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VgT-Erfolg:
Von den Behörden geduldet - dank Hartnäckigkeit des VgT beendet*:
Das tierquälerische Familienfischen am Blausee

* Nachtrag: Diese Erfolgs-Meldung hat sich leider stark relativiert: Zwar wurde der Familienfischteich stillgelegt. Beim Fischen im Blausee geht jedoch dieses Familien-Fischen-Drama weiter. Siehe www.vgt.ch/vn/0901/blausee.htm

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Das stereotype Schwimmen im Kreis ist eine haltungsbedingte Verhaltensstörung:

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Man brauchte keine Ahnung von Fischen und vom Fischen zu haben, am Blausee bekam jeder eine Angel: Väter, Mütter, kleine Kinder. Väter, die offensichtlich selbst nichts vom Fischen verstehen, versuchten ihren Kleinsten- gezwungen lachend - beizubringen, wie lustig es ist, einen hilflosen Fisch in Todesangst an der Angel zappeln zu sehen.

Diese Fische wurden vorher schon zweimal gefangen: Zuerst wurden sie in einer Fischzucht in Dänemark mit einer Pumpe aus den Becken heraus in Zisternen-Lastwagen umgeladen. Dann ging dieser Lebendtiertransport auf die 18-stündige Fahrt von Brande (DK) in die Schweiz, wo die Fischtanks in die Teiche der Blausee AG entleert wurden. Von da wurde regelmässig "Nachschub" für den Familien-Fischteich geholt. Die Fische wurden so mehrmals der Panik und Todesangst des Einfangens und Wiedereinsetzens ausgesetzt, nur zur Belustigung von naiven Familien, welche ihre kleinen Kinder frühzeitig zum Tierequälen abhärten wollen.
Ein Tier zweimal oder gar dreimal zu jagen, nur aus Spass und zur Unterhaltung, das verstösst ganz klar gegen das Tierschutzgesetz: «Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen» (Artikel 2 TSchG). Von ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden und Schäden bekamen die Fische im Blausee jede Menge. Ein Augenzeuge berichtete: “Wenn ein Fisch anbeisst, geht die meist dilettantische, qualvolle Prozedur los: Er wird an Land gezogen, meistens ohne Hilfe eines Keschers (Unterfangnetz), am Angelhaken über den scharfkantigen Splitt geschleppt und liegengelassen bis der strahlende, des Fischens unkundige «Fischer» überlegt hat, was er nun tun soll. Indessen zappelt und windet sich der Fisch und fällt mit seiner empfindlichen Haut und seinen lidlosen Augen immer wieder auf den scharfkantigen Splitt des Uferweges, die schmerzende Angel im Rachen. Schliesslich versucht der Fischer, ihm die Angel mit einer Zange oder - da das nötige Instrumentarium meistens nicht zur Hand ist - mit den Fingern herauszuwürgen, was oft lange dauert, besonders ohne Erfahrung. Hat er das endlich geschafft, legt er den Fisch wieder hin und geht auf die Suche nach dem Rundholz, das irgendwo herumliegt, zum Totschlagen der Fische, oder er irrt mit dem zappelnden Fisch in der Hand oder noch am Haken herum und schlägt ihn dann auf dem Tisch beim Aufsichtshäuschen endlich tot - aber nicht etwa mit einem kräftigen Schlag. Erwachsene wie kleine Kinder trommeln zaghaft, dafür mit Dutzenden von Schlägen auf den immer noch lebenden Fisch ein.” Andere - so haben wir es auf Videofilm aufgezeichnet - warfen die lebenden Fische einfach in einen Eimer: halbvoll mit zuckenden Forellen, die langsam erstickten.

Nach Artikel 22 des Tierschutzgesetzes ist verboten: «...das Töten von Tieren aus Mutwillen, insbesondere das Abhalten von Schiessen auf zahme oder gefangengehaltene Tiere». Am Blausee wird zwar nicht geschossen, aber es werden zahme, gefangene Fische aus Mutwillen geangelt. Aber wen kümmert’s: Es sind ja nur Tiere.

Am 12. August 1996 hat der VgT beim Veterinäramt des Kantons Bern Anzeige erstattet und beantragt, dieses Familienfischen zu unterbinden, insbesondere aus dem rechtlich klaren Grund, dass Tiere nicht zur blossen Unterhaltung mehrmals gefangen werden dürfen. Anstatt sofort zu handeln, hat das Veterinäramt ein Jahr lang an einer Ausrede herumgebrütet, um nichts unternehmen zu müssen, dabei die Unterstützung des Bundesamts für Veterinärwesen gesucht und bereitwillig erhalten. Zuletzt wurde angeblich auch ein Gutachter gefunden (dessen Name wohlweislich geheimgehalten wird), als Alibi, um diese gesetzwidrige Tierquälerei weiterhin zu dulden. Die Tierschutzbehörden entwickeln sonst nie soviel Aktivität und Einfallsreichtum, wie wenn es darum geht, tierquälerische Missstände als "gesetzeskonform" zu erklären. Ihre ganze Tätigkeit ist sichtbar darauf ausgerichtet zu verhindern, dass die ohnehin katastrophal verwässerten Tierschutzvorschriften in der Praxis Wirkung entfalten. "Der Mensch kommt vor dem Tier" ist ihre Philosophie, und so gilt es als unzumutbar, Menschen lästige Auflagen zu machen "nur" zum Schutz der Tiere. In Deutschland und den Niederlanden wird solches Fischen aus mit Fischen laufend nachgefüllten Teichen nicht geduldet, da auch dort das Zufügen von Angst und Schmerzen zum sportlichen Vergnügen verboten ist. In der Schweiz bleibt das Tierschutzgesetz weitgehend toter Buchstabe und Tierschutzorganisationen haben kein Recht, gegen die Verletzung von Tierschutzvorschriften zu klagen.

* Unter dem neuen Besitzer, der Hess Holding AG, welcher auch die Valser Mineralquellen gehören, wurde das Familienfischen abgeschafft. Es waren wieder einmal nicht die pflichtvergessenen Tierschutzbehörden, welche dieser Tierquälerei ein Ende setzten, sondern die hartnäckige Kritik des VgT, der sich deswegen ständig staatlicher Repressionen ausgesetzt sieht (Postzensur, willkürliche Gerichtsurteile und Schikanen aller Art). Der neue Direktor des Blausees hat eine fortschrittlichere Einstellung als die mit Steuergeldern bezahlten Tierschutzbeamten von Bund und Kanton und vertritt die Meinung, das Familienfischen sei ein unzeitgemässes Relikt aus früheren Zeiten, das am Blausee nicht mehr betrieben werde.
* Leider stimmt das nicht, wie sich nachträglich herausgestellt hat.
Siehe
www.vgt.ch/news2008/081105-blausee.htm


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