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Aargauer Landwirtschaftsschule Liebegg missachtet Tierschutzgesetz

Artikel 23 der Tierschutzverordnung schreibt zur Schweinehaltung vor:
"Einige Tage vor dem Abferkeln ist ausreichend Langstroh oder zum Nestbau geeignetes Material und während der Säugezeit ausreichend Einstreu in die Bucht zu geben."

Die säugenden Muttersauen an der Aargauer Landwirtschaftsschule Liebegg in Gränichen haben keine Einstreu in der Bucht. Die mageren Spuren von Strohhäcksel, die aus der Ferkelkiste herausgescharrt sind, sollen wohl eine Alibi-Einstreu für das Muttertier andeuten:

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Mutterschwein mit neugeborenen Ferkeln an der Landwirtschaftsschule Liebegg.
Einstreu zum weich liegen und zum Nestbau fehlt gesetzwidrig.

 

Direktion und Lehrerschaft kümmert dieser Missstand - der auf reine Faulheit des Betriebsleiters zurückzuführen ist - offenbar ebensowenig wie den kantonalen Tierschutzbeamten, der für seine Untätigkeit beim Tierschutzvollzug berüchtigt ist.

Die üble Kaninchenhaltung, die wir am 7. Juli 1999 kritisiert haben (www.vgt.ch/0002/liebegg.htm), ist verschwunden. Geblieben ist leider der damals ebenfalls schon kritisierte Missstand bei den Mutterschweinen. Es ist schon traurig - aber auch typisch für die katastrophale Situation der Nutztiere in der Schweiz -, dass der VgT auch noch hinter Missständen an öffentlichen Landwirtschaftsschulen herlaufen muss.

Es bleibt einmal mehr nur die Empfehlung an die Konsumenten:
ESSEN SIE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIBE.  Vorallem kein Schweinefleisch!


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