VN 00-4 VgT-Erfolg: * Nachtrag: Diese Erfolgs-Meldung hat sich leider stark relativiert: Zwar wurde der Familienfischteich stillgelegt. Beim Fischen im Blausee geht jedoch dieses Familien-Fischen-Drama weiter. Siehe www.vgt.ch/vn/0901/blausee.htm
Das stereotype Schwimmen im Kreis ist eine haltungsbedingte Verhaltensstörung:
Man brauchte keine Ahnung von Fischen und vom Fischen zu haben, am Blausee bekam jeder eine Angel: Väter, Mütter, kleine Kinder. Väter, die offensichtlich selbst nichts vom Fischen verstehen, versuchten ihren Kleinsten- gezwungen lachend - beizubringen, wie lustig es ist, einen hilflosen Fisch in Todesangst an der Angel zappeln zu sehen. Diese Fische wurden vorher schon zweimal gefangen: Zuerst wurden sie
in einer Fischzucht in Dänemark mit einer Pumpe aus den Becken heraus in
Zisternen-Lastwagen umgeladen. Dann ging dieser Lebendtiertransport auf die 18-stündige
Fahrt von Brande (DK) in die Schweiz, wo die Fischtanks in die Teiche der Blausee AG
entleert wurden. Von da wurde regelmässig "Nachschub" für den
Familien-Fischteich geholt. Die Fische wurden so mehrmals der Panik und Todesangst des
Einfangens und Wiedereinsetzens ausgesetzt, nur zur Belustigung von naiven Familien,
welche ihre kleinen Kinder frühzeitig zum Tierequälen abhärten wollen. Nach Artikel 22 des Tierschutzgesetzes ist verboten: «...das Töten von Tieren aus Mutwillen, insbesondere das Abhalten von Schiessen auf zahme oder gefangengehaltene Tiere». Am Blausee wird zwar nicht geschossen, aber es werden zahme, gefangene Fische aus Mutwillen geangelt. Aber wen kümmerts: Es sind ja nur Tiere. Am 12. August 1996 hat der VgT beim Veterinäramt des Kantons Bern Anzeige erstattet und beantragt, dieses Familienfischen zu unterbinden, insbesondere aus dem rechtlich klaren Grund, dass Tiere nicht zur blossen Unterhaltung mehrmals gefangen werden dürfen. Anstatt sofort zu handeln, hat das Veterinäramt ein Jahr lang an einer Ausrede herumgebrütet, um nichts unternehmen zu müssen, dabei die Unterstützung des Bundesamts für Veterinärwesen gesucht und bereitwillig erhalten. Zuletzt wurde angeblich auch ein Gutachter gefunden (dessen Name wohlweislich geheimgehalten wird), als Alibi, um diese gesetzwidrige Tierquälerei weiterhin zu dulden. Die Tierschutzbehörden entwickeln sonst nie soviel Aktivität und Einfallsreichtum, wie wenn es darum geht, tierquälerische Missstände als "gesetzeskonform" zu erklären. Ihre ganze Tätigkeit ist sichtbar darauf ausgerichtet zu verhindern, dass die ohnehin katastrophal verwässerten Tierschutzvorschriften in der Praxis Wirkung entfalten. "Der Mensch kommt vor dem Tier" ist ihre Philosophie, und so gilt es als unzumutbar, Menschen lästige Auflagen zu machen "nur" zum Schutz der Tiere. In Deutschland und den Niederlanden wird solches Fischen aus mit Fischen laufend nachgefüllten Teichen nicht geduldet, da auch dort das Zufügen von Angst und Schmerzen zum sportlichen Vergnügen verboten ist. In der Schweiz bleibt das Tierschutzgesetz weitgehend toter Buchstabe und Tierschutzorganisationen haben kein Recht, gegen die Verletzung von Tierschutzvorschriften zu klagen.
*
Unter dem neuen Besitzer, der Hess Holding AG, welcher auch die Valser Mineralquellen
gehören, wurde das Familienfischen abgeschafft. Es waren wieder einmal nicht die
pflichtvergessenen Tierschutzbehörden, welche dieser Tierquälerei ein Ende setzten,
sondern die hartnäckige Kritik des VgT, der sich deswegen ständig staatlicher
Repressionen ausgesetzt sieht (Postzensur, willkürliche Gerichtsurteile und Schikanen
aller Art). Der neue Direktor des Blausees hat eine fortschrittlichere Einstellung als die
mit Steuergeldern bezahlten Tierschutzbeamten von Bund und Kanton und vertritt die
Meinung, das Familienfischen sei ein unzeitgemässes Relikt aus früheren Zeiten, das am
Blausee nicht mehr betrieben werde.
|