ist nun die Urteilsbegr�ndung eingetroffen.
Das Kloster Fahr f�hrt eine ganze Serie von Gerichtsverfahren gegen den VgT mit dem
Ziel, dessen Kritik an der kl�sterlichen Tierhaltung zu verbieten. Im vorliegenden Fall
machte das Kloster in einem Betreibungsverfahren gegen den VgT eine Parteientsch�digung
geltend, gest�tzt auf ein Urteil des Aargauer Obergerichtes, das noch gar nicht
rechtskr�fig war und inzwischen vom Bundesgericht - zum zweiten mal! - aufgehoben wurde.
Inzwischen ist jenes Aargauer Willk�r Urteil vom Bundesgericht aufgehoben worden, und
zwar zum zweiten mal, nachdem es aufgrund eines fr�heren Bundesgerichtsentscheides
revidiert werden musste!
Die Aargauer Medien, die grunds�tzlich nur negativ �ber den VgT berichten, haben diesen
Erfolg des VgT vor Bundesgericht gegen die Aargauer Willk�rjustiz v�llig unterdr�ckt.
Der VgT wird diese einseitige Manipulation der �ffentlichen Meinung durch die Aargauer
Medien durch Verteilen der "VgT-Nachrichten" in alle Briefk�sten im Kanton
Aargau bekannt machen.
Obwohl im Fall des j�ngsten Bundesgerichtsentscheides das Aargauer Urteil bez�glich
der Kostenregelung nicht rechtskr�ftig war, hiess Vizepr�sident Lenherr vom
Bezirksgericht M�nchwilen das Rechts�ffnungsbegehren des Klosters gut. Auf die
rechtlichen Ausf�hrungen des VgT ging er gar nicht ein. Das Obergericht (in der
Zusammensetzung: Obergerichtspr�sident Zweidler, Oberrichterin Elisabeth Th�rer,
Oberrichter Fran�ois Reinhard) best�tigte das Willk�r-Urteil aus M�nchwilen, ebenfalls
ohne auf die Rekursbegr�ndung einzugehen (so arbeitet der Politfilz zusammen). Erst vor
Bundesgericht erhielt der VgT nun Recht: seine Willk�rbeschwerde wurde vollumf�nglich
gutgeheissen. Es braucht eine massive kantonale Unrechtsprechung, bis das Bundesgericht
Willk�r anerkennt; weniger als 10 % aller Willk�rbeschwerden werden vom Bundesgericht
gutgeheissen. Umso bedeutender ist, dass der VgT nun zum dritten mal hintereinander beim
Bundesgericht mit einer Willk�rbeschwerde durchdrang. Dies zeigt den skandal�s weit
getriebenen politischen Missbrauch der Justiz zur Bek�mpfung des VgT mit aller
Deutlichkeit, und wird nun hoffentlich noch mehr B�rgern im Thurgau die Augen �ffnen,
wie der Politfilz hierzulande funktioniert. Und das Kloster Fahr sollte nun endlich
einsehen, dass das viele Geld, das seine Prozessiererei gegen den VgT kostet, besser
investiert w�re in einer vorbildlich artgerechten Nutztierhaltung, an der sich Mensch und
Tier freuen k�nnten. Das Kloster hat bis heute mehr Geld ausgegeben f�r Gerichts- und
Anwaltskosten als eine tierfreundliche Anpassung der Stallungen kosten w�rden, und der
Maulkorb-Prozesse ist noch lange nicht am Ende, denn das Kloster hat bis heute keinerlei
Einsicht gezeigt und mehrere Versuche des VgT zu einer friedlichen Einigung nicht
beantwortet.
Anmerkung:
Das Bundesgericht, welches aus politischen Gr�nden systematisch gegen den VgT
urteilt (www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm),
gibt ihm hie und da in Nebenverfahren Recht, um den Anschein von
Rechtstaatlichkeit zu wahren. Diese Methode der Willk�rjustiz war schon
Pestalozzi aufgefallen; er formulierte das so: "In den Abgr�nden des Unrechts
findest du immer die gr�sste Sorgfalt f�r den Schein des Rechts."
Weiteres zum Maulkorb-Prozess Kloster Fahr:
www.vgt.ch/doc/fahr