8. November 1999

Offener Brief an das Kloster Fahr

wir lehnen Ihr Gesuch um Gegendarstellung zu unserem Bericht �ber die Gerichtsverhandlung vor dem Obergericht in den VN99-5 ab, da es den gesetzlichen Anforderungen an Gegendarstellungen nicht gen�gt.

Im �brigen bin ich nach wie vor der Meinung, dass es bessere, einfachere und kosteng�nstigere M�glichkeiten zur Beendigung des Konfliktes gibt, die auch dem Ansehen des Klosters weit f�rderlicherer w�ren, als eine �ffentliche Auseinandersetzung anl�sslich von Gerichtsverfahren, �ber die wir weiterhin ausf�hrlich berichten werden. Ich empfehle Ihnen deshalb, Ziffer 4 in Ihrem Schreiben vom 21. Juni 1999 zu �berdenken, der lautete:

Verhandlungen mit Ihnen �ber die Tierhaltung sind nicht n�tig. Das Kloster Fahr achtet die W�rde des Tieres und tr�gt auch den Entwicklungen im Tierschutz angemessen Rechnung.

Nachdem im vergangenen Sommer im kl�sterlichen Schweinestall eine Verschlechterung gegen�ber dem gerichtlichen Augenschein festgestellt wurde (wie in den VN99-5 dargelegt), sind die Voraussetzungen f�r unseren freiwilligen Verzicht auf weitere Kampagnen nicht mehr erf�llt, weshalb wir diesen f�r beendet erkl�rt haben.

Kastenst�nde f�r Mutterschweine, Einzelhaft f�r junge K�lber und Elektrisiervorrichtungen im Kuhstall sind mit der W�rde des Tieres ganz sicher nicht vereinbar und tragen auch den Entwicklungen im Tierschutz nicht angemessen Rechnung.

 

Aktuell zum Thema: Forum-Beitrag vom 8. November 1999


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