1. Oktober 1999
Serbische Gr�uteltaten an Tieren im Kosov: die Antwort des serbischen Konsulates
Auf unser Schreiben vom 24. September hat uns das serbische Konsulat (das sich immer noch "jugoslawisches" Konsulat nennt) folgendes geantwortet:
Herr Kessler,
Wir haben Ihren h�chst beleidigenden Brief erhalten. Glauben Sie, dass es ein Konsulat
g�be, unabh�ngig welchen Landes, welches Ihnen ein Visum erteilen w�rde nach einem
Brief solchen Inhaltes. Sie haben sich an uns gewendet und uns als Serbisches
Generalkonsulat (Ex -jugoslawisch) bezeichnet, wobei Sie die serbische Provinz Kosovo zur
Republik ernannt haben. Es ist uns unbegreiflich, dass eine Person Ihrer Bildung so
uninformiert sein kann. Der Inhalt Ihres ganzen Briefes zeigt Ihre B�sartigkeit und als
solcher sind Sie in Jugoslawien nicht willkommen. Falls Sie, wirklich ein Humanist sein
sollten und nicht ein verheissungsvoller Politiker, w�re zu empfehlen sich vorerst
genauer zu informieren, bevor Sie sich das Recht nehmen jemanden oder etwas eigenwillig zu
beschuldigen. Es m�ge Ihnen dabei ein wenig das Weisse Buch in der Beilage behilflich
sein. An Stelle von Ihrem ,,mit freundlichen Gr�ssen", was als Heuchelei zu
verstehen ist, darf ich Ihnen mitteilen, dass wir in Zukunft Ihre unangemessenen Briefe
nicht mehr beantworten werden.
Generalkonsul Dr iur Radovan Milovanovic
Darauf schrieben wir folgende Anwort:
Herr Milovanovic,
es ist tats�chlich unangemessen, Verbrecher gegen die Menschlichkeit freundlich zu
gr�ssen. Ich nehme deshalb meine freundlichen Gr�sse wunschgem�ss zur�ck. Die beiden
dicken weissen B�cher �ber angebliche "Verbrechen der Nato", in welchen die
Bombardierung zivilier Ziele im Kosovo behandelt werden, liegen bereits beim Altpapier.
Ich finde es richtig, dass die Verbrecher gegen die Menschlichkeit aus dem Kosovo
hinausgebomt und der Nachschub aus Serbien ebenfalls bombardiert wurde.
Ohne freundliche Gr�ss
Dr Erwin Kessler, Pr�sident VgT
(c) Verein
gegen Tierfabriken Schweiz
Technische M�ngel (nichtfunktionierende Links, Text-Fehler etc) bitte an den Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/news/991001.htm