22. Juli 1999
Wer zum Spass Kaninchen in K�sten h�lt, ist ein Tierqu�ler, denn Kaninchen sind von Natur aus Lauf- und Grabtiere, die ein Freigehege brauchen. Wenn aber die tierqu�lerischen K�sten sogar noch die gesetzlichen Mindestmasse unterschreiten, dann gibt es kein Pardon und auch keine Ermahnung, sondern direkt eine Strafanzeige. So k�rzlich in M�nchwilen, wo mit einem Strafverfahren eine Verbesserung erzwungen wurde. Das junge Ehepaar hielt seine Kaninchen in einem d�steren Schopf in kleinen Einzelabteilen, wo sich die in Isolationshaft gehaltenen Tiere nur um ihre eigene Achse drehen konnten. Gegen�ber der Polizei sagten diese Hobby-Tierqu�ler aus, die Tierschutzvorschriften nicht zu kennen. VgT-Mitglieder in der Nachbarschaft hatten der VgT-Gesch�ftsstelle Meldung gemacht, worauf eine Strafanzeige erfolgte.
Informationen �ber artgerechte Kaninchenhaltung im Internet unter
http://www.vgt.ch/vn/9803/vn98-3.htm
(c) Verein
gegen Tierfabriken Schweiz
Technische M�ngel (nichtfunktionierende Links, Text-Fehler etc) bitte an den Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/news/990722.htm