VN 00-3 Keine Haftung für Medikamenten-Schäden, wenn Tierversuche unzuverlässig waren! von Erwin Kessler
Die Übertragung von Tierversuchen auf Menschen ist eine unzuverlässige Spekulation. Trotzdem testet die Pharmaindustrie Medikamente hauptsächlich in Tierversuchen - als haftungsrechtliches Alibi. Treten Medikamentenschäden auf - wie bei der exemplarischen Thalidomid/Contergan-Katastrophe - beweist die Pharamindustrie ihre Unschuld, indem alle üblichen Tierversuche durchgeführt und damit die Sorgfaltspflicht nicht verletzt worden sei. Mit dieser mehr versicherungsrechtlichen als wissenschaftlichen Absicherung werden die, vor der definitiven Zulassung von Medikamenten, vorgeschriebenen klinischen Versuche an Menschen nur noch husch husch gemacht; es wird dabei nicht mehr viel untersucht. Treten später (im Tierversuch) unvorhersehbare Medikamentenschäden auf, haften die Medikamentenhersteller nicht. Diese verfehlte, aber für die Pharmaindustrie komfortable Rechtssituation geht auf Kosten der Konsumenten, die für die Folgen von Gesundheitsschäden selber aufkommen müssen, und auf Kosten der Versuchstiere, die massenhaft sinnlos in Labors leiden müssen. In der Frühjahrssession 2000 hat der Nationalrat einen neuen Artikel 80a im Arzneimittelgesetz abgelehnt, welcher diese Situation geändert und die Pharmaindustrie auch für solche Entwicklungsrisiken (mit Tierversuchen) haftbar gemacht hätte. Die Interessenvertreter der Pharamaindustrie im Nationalrat brachten - wiedereinmal - die nötige Mehrheit zusammen. Für die Pharmaindustrie und gegen Konsumenten und Versuchstiere
votiert haben FDP und SVP (inklusive Blocher!) sowie CVP (mit Ausnahme von Dormann
Rosemarie LU, Schmid Odilo VS, Robbiani TI.
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