4. Februar 1999

Maulkorb-Prozess Kloster Fahr gegen VgT:

VgT gewinnt vor Bundesgericht
gegen Willk�r-Urteil des Thurgauer Obergerichtes

Im soeben zugestellten begr�ndeten Urteil stellt das Bundesgericht Widerspr�chlichkeit und Willk�r im Urteil des Thurgauer Obergerichtes und des Bezirksgerichtes M�nchwilen fest.

Verantwortlich f�r diese erneute politische Willk�r gegen den VgT sind folgende Richter: Obergerichtspr�sident Thomas Zweidler (CVP), Oberrichterin Elisabeth Th�rer (FDP), Oberrichter Fran�ois Reinhard (SVP), Vizegerichtspr�sident am Bezirksgericht M�nchwilen Ren� Lenherr.

Das Bezirksgericht M�nchwilen (Pr�siden Alex Frei, Vizepr�sident Lenherr) und das Thurgauer Obergericht entscheiden aus politischen Gr�nden grunds�tzlich immer gegen den VgT - Recht und Gesetz spielen dabei keine Rolle. Nun ist diese Willk�r sogar dem Bundesgericht, das notorisch gegen den VgT eingestellt ist, zu weit gegangen. Mit Datum vom 23. Dezember, zugestellt am 30. Dezember, hat es eine Beschwerde des VgT gutgeheissen. Das Kloster Fahr muss einmal mehr die Gerichtskosten �bernehmen und den VgT entsch�digen. Soeben ist nun die Urteilsbegr�ndung eingetroffen.

Das Kloster Fahr f�hrt eine ganze Serie von Gerichtsverfahren gegen den VgT mit dem Ziel, dessen Kritik an der kl�sterlichen Tierhaltung zu verbieten. Im vorliegenden Fall machte das Kloster in einem Betreibungsverfahren gegen den VgT eine Parteientsch�digung geltend, gest�tzt auf ein Urteil des Aargauer Obergerichtes, das noch gar nicht rechtskr�fig war und inzwischen vom Bundesgericht - zum zweiten mal! - aufgehoben wurde. Inzwischen ist jenes Aargauer Willk�r Urteil vom Bundesgericht aufgehoben worden, und zwar zum zweiten mal, nachdem es aufgrund eines fr�heren Bundesgerichtsentscheides revidiert werden musste! Die Aargauer Medien, die grunds�tzlich nur negativ �ber den VgT berichten, haben diesen Erfolg des VgT vor Bundesgericht gegen die Aargauer Willk�rjustiz v�llig unterdr�ckt. Der VgT wird diese einseitige Manipulation der �ffentlichen Meinung durch die Aargauer Medien durch Verteilen der "VgT-Nachrichten" in alle Briefk�sten im Kanton Aargau bekannt machen.

Obwohl im Fall des j�ngsten Bundesgerichtsentscheides das Aargauer Urteil bez�glich der Kostenregelung nicht rechtskr�ftig war, hiess Vizepr�sident Lenherr vom Bezirksgericht M�nchwilen das Rechts�ffnungsbegehren des Klosters gut. Auf die rechtlichen Ausf�hrungen des VgT ging er gar nicht ein. Das Obergericht (in der Zusammensetzung: Obergerichtspr�sident Zweidler, Oberrichterin Elisabeth Th�rer, Oberrichter Fran�ois Reinhard) best�tigte das Willk�r-Urteil aus M�nchwilen, ebenfalls ohne auf die Rekursbegr�ndung einzugehen (so arbeitet der Politfilz zusammen). Erst vor Bundesgericht erhielt der VgT nun Recht: seine Willk�rbeschwerde wurde vollumf�nglich gutgeheissen. Es braucht eine massive kantonale Unrechtsprechung, bis das Bundesgericht Willk�r anerkennt; weniger als 10 % aller Willk�rbeschwerden werden vom Bundesgericht gutgeheissen. Umso bedeutender ist, dass der VgT nun zum dritten mal hintereinander beim Bundesgericht mit einer Willk�rbeschwerde durchdrang. Dies zeigt den skandal�s weit getriebenen politischen Missbrauch der Justiz zur Bek�mpfung des VgT mit aller Deutlichkeit, und wird nun hoffentlich noch mehr B�rgern im Thurgau die Augen �ffnen, wie der Politfilz hierzulande funktioniert. Und das Kloster Fahr sollte nun endlich einsehen, dass das viele Geld, das seine Prozessiererei gegen den VgT kostet, besser investiert w�re in einer vorbildlich artgerechten Nutztierhaltung, an der sich Mensch und Tier freuen k�nnten. Das Kloster hat bis heute mehr Geld ausgegeben f�r Gerichts- und Anwaltskosten als eine tierfreundliche Anpassung der Stallungen kosten w�rden, und der Maulkorb-Prozesse ist noch lange nicht am Ende, denn das Kloster hat bis heute keinerlei Einsicht gezeigt und mehrere Versuche des VgT zu einer friedlichen Einigung nicht beantwortet.

Anmerkung:
Das Bundesgericht, welches aus politischen Gr�nden systematisch gegen den VgT urteilt (www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm), gibt ihm hie und da in Nebenverfahren Recht, um den Anschein von Rechtstaatlichkeit zu wahren. Diese Methode der Willk�rjustiz war schon Pestalozzi aufgefallen; er formulierte das so: "In den Abgr�nden des Unrechts findest du immer die gr�sste Sorgfalt f�r den Schein des Rechts."

Weiteres zum Maulkorb-Prozess Kloster Fahr: www.vgt.ch/doc/fahr
 


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