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Tierquälerische Kaninchenhaltung im "Kloster Wettingen" (Kantonsschule)

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Kaninchen sind Bewegungs- und Grabtiere. Werden Hauskaninchen in ein Freigehege gelassen, zeigen sie innert Stunden das natürliche Verhalten von Wildkaninchen. Sie rennen herum, schlagen Kapriolen, halten an der Sonne Siesta und graben Höhlen. Die Mutter besucht ihre Jungen nur kurz zum Säugen und verschliesst dann den Nesteingang wieder. (Mehr über artgerechte Kaninchenhaltung unter www.vgt.ch/vn/9803/vn98-3.htm#Kanin). In der tierquälerischen Kastenhaltung werden diese angeborenen Verhaltensweisen brutal unterdrückt. Die Tiere können sich nur gerade um ihre eigene Achse drehen und sind ansonsten dazu verurteilt, ihr ganzes Leben apathisch am gleichen Fleck zu hocken, wie Plüschtierchen in einem Schaufenster. Wenn eine Kaninchenmutter in einem solchen Kastenabteil Junge bekommt, geht es ihr noch schlimmer. Sie kann sich niemals von ihren Jungen zurückziehen. Im Dauerstress in ihren winzigen Gefängnissen töten Kaninchenmütter oft ihre Jungen. Weil die Tierversuchsindustrie ihre Versuchskaninchen in kleinen Käfigen hält, ist diese Haltungsart vom Bundesrat - wie viele andere Tierquälereien - erlaubt worden - unter Missachtung des vom Schweizervolk vor mehr als 20 Jahren mit grossem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetzes, das bis heute weitgehend toter Buchstabe geblieben ist. Dieser Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes wird hier auf einem öffentlichen Betrieb schamlos ausgenützt.


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VN00-2 ,  April 2000
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