14. Juli 1999 

Kl�ster Fahr und Einsiedeln:
VgT geht erneut vors Bundesgericht

In der tiersch�tzerischen Auseinandersetzungen zwischen dem VgT und dem Kloster Fahr, das dem Kloster Einsiedeln untersteht, ist es zu mehreren Gerichtsverfahren gekommen. Das Kloster hat weit mehr Geld f�r seine Prozesse ausgegeben, als f�r eine tierfreundliche Anpassung seiner Tierhaltung n�tig w�re. Die h�ngigen Gerichtsverfahren:

1. Kundgebungsverbot auf �ffentlichem Grund in der Umgebung des Klosters Fahr. Zur Zeit zum dritten mal vor dem Aargauer Obergericht h�ngig, nachdem das Bundesgericht das Obergerichtsurteil zweimal wegen Willk�r aufgehoben hat.

2. Kundgebungsverbot auf �ffentlichem Grund in der Umgebung des Klosters Einsiedeln. Zur Zeit vor dem Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte (EGMR) h�ngig.

3. Ein haltloses Betreibungsverfahren des Klosters Fahr gegen VgT hat das Kloster vor dem Bundesgericht verloren.

4. Summarisches totale Kritikverbot an den Kl�stern Fahr und Einsiedeln. Zur Zeit vor dem EGMR h�ngig.

5. Strafuntersuchung gegen den Betriebsleiter des Klosters Fahr wegen N�tigung gegen eine VgT-Aktivistin. Vor Bezirksanwaltschaft Z�rich h�ngig.

6. Mehrere Strafuntersuchung gegen Erwin Kessler wegen angeblicher Verletzung des richterlichen Maulkorbes. Vor Bezirksanwaltschaft h�ngig.

7. Strafuntersuchung gegen mehrere VgT-Mitglieder wegen angeblichem Hausfriedensbruch in den Stallungen des Klosters Fahr. Zur Zeit vor Bezirksanwaltschaft h�ngig.

8. Maulkorbprozess Kloster Fahr gegen VgT.

Dieser Maulkorbprozess ist gem�ss einem soeben eingetroffenen Entscheid des Aargauer Obergerichtes infolge Klager�ckzuges beendet worden. Am 7. Mai 1999 fand vor dem Aargauer Obergericht die Hauptverhandlung statt. Unter dem Druck der vom VgT vorgelegten Beweise hat h�chstwahrscheinlich eine geheime Absprache zwischen dem Gericht und dem Anwalt des Klosters stattgefunden, aufgrund der das Kloster die Klage zur�ckzog, um das voraussehbar zugunsten des VgT ausfallende Beweisverfahren abzuklemmen. Im Erledigungsbeschluss wirft das Obergericht nun dem VgT - einmal mehr ohne Beweisverfahren und ohne dass sich der VgT dazu �ussern konnte! - vor, durch unkorrektes Verhalten das Verfahren provoziert zu haben, und auferlegte ihm die H�lfte der Kosten - ein bei einem Klager�ckzug h�chst willk�rlicher Kostenentscheid. So etwas k�nnte allenfalls in einem aussergerichtlichen Vergleich vereinbart werden; dazu ist es aber nicht gekommen. Der VgT hat heute staatsrechtliche Beschwerde erhoben und wird den Fall n�tigenfalls vor den Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte ziehen.  

Dieser Komplott zwischen der Aargauer Justiz und dem Kloster bringt den VgT nun erneut auf die Barrikaden. Wie zu Zeiten Robin Hood's gilt es, die Wehrlosen und Schwachen - heute die Tiere - gegen die korrupte Obrigkeit aus Staat und Kirche zu sch�tzen. 

Das Kloster hat seinen Klager�ckzug �ffentlich mit Unwahrheiten begr�ndet und den Eindruck erweckt, dieser beruhe auf einer entsprechenden Abmachung mit dem VgT. Davon kann keine Rede sein! Es handelt sich denn auch nicht um einen Vergleich, sondern um einen einseitigen, auch f�r den VgT v�llig �berraschenden Klager�ckzug. Indem sich das Kloster sogar noch mit diesem Klager�ckzug aus berechtigter Angst vor dem Beweisverfahren und einer gerichtlichen Niederlage als zu Unrecht kritisiert darstellt, hat es erneut seine anhaltende Uneinsichtigkeit bewiesen.  

Dazu kommt, dass das Kloster nach wie vor nicht bereit ist, mit dem VgT �ber weitere Verbesserungen der Tierhaltung zu sprechen (Abschaffung der Kastenst�nde f�r Mutterschweine, Abschaffung des elektrischen Kuhtrainers, Abschaffung der K�lber-Einzelboxen) und die Auseinandersetzung g�tlich und f�r das Kloster ehrbar zu beenden. Ein Vorschlag des VgT zu Gespr�chen und einer endg�ltigen, friedlichen Beilegung des Konfliktes ist vom Kloster am 21. Juni 1999 erneut zur�ckgewiesen worden. Damit hat das Kloster einer friedlichen Beilegung des Konfliktes - von dem auch die Tiere profitieren m�ssten! - die Grundlage entzogen. Der VgT wird deshalb erneut auf die Barrikaden gehen. Eine solche - unverbesserliche - Einstellung zum Tier in einem Kloster muss �ffentlich gemacht werden. 

Die n�chste Ausgabe der VgT-Nachrichten wird im ganzen Kanton Aargau gestreut und ausf�hrlich �ber den Maulkorbprozess und �ber die tiersch�tzerische Kritik am Kloster Fahr berichten, samt Beweisen und Abbildungen (jetzt schon im Internet unter http://www.vgt.ch/vn/9905/fahr.htm).


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