19. August 1999 

Kundgebungsverbot Kloster Fahr und Kloster Einsiedeln:

Jetzt zum dritten mal an das Bundesgericht!

Schon zweimal hat das Bundesgericht das Kundgebungsverbot des Aargauer Obergerichtes wegen Willk�r aufgehoben und das Kloster Fahr musste dem VgT 6000 Franken Entsch�digung zahlen und 4000 Franken Gerichtskosten tragen. Weil das dritte Urteil nicht weniger willk�rlich ist, geht der VgT nun zum dritten mal vor das Bundesgericht (Beschwerdeschrift).

Willk�r ist die schlimmste Form von Fehlurteilen. Willk�r heisst krass rechtswidrig, schlichtweg unhaltbar. Es braucht krasse Rechtswidrigkeiten, bis das Bundesgericht Willk�r feststellt. �ber 90 Prozent aller Willk�rbeschwerden an das Bundesgericht werden abgewiesen. Nun hat das Bundesgericht im gleichen Verfahren zweimal hintereinander Willk�rbeschwerden des VgT gegen Urteile des Aargauer Obergerichtes gutgeheissen, darin heisst es zum Beispiel:

"Das Obergericht hat keine stichhaltigen Gr�nde f�r sein Abweichen von diesen unumstrittenen Prozessrechtsgrunds�tzen genannt und ist damit in Willk�r verfallen."
"Der angefochtene Entscheid krankt sodann an einem Widerspruch..."
"Willk�r liegt vor, wenn - wie hier - der Entscheid an Widerspr�chen krankt, auf offenkundig aktenwidrigen Feststellungen beruht oder einseitig einzelne Tatsachen ber�cksichtigt und andere, die Gegenteiliges nahelegen k�nnten, ausser Betracht l�sst." 

Ein solches Nichtfunktionieren des kantonalen Gerichtswesens m�sste in einer freiheitlichen Presse in einer gesunden freiheitlich-demokratischen Gesellschaft einen Aufschrei ausl�sen, doch im Kanton Aargau geschah im vergangenen Dezember, als diese zweite h�chstrichterliche Gutheissung einer Willk�rbeschwerde bekannt wurde, das Gegenteil: Unterdr�ckung der peinlichen Schelte aus Lausanne in den kantonalen Medien. Vom kantonalen Politfilz derart gedeckt, versuchte das Obergericht nun ein drittes mal ein politisches Willk�rurteil gegen den VgT und zugunsten des Klosters. Kirch und Staat arbeiteten schon immer nach Grundsatz zusammen: eine Hand w�scht die andere. 

Verantwortlich f�r dieses Willk�rurteil sind die Oberrichter Hauser(CVP), M�ller(SP) und Fehr (FDP).  


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