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Schächten von Hühner

Das Schächtverbot in der Schweiz gilt nur für Säugetiere. Hühner dürfen geschächtet werden. In der Geflügelschlächterei Frei in Emmen, Kanton Luzern, werden jede Woche im Auftrag der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich Hühner geschächtet.
Aber auch das Schächtverbot für Säugetiere kann leicht umgangen werden: Der Import von Schächtfleisch ist erlaubt. So werden die Schafe, Kälber und Kühe einfach jenseits der Grenze bestialisch umgebracht, im Auftrag jüdischer Mitbürger. Der VgT fordert ein Importverbot für dieses Tierquälerfleisch und ein Verbot des Geflügelschächtens.

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Die Hühner, Wirbeltiere mit einem ausgeprägten Schmerzempfinden und einer Leidensfähigkeit, die nicht wesentlich anders ist als bei Menschen, hat der Bundesrat still und leise jüdischen Religionsfanatikern zur bestialischen Folterung freigegeben, zum Schlachten ohne Betäubung.

Diese Abbildung aus dem STERN zeigt eine jüdische Geflügel-Schlächterei in Brooklyn:

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Den Hühnern wird die Kehle bei vollem Bewusstsein aufgeschnitten. Dann lässt man sie ausbluten. Bei der Revision der Tierschutzverordnung im Jahre 1997 war - von allen Vernehmlassern völlig unbestritten - vorgesehen, die Betäubungspflicht für Geflügel einzuführen. Nachdem eine jüdische Delegation ins Bundeshaus gereist war, wurde der jahrelang vorbereitete, fertig bereinigte Revisionsentwurf innert weniger Tage abgeändert: Die Betäubungspflicht gilt nun nicht für “rituelles” Schlachten «aus religiösen Gründen» (Schächten) - als ob eine derart perverse Tierquälerei jemals religiös sein könnte! Sämtliche Tierschutzorganisationen, die sich an der Vernehmlassung beteiligt hatten, konnten sich dazu nicht mehr äussern.

Dem bestehenden gesetzlichen Schächtverbot für Säugetiere drohte ein ähnlicher Handstreich bei Nacht und Nebel: In der in Basel erscheinenden “Jüdischen Rundschau” vom 13.3.97 wurde die Zeit als reif beurteilt zur gänzlichen Abschaffung des Schächtverbotes, und der Basler Rabbiner Levinger erklärte öffentlich, Tierquälerei sei nach jüdischem Glauben erlaubt, wenn es dem Menschen nütze. Seine Lebensaufgabe sieht er in der Abschaffung des Schächtverbotes in ganz Europa. Dadurch, dass es VgT-Präsident Erwin Kessler mit provokativen Äusserungen gelungen ist, eine Befassung der Medien mit dem Thema Schächten zu erzwingen, ist die Öffentlichkeit wieder so sensibilisert worden, dass eine Abschaffung des Schächtverbotes für Säugetiere zur Zeit keine Thema mehr ist. Dafür wird Erwin Kessler von jüdischen und antirassismus-neurotischen linken Kreisen mit Antisemitismusvorwürfen überhäuft und die politisch gesteuerte Justiz hat ihn zu 45 Tagen Gefängnis verurteilt. Erwin Kessler dazu: «45 Tage Gefängnis ist kein zu hoher Preis für die Beibehaltung des Schächtverbotes für Säugetiere. Ich kämpfe weiter für ein Verbot des Geflügelschächtens und für ein Importverbot für Schächtfleisch.»


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